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Umschulung verstehen

Was ist eine Umschulung? Definition, Ablauf und Förderung

Eine Umschulung macht dich in zwei Jahren zur vollwertig ausgebildeten Fachkraft in einem neuen Beruf – komplett staatlich finanziert. Wir erklären, was eine Umschulung ist, wie sie abläuft und welche Förderungen es gibt.

Was ist eine Umschulung? Definition und rechtliche Grundlagen

Eine Umschulung ist eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme, die zu einem vollständigen, staatlich anerkannten Berufsabschluss führt. Rechtlich geregelt ist sie in § 60 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Sie richtet sich an Erwachsene, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen und einen vollständigen Berufswechsel anstreben.

Eine Umschulung unterscheidet sich fundamental von einer einfachen Weiterbildung: Statt vorhandene Kenntnisse zu erweitern, qualifizierst du dich für einen vollkommen neuen Beruf mit anerkanntem Abschluss. Auf dem IHK- oder HWK-Zeugnis steht nicht „Umschulung" – du erhältst denselben Abschluss wie ein regulärer Auszubildender.

Kernfakt: Eine Umschulung macht dich in 2 Jahren zu einer vollwertig ausgebildeten Fachkraft. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und identisch mit dem einer regulären Erstausbildung.
24 Mon.
Durchschnittliche Umschulungsdauer
100 %
BGS-Deckung der Kurskosten möglich
90 %
Beschäftigungsquote nach IT-Umschulung
326
Anerkannte Ausbildungsberufe in DE

Zielgruppen einer Umschulung sind Personen, die bereits eine Berufsausbildung haben, aber in ihrem Berufsfeld nicht mehr arbeiten können (z. B. durch Strukturwandel, Erkrankung oder Automatisierung), sowie Personen ohne Berufsabschluss, die erstmals einen nachholen möchten.

Umschulung vs. Weiterbildung vs. Fortbildung: Die Unterschiede

Viele verwechseln Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung. Die drei Begriffe beschreiben grundlegend verschiedene Qualifizierungswege:

MerkmalUmschulungWeiterbildungFortbildung
ZielNeuer BerufsabschlussNeue Kenntnisse im/neben dem BerufAufstieg im bestehenden Beruf
AbschlussVollständiger Berufsabschluss (IHK/HWK)Zertifikat oder keinerMeister, Techniker, Fachwirt etc.
Typische Dauer18–24 Monate (Vollzeit)Tage bis wenige Monate6–36 Monate
BGS-FörderungJa, bis 100 % der KurskostenJa, bei AZAV-ZertifizierungJa, Aufstiegs-BAföG möglich
VoraussetzungBerufliche Neuorientierung nötigKeine spezielle VoraussetzungBerufsausbildung vorhanden
Key Fact Eine Umschulung ist die intensivste Form der beruflichen Neuqualifizierung – sie schließt mit demselben anerkannten Abschluss ab wie eine reguläre duale Ausbildung, dauert aber kürzer, weil Lebenserfahrung angerechnet wird.

Für einen vollständigen Berufswechsel mit staatlicher Vollfinanzierung ist die Umschulung der einzige Weg. Weiterbildungen und Fortbildungen sind ideal zur Spezialisierung innerhalb eines bestehenden Berufsfelds.

Ablauf und Dauer einer Umschulung

Der typische Ablauf einer Umschulung folgt einem klaren Schema. Die Dauer beträgt standardmäßig 24 Monate – zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit, weil Vorkenntnisse und Lebenserfahrung anerkannt werden.

