Dec 19, 2025

Arbeitslos? Fördermaßnahmen und Weiterbildung 2025: Bildungsgutschein, AVGS, Bürgergeld-Bonus – so sichern Sie 100% Förderung

Arbeitslos? Fördermaßnahmen und Weiterbildung 2025: Bildungsgutschein, AVGS, Bürgergeld-Bonus – so sichern Sie 100% Förderung

Arbeitslos? Fördermaßnahmen und Weiterbildung 2025: So sichern Sie sich 100% Kostenübernahme

Arbeitslos – Fördermaßnahmen – Weiterbildung: Wer ohne Job ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, hat in Deutschland starke Fördermöglichkeiten, um sich neu zu qualifizieren, Kompetenzen zu vertiefen oder den Beruf zu wechseln. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Bildungsgutschein, AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein), Weiterbildungsgeld und weitere Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters optimal nutzen – inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung, typischen Fehlern und Praxisbeispielen.

Was sind Fördermaßnahmen für Arbeitslose?

Unter Fördermaßnahmen versteht man Angebote der Arbeitsförderung, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern. Dazu zählen berufliche Weiterbildungen, Umschulungen, Coachings und Aktivierungsmaßnahmen. Ziel ist es, Sie schnell, dauerhaft und passgenau in Arbeit zu bringen – idealerweise in einen krisenfesten, gut bezahlten Job.

  • Weiterbildung: Erweiterung oder Aktualisierung Ihrer beruflichen Kenntnisse (z. B. IT, Buchhaltung, Logistik, Pflege, Sprachen).
  • Umschulung: Kompakter, anerkannter Berufsabschluss (z. B. in 24 Monaten) für einen komplett neuen Beruf.
  • Coaching/AVGS: Individuelle Begleitung zur Berufsorientierung, Bewerbung, Profilierung und Integration in Arbeit.

Die wichtigsten Förderinstrumente 2025 im Überblick

1) Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen möchten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt bei Bewilligung bis zu 100% der Kosten für ein AZAV-zertifiziertes Angebot (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, ggf. Fahrten, Unterbringung, Kinderbetreuung, Lernmittel).

  • Voraussetzung: Die Weiterbildung ist notwendig, um Ihre Vermittlungschancen deutlich zu erhöhen oder einen beruflichen Abschluss nachzuholen.
  • Gültigkeit: Bildungsgutscheine sind zeit- und regional gebunden (Frist, Ort, Ziel).
  • Anbieterwahl: Sie wählen frei unter AZAV-zertifizierten Trägern; vergleichen Sie Qualität, Inhalte, Dauer und Starttermine.

2) Umschulung mit IHK-/HWK-Abschluss

Wenn Ihr bisheriger Beruf kaum Perspektiven bietet, kann eine Umschulung der schnellste Weg in eine stabile Beschäftigung sein. Umschulungen führen in der Regel zu anerkannte(n) Berufsabschlüssen (IHK/HWK) und werden häufig vollständig gefördert. Praxisanteile, Prüfungen und intensive Betreuung sind typisch.

3) Teilqualifikationen (TQ) und modulare Abschlüsse

Teilqualifikationen erlauben Ihnen Schritt für Schritt, anerkannte Berufsbausteine zu erwerben – besonders sinnvoll, wenn Ihnen ein kompletter Abschluss auf einmal (noch) zu groß ist. Mit jeder TQ verbessern Sie Ihre Vermittlungschancen.

4) AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III)

Mit dem AVGS können Sie z. B. ein individuelles Bewerbungscoaching, Karrierecoaching, Sprach- und Bewerbungscenter oder Vermittlungsunterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist die schnelle Integration in Arbeit – oft als Vorstufe oder Begleitung zu einer Weiterbildung.

  • Nutzen: Klärung Ihrer Ziele, Erarbeitung überzeugender Bewerbungsunterlagen, Training von Vorstellungsgesprächen, Stellensuche, Netzwerkaufbau.
  • Formate: 1:1-Coaching online oder vor Ort, kleine Gruppen, flexible Termine.

5) Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Seit der Einführung des Bürgergeldes gibt es zusätzliche Monatsboni für Qualifizierungen:

  • Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich für berufsabschlussorientierte Weiterbildungen/Umschulungen.
  • Bürgergeld-Bonus: 75 € monatlich für Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern (z. B. berufsbezogene Teilqualifikationen).

Diese Zahlungen kommen zusätzlich zu den regulären Leistungen. Details variieren je nach persönlicher Situation und Maßnahme.

