Was ist eine Umschulung? Definition, Ablauf und Förderung
Eine Umschulung macht dich in zwei Jahren zur vollwertig ausgebildeten Fachkraft in einem neuen Beruf – komplett staatlich finanziert. Wir erklären, was eine Umschulung ist, wie sie abläuft und welche Förderungen es gibt.
Was ist eine Umschulung? Definition und rechtliche Grundlagen
Eine Umschulung ist eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme, die zu einem vollständigen, staatlich anerkannten Berufsabschluss führt. Rechtlich geregelt ist sie in § 60 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Sie richtet sich an Erwachsene, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen und einen vollständigen Berufswechsel anstreben.
Eine Umschulung unterscheidet sich fundamental von einer einfachen Weiterbildung: Statt vorhandene Kenntnisse zu erweitern, qualifizierst du dich für einen vollkommen neuen Beruf mit anerkanntem Abschluss. Auf dem IHK- oder HWK-Zeugnis steht nicht „Umschulung" – du erhältst denselben Abschluss wie ein regulärer Auszubildender.
Zielgruppen einer Umschulung sind Personen, die bereits eine Berufsausbildung haben, aber in ihrem Berufsfeld nicht mehr arbeiten können (z. B. durch Strukturwandel, Erkrankung oder Automatisierung), sowie Personen ohne Berufsabschluss, die erstmals einen nachholen möchten.
Umschulung vs. Weiterbildung vs. Fortbildung: Die Unterschiede
Viele verwechseln Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung. Die drei Begriffe beschreiben grundlegend verschiedene Qualifizierungswege:
| Merkmal | Umschulung | Weiterbildung | Fortbildung |
|---|---|---|---|
| Ziel | Neuer Berufsabschluss | Neue Kenntnisse im/neben dem Beruf | Aufstieg im bestehenden Beruf |
| Abschluss | Vollständiger Berufsabschluss (IHK/HWK) | Zertifikat oder keiner | Meister, Techniker, Fachwirt etc. |
| Typische Dauer | 18–24 Monate (Vollzeit) | Tage bis wenige Monate | 6–36 Monate |
| BGS-Förderung | Ja, bis 100 % der Kurskosten | Ja, bei AZAV-Zertifizierung | Ja, Aufstiegs-BAföG möglich |
| Voraussetzung | Berufliche Neuorientierung nötig | Keine spezielle Voraussetzung | Berufsausbildung vorhanden |
Für einen vollständigen Berufswechsel mit staatlicher Vollfinanzierung ist die Umschulung der einzige Weg. Weiterbildungen und Fortbildungen sind ideal zur Spezialisierung innerhalb eines bestehenden Berufsfelds.
Ablauf und Dauer einer Umschulung
Der typische Ablauf einer Umschulung folgt einem klaren Schema. Die Dauer beträgt standardmäßig 24 Monate – zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit, weil Vorkenntnisse und Lebenserfahrung anerkannt werden.
Es gibt zwei Grundformen: Die außerbetriebliche (schulische) Umschulung findet vollständig beim Bildungsträger statt – sie ist die häufigste Form bei staatlich geförderten Umschulungen. Die betriebliche Umschulung läuft direkt in einem Unternehmen ab, ähnlich wie eine reguläre Ausbildung.
Top-5 Zielberufe für den Berufswechsel via Umschulung
Nicht jeder Beruf eignet sich gleich gut als Umschulungsziel. Diese fünf Berufsfelder vereinen hohe Förderbarkeit, starke Jobchancen und gute Gehaltsaussichten:
Markus, 34, arbeitete 8 Jahre in der Lagerlogistik. Als sein Arbeitgeber die Schicht automatisierte, drohte die Kündigung. Die Agentur für Arbeit bewilligte ihm einen Bildungsgutschein für eine 24-monatige Umschulung zum IT-Systemkaufmann. Kurskosten: 18.500 € – vollständig übernommen. Während der Umschulung lief sein ALG I weiter. Nach dem IHK-Abschluss startete er mit 42.000 € Jahresgehalt bei einem Münchener IT-Dienstleister – 60 % mehr als zuvor.