1
Orientierungsphase – Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, Zielberuf definieren, Marktrecherche
2
Bildungsgutschein beantragen – Gespräch mit dem Arbeitsvermittler, Begründung einreichen, BGS ausstellen lassen
3
Bildungsträger auswählen – AZAV-zertifizierte Anbieter vergleichen, Kurs auf BGS eintragen lassen
4
Kursstart – Vollzeitunterricht (ca. 30–40 Stunden/Woche) bei Bildungsträger, Kombination Theorie und Praxis
5
Zwischenprüfung – Nach ca. 12 Monaten, Wissensstand prüfen, bei Bürgergeld Bonus von 1.000 € möglich
6
Betriebspraktikum – Praxisphase im Unternehmen, oft 4–12 Wochen, Netzwerk aufbauen
7
Prüfungsvorbereitung – Intensivvorbereitung auf IHK/HWK-Abschlussprüfung
8
Abschlussprüfung – Vor der IHK, HWK oder zuständigen Stelle, Zeugnis = vollwertiger Berufsabschluss

Es gibt zwei Grundformen: Die außerbetriebliche (schulische) Umschulung findet vollständig beim Bildungsträger statt – sie ist die häufigste Form bei staatlich geförderten Umschulungen. Die betriebliche Umschulung läuft direkt in einem Unternehmen ab, ähnlich wie eine reguläre Ausbildung.

Top-5 Zielberufe für den Berufswechsel via Umschulung

Nicht jeder Beruf eignet sich gleich gut als Umschulungsziel. Diese fünf Berufsfelder vereinen hohe Förderbarkeit, starke Jobchancen und gute Gehaltsaussichten:

Praxisbeispiel: Vom Lagerarbeiter zum IT-Systemkaufmann

Markus, 34, arbeitete 8 Jahre in der Lagerlogistik. Als sein Arbeitgeber die Schicht automatisierte, drohte die Kündigung. Die Agentur für Arbeit bewilligte ihm einen Bildungsgutschein für eine 24-monatige Umschulung zum IT-Systemkaufmann. Kurskosten: 18.500 € – vollständig übernommen. Während der Umschulung lief sein ALG I weiter. Nach dem IHK-Abschluss startete er mit 42.000 € Jahresgehalt bei einem Münchener IT-Dienstleister – 60 % mehr als zuvor.

Die fünf stärksten Umschulungszielberufe 2026

ZielberufDauerØ EinstiegsgehaltMangelberuf?BGS-Eignung
Fachinformatiker/in (alle Fachrichtungen)24 Monate38.000–52.000 €/JahrJaSehr hoch
Pflegefachkraft24 Monate*30.000–40.000 €/JahrJa (kritisch)Hoch
Kaufmann/-frau für Büromanagement24 Monate25.000–34.000 €/JahrTeilweiseSehr hoch
Elektroniker/in Energie- & Gebäudetechnik24 Monate32.000–46.000 €/JahrJaHoch
IT-Systemkaufmann/-frau24 Monate32.000–45.000 €/JahrJaSehr hoch

*Pflegefachkraft regulär 3 Jahre; verkürzte Varianten auf 24 Monate möglich bei anerkannten Vorerfahrungen.

IT und Gesundheit dominieren die Umschulungslandschaft, weil der Fachkräftemangel in diesen Bereichen am akutesten ist. Die Bundesagentur für Arbeit genehmigt BGS-Anträge für Mangelberufe deutlich schneller und bereitwilliger.

Förderung und Finanzierung: Wer zahlt die Umschulung?

Die gute Nachricht: Eine staatlich geförderte Umschulung kostet dich in der Regel keinen Cent aus eigener Tasche. Die Kosten werden durch das deutsche Sozialversicherungssystem getragen.

Finanzierungsüberblick: Der Bildungsgutschein (BGS) übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten. ALG I oder Bürgergeld sichert deine Lebenshaltungskosten während der Umschulung. Bürgergeld-Empfänger erhalten zusätzlich 150 €/Monat Weiterbildungsgeld.

