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Kostenübernahme

Umschulung Kosten und Finanzierung: Wer zahlt was?

Wer zahlt die Umschulung? In den meisten Fällen der Staat – vollständig. Wir zeigen, welche Kosten entstehen, welche Förderungen greifen und wie du die Finanzierung lückenlos sicherst.

Was kostet eine Umschulung? Überblick über alle Kostenarten

Eine Umschulung besteht aus zwei Kostenbereichen: den direkten Lehrgangskosten (Kursgebühren, Prüfungen, Lernmittel) und den indirekten Kosten (Lebenshaltung während der Maßnahme). Beide Bereiche können staatlich gedeckt werden.

10.000–25.000 €
Typische Kurskosten einer Umschulung
100 %
BGS-Deckung der Lehrgangskosten möglich
ALG I
Läuft während der gesamten Umschulung weiter
150 €/Mon.
Weiterbildungsgeld für Bürgergeld-Empfänger

Die direkten Kurskosten nach Berufsfeld:

  • IT-Umschulungen (Fachinformatiker, IT-Systemkaufmann): 12.000–25.000 € für 24 Monate
  • Kaufmännische Umschulungen: 8.000–16.000 €
  • Pflegeumschulungen: 10.000–20.000 €
  • Handwerkliche Umschulungen: 6.000–15.000 €
Wichtig: Direkte Kurskosten werden bei staatlich geförderter Umschulung in der Regel vollständig übernommen. Du trägst aus eigener Tasche nur, was nicht durch BGS oder andere Träger gedeckt ist – was in den meisten Fällen null Euro ist.

Der Bildungsgutschein: Hauptfinanzierungsweg für Lehrgangskosten

Der Bildungsgutschein (BGS) nach § 81 SGB III (Arbeitslose) bzw. § 16 SGB II (Bürgergeld-Empfänger) ist das wichtigste Instrument zur Finanzierung von Umschulungen.

KostenartBGS-DeckungAlternative Deckung
LehrgangsgebührenBis 100 %DRV, Berufsgenossenschaft, Aufstiegs-BAföG
Prüfungsgebühren (IHK/HWK)Ja, vollständigDRV bei Reha-Maßnahme
Lernmittel (Bücher, Software)Ja (im Rahmen)Antrag auf Sonderbedarf möglich
Fahrtkosten zum KursortJa, nach BKGG-SätzenErstattung durch Jobcenter
Unterkunft bei auswärtigem KursortJa, bei NotwendigkeitAntrag bei Agentur für Arbeit
KinderbetreuungskostenAuf AntragZuschuss Jobcenter / Jugendamt
LebenshaltungskostenNeinALG I, Bürgergeld, Wohngeld
1
Kostenvoranschlag einholen – Beim gewünschten AZAV-Anbieter die genauen Lehrgangsgebühren anfragen
2
BGS-Gespräch vereinbaren – Termin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Kostenvoranschlag mitbringen
3
BGS ausstellen lassen – Nach Bewilligung: BGS mit Maximalbetrag und Gültigkeitsdauer (meist 3 Monate)
4
BGS beim Anbieter einlösen – Anbieter trägt Maßnahmenummer auf BGS ein, schickt ihn an Agentur zurück
5
Kursstart nach Bestätigung – Erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Agentur beginnen
Achtung: Der BGS hat eine Gültigkeitsdauer (in der Regel 3 Monate). Wird er nicht rechtzeitig eingelöst, verfällt er. Beantrage den BGS daher erst, wenn du konkret weißt, bei welchem Anbieter und wann du starten möchtest.

Lebenshaltungskosten während der Umschulung absichern

Während der Umschulung hast du kein Arbeitseinkommen. Deine Lebenshaltungskosten werden durch folgende Leistungen gedeckt:

ALG I läuft weiter: Wer ALG I bezieht und eine staatlich geförderte Umschulung beginnt, erhält das ALG I für die gesamte Umschulungsdauer weiter – unabhängig davon, ob der ursprüngliche Anspruchszeitraum abläuft. Das ist in § 144 SGB III geregelt und ein enormer Vorteil gegenüber gewöhnlichen Weiterbildungsmaßnahmen.