Die fünf stärksten Umschulungszielberufe 2026
| Zielberuf | Dauer | Ø Einstiegsgehalt | Mangelberuf? | BGS-Eignung |
|---|---|---|---|---|
| Fachinformatiker/in (alle Fachrichtungen) | 24 Monate | 38.000–52.000 €/Jahr | Ja | Sehr hoch |
| Pflegefachkraft | 24 Monate* | 30.000–40.000 €/Jahr | Ja (kritisch) | Hoch |
| Kaufmann/-frau für Büromanagement | 24 Monate | 25.000–34.000 €/Jahr | Teilweise | Sehr hoch |
| Elektroniker/in Energie- & Gebäudetechnik | 24 Monate | 32.000–46.000 €/Jahr | Ja | Hoch |
| IT-Systemkaufmann/-frau | 24 Monate | 32.000–45.000 €/Jahr | Ja | Sehr hoch |
*Pflegefachkraft regulär 3 Jahre; verkürzte Varianten auf 24 Monate möglich bei anerkannten Vorerfahrungen.
IT und Gesundheit dominieren die Umschulungslandschaft, weil der Fachkräftemangel in diesen Bereichen am akutesten ist. Die Bundesagentur für Arbeit genehmigt BGS-Anträge für Mangelberufe deutlich schneller und bereitwilliger.
Förderung und Finanzierung: Wer zahlt die Umschulung?
Die gute Nachricht: Eine staatlich geförderte Umschulung kostet dich in der Regel keinen Cent aus eigener Tasche. Die Kosten werden durch das deutsche Sozialversicherungssystem getragen.
Die wichtigsten Finanzierungsquellen im Überblick:
- Bildungsgutschein (§ 81 SGB III / § 16 SGB II): Deckt Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten
- ALG I: Läuft während der gesamten Umschulung weiter – auch wenn der eigentliche Anspruchszeitraum eigentlich abläuft (§ 144 SGB III verlängert bei Maßnahmenteilnahme)
- Bürgergeld + Weiterbildungsgeld: 563 €/Monat Bürgergeld plus 150 €/Monat Bonus, plus 1.000 € bei Zwischenprüfung und 1.500 € bei Abschlussprüfung
- Deutsche Rentenversicherung: Zuständig bei gesundheitsbedingter Umschulung (Berufskrankheit, Unfall, Behinderung)
- Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Umschulungsursache
Lies mehr dazu im Artikel Umschulung Kosten & Finanzierung: Wer zahlt was? und unter Alle Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick.
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Wer eine Umschulung systematisch angeht, erhöht die Chancen auf BGS-Bewilligung und erfolgreichen Abschluss erheblich. Hier der komplette Planungsprozess:
Eine gute Planung beginnt mindestens 3–4 Monate vor dem gewünschten Kursstart. Der BGS-Prozess allein kann 4–8 Wochen dauern; AZAV-Anbieter haben oft Wartelisten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Ausbildung?
Eine Umschulung ist die verkürzte Form einer Berufsausbildung für Erwachsene. Während eine reguläre Ausbildung 3 Jahre dauert, ist eine Umschulung auf 24 Monate verkürzt, weil Lebenserfahrung und Vorwissen angerechnet werden. Der Abschluss ist aber identisch – ein vollwertiger IHK- oder HWK-Abschluss.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein für eine Umschulung?
Anspruch auf einen BGS haben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (§ 81 SGB III) sowie Bürgergeld-Empfänger (§ 16 SGB II). Du musst nachweisen, dass eine Umschulung notwendig ist und der Zielberuf gute Arbeitsmarktchancen bietet. Der BGS ist kein Rechtsanspruch – er liegt im Ermessen des Vermittlers.
Bekomme ich während der Umschulung Geld zum Leben?