Die wichtigsten Finanzierungsquellen im Überblick:

  • Bildungsgutschein (§ 81 SGB III / § 16 SGB II): Deckt Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten
  • ALG I: Läuft während der gesamten Umschulung weiter – auch wenn der eigentliche Anspruchszeitraum eigentlich abläuft (§ 144 SGB III verlängert bei Maßnahmenteilnahme)
  • Bürgergeld + Weiterbildungsgeld: 563 €/Monat Bürgergeld plus 150 €/Monat Bonus, plus 1.000 € bei Zwischenprüfung und 1.500 € bei Abschlussprüfung
  • Deutsche Rentenversicherung: Zuständig bei gesundheitsbedingter Umschulung (Berufskrankheit, Unfall, Behinderung)
  • Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Umschulungsursache

Lies mehr dazu im Artikel Umschulung Kosten & Finanzierung: Wer zahlt was? und unter Alle Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick.

Welche Umschulung passt zu dir und was wird in deiner Region gefördert?

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Umschulung planen: 8 Schritte zum Erfolg

Wer eine Umschulung systematisch angeht, erhöht die Chancen auf BGS-Bewilligung und erfolgreichen Abschluss erheblich. Hier der komplette Planungsprozess:

1
Selbstanalyse – Eigene Stärken, Interessen und körperliche/gesundheitliche Voraussetzungen ehrlich prüfen
2
Zielberuf recherchieren – Stellenanzeigen analysieren, Gehaltsdaten prüfen, Mangelberuf-Status feststellen (BERUFENET der BA)
3
AZAV-Anbieter vergleichen – Mindestens 3 Anbieter anfragen, Zertifizierung und Vermittlungsquoten prüfen
4
Beratungsgespräch vorbereiten – Begründung ausarbeiten, warum Umschulung notwendig ist, Jobperspektiven belegen
5
BGS beantragen – Termin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, überzeugende Argumentation
6
Lebenshaltung sichern – ALG I oder Bürgergeld während der Maßnahme sicherstellen, Weiterbildungsgeld beantragen
7
Kursstart und Durchhaltevermögen – Vollzeitlernprogramm organisieren, Lerngruppen bilden, Zwischenprüfung ernst nehmen
8
Jobbewerbung parallel – Ab Monat 18 aktiv bewerben, Praktikumsbetrieb als potenziellen Arbeitgeber sehen
Tipp zum Beantragen: Bereite für das BGS-Gespräch Ausdrucke von 3–5 konkreten Stellenanzeigen im Zielberuf mit, die zeigen, dass der Arbeitsmarkt Fachkräfte sucht. Das stärkt deine Argumentation erheblich. Mehr dazu: Bildungsgutschein beantragen – Schritt-für-Schritt

Eine gute Planung beginnt mindestens 3–4 Monate vor dem gewünschten Kursstart. Der BGS-Prozess allein kann 4–8 Wochen dauern; AZAV-Anbieter haben oft Wartelisten.

Achtung: Starte nie einen Kurs, bevor du den BGS in der Hand hast und der Anbieter ihn eingelöst hat. Kosten, die vor der offiziellen Maßnahmenbeginndatum entstehen, werden nicht erstattet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Ausbildung?

Eine Umschulung ist die verkürzte Form einer Berufsausbildung für Erwachsene. Während eine reguläre Ausbildung 3 Jahre dauert, ist eine Umschulung auf 24 Monate verkürzt, weil Lebenserfahrung und Vorwissen angerechnet werden. Der Abschluss ist aber identisch – ein vollwertiger IHK- oder HWK-Abschluss.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein für eine Umschulung?

Anspruch auf einen BGS haben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (§ 81 SGB III) sowie Bürgergeld-Empfänger (§ 16 SGB II). Du musst nachweisen, dass eine Umschulung notwendig ist und der Zielberuf gute Arbeitsmarktchancen bietet. Der BGS ist kein Rechtsanspruch – er liegt im Ermessen des Vermittlers.

Bekomme ich während der Umschulung Geld zum Leben?

Ja. ALG-I-Empfänger erhalten ihr ALG I weiterhin für die gesamte Umschulungsdauer. Bürgergeld-Empfänger erhalten Bürgergeld plus 150 € Weiterbildungsgeld monatlich. Wenn das ALG I während der Umschulung ausläuft, übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld nahtlos.