Weitere Leistungen zur Lebenshaltungssicherung:

  • Bürgergeld (ehem. ALG II): Wenn kein ALG-I-Anspruch besteht oder dieser ausläuft, übernimmt das Jobcenter
  • Weiterbildungsgeld: Zusätzlich 150 €/Monat für Bürgergeld-Empfänger, die eine Umschulung zu einem anerkannten Abschluss machen
  • Wohngeld: Kann ergänzend beantragt werden, wenn Miete die Leistungen übersteigt
  • Kindergeld: Läuft unverändert weiter
  • Unterhalt: Bleibt bestehen, wenn vorhanden

Bürgergeld-Empfänger können durch Umschulung zudem Einmalzahlungen erhalten:

  • 1.000 € bei bestandener Zwischenprüfung
  • 1.500 € bei bestandener Abschlussprüfung

Über 24 Monate summiert sich das auf rund 17.000–20.000 € an Lebenshaltungsleistungen – zusätzlich zur vollständigen Kursfinanzierung.

BGS vs. LTA vs. Eigenfinanzierung: Was passt zu dir?

Nicht jeder Umschulungsweg läuft über den Bildungsgutschein. Hier der direkte Vergleich der wichtigsten Finanzierungswege:

Bildungsgutschein (BGS)

  • Bis 100 % Kurskosten gedeckt
  • Kein Rückzahlungsrisiko (Zuschuss, kein Darlehen)
  • Breite Anbieterauswahl (alle AZAV-Träger)
  • Kombinierbar mit ALG I / Bürgergeld

Nachteile BGS

  • Kein Rechtsanspruch – Ermessensentscheidung
  • Erfordert Beratungsgespräch und Genehmigung
  • Gültigkeitsdauer begrenzt (3 Monate)

LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) – DRV/BG

  • Ideal bei gesundheitsbedingter Umschulung
  • Oft höhere Leistungen als BGS (inkl. Übergangsgeld)
  • Übergangsgeld ca. 68–75 % des letzten Nettogehalts

Nachteile LTA

  • Nur bei medizinischer Indikation
  • Antragsprozess langwieriger

Unsicher, welcher Förderweg für dich der richtige ist? Vergleiche jetzt Anbieter und finde die optimale Finanzierung.

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Die Eigenfinanzierung ist nur sinnvoll, wenn kein Förderanspruch besteht (z. B. selbstständig, länger als 12 Monate nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt). In diesem Fall: KfW-Bildungskredit oder Bankdarlehen prüfen.

Vollständige Kostenaufstellung: IT-Umschulung München

Kostenbeispiel: Fachinformatiker Systemintegration, München, 24 Monate
KostenartBetragWer zahlt?
Lehrgangsgebühren (24 Monate)22.800 €BGS (100 %)
Prüfungsgebühren IHK (2x)420 €BGS
Lernmittel (Bücher, Headset, Software)380 €BGS (pauschal)
Fahrtkosten (ÖPNV München, 24 Monate)2.016 €BGS / Jobcenter
Lebenshaltung ALG I (ca. 1.100 €/Monat × 24)26.400 €Agentur für Arbeit
Weiterbildungsgeld (150 € × 24)3.600 €Jobcenter (wenn Bürgergeld)
Prüfungsboni (ZP + AP)2.500 €Jobcenter (wenn Bürgergeld)
Gesamtförderungbis ~58.000 €Öffentliche Hand
Eigenanteil0 €

Hinweis: Genaue Beträge variieren je nach individuellem ALG-I-Anspruch, Anbieter und Region. Beispiel basiert auf typischen Münchner Werten 2026.

Mehr Details zu einzelnen Förderungen: Alle Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildung und ALG I berechnen.

Finanzierung sichern: Checkliste vor dem Kursstart

Bevor du mit der Umschulung beginnst, sollten alle Finanzierungsfragen geklärt sein. Nutze diese Checkliste:

  • BGS ausgestellt und beim Anbieter eingelöst
  • Schriftliche Maßnahmenbestätigung von der Agentur erhalten
  • ALG I oder Bürgergeld für die gesamte Maßnahmedauer sichergestellt
  • Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) beim Jobcenter beantragt
  • Fahrtkosten-Übernahme schriftlich bestätigt
  • Kinderbetreuungskosten (falls nötig) beantragt
  • Wohngeld oder ergänzende Leistungen geprüft
  • Bankpuffer für unvorhergesehene Ausgaben vorhanden
Rückzahlungsrisiko vermeiden: Starte die Umschulung niemals vor der offiziellen Maßnahmenbestätigung. Kosten, die vor dem Startdatum entstehen, werden nicht erstattet. Lies auch: Bildungsgutschein beantragen
Tipp: Falls du von der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft gefördert wirst (LTA), erhältst du statt ALG I das Übergangsgeld – in der Regel 68–75 % deines letzten Nettolohns. Das kann bei mittleren Einkommen deutlich mehr sein als ALG I. Lohnt sich, die Zuständigkeit im Vorfeld zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Umschulungskosten zurückzahlen, wenn ich abbricht?