Ja. ALG-I-Empfänger erhalten ihr ALG I weiterhin für die gesamte Umschulungsdauer. Bürgergeld-Empfänger erhalten Bürgergeld plus 150 € Weiterbildungsgeld monatlich. Wenn das ALG I während der Umschulung ausläuft, übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld nahtlos.
Ist der Umschulungsabschluss genauso anerkannt wie ein regulärer Ausbildungsabschluss?
Ja, vollständig. Das IHK- oder HWK-Zeugnis nach einer Umschulung ist identisch mit dem nach einer regulären Ausbildung. Auf dem Zeugnis steht nicht "Umschulung" – nur der vollständige Berufsabschluss. Arbeitgeber können rechtlich nicht unterscheiden, auf welchem Weg der Abschluss erworben wurde.
Kann ich eine Umschulung auch in Teilzeit machen?
Ja, Teilzeit-Umschulungen sind möglich, dauern dann aber entsprechend länger – statt 24 Monate typischerweise 36–48 Monate. Nicht alle Bildungsträger bieten Teilzeitformate an. Für Eltern oder Menschen mit Pflegeverpflichtungen ist das oft die einzig machbare Option; die Förderung durch BGS bleibt erhalten.
Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Du kannst die Abschlussprüfung in der Regel wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungsversuche und Fristen hängen von der zuständigen Kammer (IHK/HWK) ab. Die BGS-Förderung endet mit dem offiziellen Maßnahmenende – nicht mit der Prüfung. Zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse können ggf. separat gefördert werden.
Kann ich die Umschulung abbrechen, wenn ich einen Job finde?
Ja, du kannst abbrechen – aber überlege sorgfältig. Ein grundloser Abbruch kann deine zukünftigen Förderchancen beeinträchtigen. Wenn der Job direkt in deinem Umschulungsberuf liegt, ist ein Abbruch verständlicher. Sprich vorher mit deiner Agentur für Arbeit; oft gibt es Lösungen wie Freistellungen oder vorzeitigen Abschluss.
Welche Unterlagen brauche ich für den BGS-Antrag?
Typischerweise benötigst du: Lebenslauf, Nachweise über bisherige Ausbildungen und Arbeitsverhältnisse, ärztliche Atteste (wenn gesundheitliche Gründe vorliegen), Informationen zum Zielberuf und potenziellen Bildungsträgern inkl. Angebot/Kostenvoranschlag sowie eine schriftliche Begründung für die Umschulung.
Kann ich eine Umschulung machen, wenn ich noch beschäftigt bin?
Grundsätzlich ja, wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. Kündigung bereits ausgesprochen). Der BGS nach § 81 SGB III ist auch für Beschäftigte zugänglich, wenn der Arbeitsvermittler die Notwendigkeit anerkennt. In der Praxis ist es schwierig, weil eine Vollzeit-Umschulung kaum mit einem Vollzeitjob vereinbar ist.
Welche Umschulungsberufe werden am häufigsten genehmigt?
Am häufigsten genehmigt werden IT-Berufe (Fachinformatiker, IT-Systemkaufmann), kaufmännische Berufe (Kaufmann/-frau für Büromanagement), Pflegeberufe und Berufe in der Logistik. Diese gelten als Mangelberufe mit nachgewiesener Arbeitsmarktnachfrage – das ist das wichtigste Kriterium für eine BGS-Bewilligung.
Gibt es eine Altersgrenze für Umschulungen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Menschen über 50 werden sogar gezielt gefördert – sie haben oft Vorteile bei der BGS-Vergabe, weil ältere Arbeitnehmer als besonders förderungswürdig gelten. Entscheidend ist, dass die Umschulung realistisch zur (Wieder-)beschäftigung führt.
Wo finde ich AZAV-zertifizierte Umschulungsanbieter?
Im KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit (kursnet.arbeitsagentur.de) kannst du gezielt nach AZAV-zertifizierten Anbietern und geförderten Umschulungen suchen. Filtere nach deiner Region, dem Zielberuf und "Bildungsgutschein". Alternativ hilft Careertune.de beim Vergleich von Anbietern.
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