Ist der Umschulungsabschluss genauso anerkannt wie ein regulärer Ausbildungsabschluss?

Ja, vollständig. Das IHK- oder HWK-Zeugnis nach einer Umschulung ist identisch mit dem nach einer regulären Ausbildung. Auf dem Zeugnis steht nicht "Umschulung" – nur der vollständige Berufsabschluss. Arbeitgeber können rechtlich nicht unterscheiden, auf welchem Weg der Abschluss erworben wurde.

Kann ich eine Umschulung auch in Teilzeit machen?

Ja, Teilzeit-Umschulungen sind möglich, dauern dann aber entsprechend länger – statt 24 Monate typischerweise 36–48 Monate. Nicht alle Bildungsträger bieten Teilzeitformate an. Für Eltern oder Menschen mit Pflegeverpflichtungen ist das oft die einzig machbare Option; die Förderung durch BGS bleibt erhalten.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Du kannst die Abschlussprüfung in der Regel wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungsversuche und Fristen hängen von der zuständigen Kammer (IHK/HWK) ab. Die BGS-Förderung endet mit dem offiziellen Maßnahmenende – nicht mit der Prüfung. Zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse können ggf. separat gefördert werden.

Kann ich die Umschulung abbrechen, wenn ich einen Job finde?

Ja, du kannst abbrechen – aber überlege sorgfältig. Ein grundloser Abbruch kann deine zukünftigen Förderchancen beeinträchtigen. Wenn der Job direkt in deinem Umschulungsberuf liegt, ist ein Abbruch verständlicher. Sprich vorher mit deiner Agentur für Arbeit; oft gibt es Lösungen wie Freistellungen oder vorzeitigen Abschluss.

Welche Unterlagen brauche ich für den BGS-Antrag?

Typischerweise benötigst du: Lebenslauf, Nachweise über bisherige Ausbildungen und Arbeitsverhältnisse, ärztliche Atteste (wenn gesundheitliche Gründe vorliegen), Informationen zum Zielberuf und potenziellen Bildungsträgern inkl. Angebot/Kostenvoranschlag sowie eine schriftliche Begründung für die Umschulung.

Kann ich eine Umschulung machen, wenn ich noch beschäftigt bin?

Grundsätzlich ja, wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. Kündigung bereits ausgesprochen). Der BGS nach § 81 SGB III ist auch für Beschäftigte zugänglich, wenn der Arbeitsvermittler die Notwendigkeit anerkennt. In der Praxis ist es schwierig, weil eine Vollzeit-Umschulung kaum mit einem Vollzeitjob vereinbar ist.

Welche Umschulungsberufe werden am häufigsten genehmigt?

Am häufigsten genehmigt werden IT-Berufe (Fachinformatiker, IT-Systemkaufmann), kaufmännische Berufe (Kaufmann/-frau für Büromanagement), Pflegeberufe und Berufe in der Logistik. Diese gelten als Mangelberufe mit nachgewiesener Arbeitsmarktnachfrage – das ist das wichtigste Kriterium für eine BGS-Bewilligung.

Gibt es eine Altersgrenze für Umschulungen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Menschen über 50 werden sogar gezielt gefördert – sie haben oft Vorteile bei der BGS-Vergabe, weil ältere Arbeitnehmer als besonders förderungswürdig gelten. Entscheidend ist, dass die Umschulung realistisch zur (Wieder-)beschäftigung führt.

Wo finde ich AZAV-zertifizierte Umschulungsanbieter?

Im KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit (kursnet.arbeitsagentur.de) kannst du gezielt nach AZAV-zertifizierten Anbietern und geförderten Umschulungen suchen. Filtere nach deiner Region, dem Zielberuf und "Bildungsgutschein". Alternativ hilft Careertune.de beim Vergleich von Anbietern.

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