In der Regel nicht. BGS-Mittel sind Zuschüsse, keine Darlehen. Eine Rückforderung kann aber bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Abbruch drohen. Bei triftigen Gründen (Erkrankung, Jobantritt) gibt es typischerweise keine Rückforderung. Kläre das vorher mit der Agentur für Arbeit.

Was ist, wenn die Kurskosten den BGS-Betrag übersteigen?

Wenn Lehrgangsgebühren den auf dem BGS ausgewiesenen Maximalbetrag übersteigen, musst du die Differenz selbst tragen. Verhandle mit dem Anbieter über Rabatte oder stelle einen Antrag auf Erhöhung des BGS-Betrags bei der Agentur. In der Praxis deckt der BGS-Betrag bei gut recherchierten Anbietern meist alle Kosten.

Kann ich parallel zur Umschulung arbeiten?

Ein Nebenjob ist möglich, wird aber auf ALG I oder Bürgergeld angerechnet. Bei Vollzeit-Umschulungen ist ein Nebenjob zeitlich kaum realistisch (30–40 Stunden Unterricht pro Woche). Informiere die Agentur für Arbeit vorab, um Rückforderungen zu vermeiden.

Wann bekomme ich den Weiterbildungsbonus bei Prüfungen?

Den Bonus von 1.000 € (Zwischenprüfung) bzw. 1.500 € (Abschlussprüfung) erhalten Bürgergeld-Empfänger automatisch, wenn sie die Prüfung bestehen. Der Nachweis (Prüfungszeugnis) muss dem Jobcenter vorgelegt werden. Das Geld wird typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen ausgezahlt.

Übernimmt die Rentenversicherung automatisch die Kosten?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) muss separat beantragt werden und ist nur zuständig, wenn die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen nötig ist (Berufskrankheit, Unfall, gesundheitliche Einschränkungen). Der Vorteil: DRV zahlt Übergangsgeld statt ALG I – oft deutlich mehr.

Was zahlt die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist zuständig, wenn die Umschulung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist. Sie übernimmt alle Kurskosten und zahlt Verletztenrente oder Übergangsgeld. Melde dich an die zuständige BG, bevor du zur Agentur für Arbeit gehst.

Kann ich eine Umschulung auch ohne Bildungsgutschein finanzieren?

Ja: Betriebliche Umschulung (Betrieb zahlt Umschulungsentgelt), DRV/BG bei Reha-Bedarf, Aufstiegs-BAföG bei höherwertigem Abschluss oder Eigenfinanzierung mit KfW-Bildungskredit. Der BGS ist aber für die meisten Menschen der einfachste und vorteilhafteste Weg.

Wie hoch ist das Übergangsgeld der Rentenversicherung?

Das Übergangsgeld der DRV beträgt 68 % des letzten Nettolohns (bei Kindern im Haushalt 75 %). Es wird für die gesamte Maßnahmedauer gezahlt. Bei einem Nettogehalt von 1.800 € wären das 1.224 €/Monat – oft mehr als ALG I.

Gibt es Zuschüsse für Fahrtkosten?

Ja, Fahrtkosten zum Kursort werden über den BGS erstattet, in der Regel nach den günstigsten Verkehrsmitteln (ÖPNV). Eigenes Auto wird mit einem Kilometersatz erstattet, wenn ÖPNV nicht zumutbar ist. Beantrage das immer vorab schriftlich.

Werden Kinderbetreuungskosten bei der Umschulung übernommen?

Ja, auf Antrag. Wenn du Kinder zu betreuen hast und die Kinderbetreuung wegen der Umschulung zusätzliche Kosten verursacht, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter diese übernehmen. Reiche eine schriftliche Anfrage mit Kostenbelegen ein.

Zählt die Umschulungszeit für die Rente?

Ja. Zeiten einer staatlich geförderten Umschulung werden als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber selbstfinanzierten Maßnahmen und macht staatlich geförderte Umschulungen auch rentenrechtlich attraktiv.

Was passiert mit dem Wohngeld während der Umschulung?

Wohngeld kann parallel zu ALG I oder Bürgergeld beantragt werden, wenn die Wohnkosten die Grundleistungen übersteigen. Das Wohngeldamt prüft Einkommen und Miete. Bürgergeld-Empfänger erhalten in der Regel die Kosten der Unterkunft direkt durch das Jobcenter ersetzt.

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