6) Weitere Kosten, die übernommen werden können

  • Fahrtkosten (ÖPNV/PKW, je nach Entfernung und Regelung)
  • Kinderbetreuungskosten (zur Teilnahme an der Maßnahme)
  • Lernmittel/Arbeitskleidung/Prüfungsgebühren
  • Unterhaltsgeld (UHG) bzw. Fortzahlung von ALG I/II während der Teilnahme – abhängig von Rechtskreis und Maßnahme

Wichtig: Sprechen Sie mögliche Zusatzkosten immer vor Maßnahmebeginn mit Ihrer Ansprechperson bei Agentur für Arbeit/Jobcenter ab.

Wer hat Anspruch? Typische Voraussetzungen

  • Arbeitslos/arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht (z. B. befristetes Arbeitsverhältnis, fehlende Fachkenntnisse, Branchenwandel).
  • Keine oder veraltete Qualifikation, fehlender Berufsabschluss oder deutliche Qualifikationslücke zur Zielstelle.
  • Konkrete Arbeitsmarktperspektive durch die Maßnahme (z. B. hoher Fachkräftebedarf, belegbar durch Stellenanzeigen).
  • AZAV-zertifizierter Träger und ein Kurs, der zu Ihrem Profil, Sprachniveau und Ziel passt.

Die Entscheidung liegt im Ermessen Ihrer Vermittlungsfachkraft. Eine gute Vorbereitung erhöht die Bewilligungschancen.

In 10 Schritten zur 100%-Förderung (Bildungsgutschein/AVGS)

  1. Profil klären: Analysieren Sie Lebenslauf, Stärken, Interessen und Zielberuf.
  2. Arbeitsmarktcheck: Sammeln Sie 5–10 aktuelle Stellenanzeigen, die Ihre Zielqualifikation verlangen.
  3. Passende Maßnahme finden: Suchen Sie AZAV-zertifizierte Weiterbildungen/Umschulungen mit guten Jobchancen.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsskizze, Liste mit Stellenanzeigen.
  5. Beratungstermin vereinbaren: Agentur für Arbeit oder Jobcenter (telefonisch, online oder vor Ort).
  6. Begründung vorbereiten: Warum ist die Maßnahme notwendig? Welche konkreten Jobs peilen Sie an?
  7. Kostenvoranschlag/Angebot des Trägers einholen (inkl. Dauer, Start, Inhalte, Preis, AZAV-Nachweis).
  8. Bewilligung/ Gutschein erhalten: Prüfen Sie Gültigkeit, Ort, Fristen.
  9. Anmeldung beim Träger: Vertrag abschließen, Start vorbereiten.
  10. Start und Durchhalten: Regelmäßige Teilnahme, Feedback einholen, Prüfungen sichern.

Welche Weiterbildungen werden für Arbeitslose besonders gefördert?

Grundsätzlich sind alle arbeitsmarktrelevanten und zertifizierten Angebote förderfähig. Besonders gefragt (hohe Vermittlungsquoten):

  • IT & Digital: Fachinformatik, Systemadministration, Cloud (AWS/Azure), Data Analyst, Webentwicklung, IT-Support, IT-Security, Microsoft- und Cisco-Zertifikate.
  • Projekt & Prozesse: PRINCE2, Scrum, Agile Methoden, Lean/Six Sigma, PMO.
  • Kaufmännisch & Office: DATEV, Lohn & Gehalt, Finanzbuchhaltung, Controlling, SAP (FI/CO/MM/SD), MS Office/Excel-Professional.
  • Logistik & Produktion: Lager/Logistik mit Staplerschein, Disposition, Zoll/Export, Qualitätswesen, CNC/Industrietechnik.
  • Gesundheit & Pflege: Pflegebasiskurse, Betreuungskräfte § 43b/53c, medizinische Dokumentation, Praxisorganisation.
  • Marketing & Vertrieb: Online-Marketing, SEA/SEO, Social Media Management, E-Commerce.
  • Sprachen & Integration: berufsbezogenes Deutsch (B2/C1), Englisch für Beruf und IT.

Tipp: Achten Sie auf Praxisanteile, Anerkennungen/Zertifikate sowie Arbeitgebernetzwerke des Trägers.

Beispiele: Welche Maßnahme passt zu welchem Ziel?

  • Schnelle Rückkehr in Arbeit: Kurze Anpassungsqualifizierung (4–12 Wochen), z. B. Office, Buchhaltung, Logistik-Software.
  • Berufswechsel: Umschulung (18–24 Monate) mit IHK-/HWK-Abschluss, z. B. Kaufmann/-frau, Fachinformatiker/-in.
  • Langfristige Perspektive ohne Abschluss: Teilqualifikationen, die stufenweise zum Berufsabschluss führen.
  • Unklare Richtung: AVGS-Coaching zur Zieldefinition, Kompetenzbilanz und Bewerbungsstrategie.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Unklare Zielsetzung: Definieren Sie den Zielberuf und belegen Sie Stellenbedarf.
  • Falscher Kurs: Keine reinen Interessen-Kurse, sondern arbeitsmarktorientierte Inhalte wählen.
  • Unzureichende Begründung: Bereiten Sie Argumente, Arbeitsmarktbelege und Ihren Entwicklungsplan vor.
  • Spätes Nachfragen zu Kosten: Zusatzkosten (Fahrt, Kinderbetreuung, Prüfungen) vorab klären.
  • Keine Qualitätsprüfung: Anbieterbewertungen, Abschlussquoten, Dozentenkompetenz prüfen.
  • Fristen/Gültigkeit übersehen: Bildungsgutschein rechtzeitig einlösen, Starttermin sichern.

FAQ: Fördermaßnahmen und Weiterbildung für Arbeitslose

Wird meine Weiterbildung wirklich zu 100% bezahlt?

Bei bewilligtem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit/das Jobcenter in der Regel alle notwendigen Kosten (Lehrgang, Prüfungen, Lernmittel). Zusätzliche Leistungen (Fahrt, Kinderbetreuung, Unterbringung) sind möglich – vorab beantragen.

Wie lange darf eine geförderte Weiterbildung dauern?

Von kurzen Anpassungen (Wochen) bis zu Umschulungen (18–24 Monate) ist vieles möglich. Entscheidend ist die Arbeitsmarktlogik und Ihr persönliches Profil.

Kann ich online lernen?

Ja. Viele Träger bieten Online- oder Hybrid-Weiterbildungen an. Achten Sie auf AZAV-Zertifizierung, Live-Unterricht, Praxisübungen und gute Prüfungsbetreuung.

Darf ich nebenbei arbeiten?

Ein Minijob ist oft möglich, solange die Teilnahme nicht beeinträchtigt wird. Besprechen Sie Nebenjobs vorab mit Ihrer Ansprechperson.

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen oder Ihren Antrag verbessern (Arbeitsmarktbelege, Alternativkurs, genauere Begründung). Oft hilft ein AVGS-Coaching zur Schärfung Ihres Plans.

Wie finde ich den passenden Kursanbieter?

Vergleichen Sie AZAV-zertifizierte Anbieter nach Inhalten, Dauer, Startterminen, Unterrichtsform, Prüfungsquoten und Bewertungen. Nutzen Sie dafür eine spezialisierte Vergleichsplattform.

Gilt die Förderung auch über 50?

Ja, gerade für 50+ ist Qualifizierung ein starker Hebel. Argumentieren Sie mit Erfahrung plus aktuellen Skills – das erhöht die Chancen erheblich.

Bekomme ich Weiterbildungsgeld/Bürgergeld-Bonus zusätzlich?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie 150 € Weiterbildungsgeld bzw. 75 € Bürgergeld-Bonus zusätzlich. Konkrete Konditionen klären Sie mit Agentur/Jobcenter.

Kann ich während der Maßnahme Urlaub machen?

Urlaub ist nur eingeschränkt möglich und muss genehmigt werden. Fehlzeiten gefährden den Erfolg und ggf. die Förderung.

Aktuelle Rechtslage und Hinweise (2025)

  • Förderinstrumente basieren u. a. auf dem SGB III/SGB II. Konditionen können sich ändern.
  • Regionale Unterschiede bei Angeboten und Verfügbarkeiten sind üblich.
  • Maßgeblich ist die Einzelfallentscheidung Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Offizielle Informationen: Weitere Details finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und Ihrem Jobcenter.

Fazit: Jetzt Förderchancen nutzen – mit dem richtigen Kurs zum neuen Job

Wer arbeitslos ist, kann mit Fördermaßnahmen wie Bildungsgutschein und AVGS gezielt in eine gefragte Qualifikation investieren – häufig mit 100% Kostenübernahme und zusätzlichen Monatsboni. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine klare Zieldefinition, ein arbeitsmarktnaher Kurs und eine gute Antragsvorbereitung.

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  • Transparenz: Inhalte, Preise, Prüfungen, Bewertungen – alles auf einen Blick.
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