Arbeitslos? Weiterbildung & Finanzierung: Der umfassende 2025‑Leitfaden
Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend und möchtest dich weiterbilden – aber die Finanzierung ist unklar? In diesem Leitfaden erfährst du, wie du die Kostenübernahme für Weiterbildung oder Umschulung sicherst: Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter), AVGS, Bürgergeld‑Leistungen, Weiterbildungsprämien sowie wichtige Fristen, Voraussetzungen und Fehler, die du vermeiden solltest.
Kurzüberblick: In den meisten Fällen finanzieren Agentur für Arbeit (ALG I) oder Jobcenter (Bürgergeld) passende Maßnahmen vollständig – inklusive Lehrgangsgebühren, Prüfungen, Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung. Entscheidend sind Bedarf am Arbeitsmarkt, deine Eignung und die AZAV‑Zulassung von Träger und Maßnahme.
Inhaltsverzeichnis
Warum eine Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit sinnvoll ist
- Beschleunigte Vermittlung: Gefragte Zertifikate (z. B. IT, Pflege, Logistik, kaufmännisch, Projektmanagement) verkürzen die Dauer der Arbeitslosigkeit.
- Höhere Gehaltschancen: Nachweisbare Qualifikationen zahlen sich beim Neueinstieg aus.
- Plan B: Bei Branchenwandel oder gesundheitlichen Einschränkungen bietet eine Umschulung realistische Alternativen.
- Finanzielle Entlastung: Bei bewilligter Förderung werden bis zu 100 % der Kosten übernommen.
Finanzierung im Überblick: Wer zahlt was?
Für arbeitslose oder arbeitssuchende Personen kommen insbesondere diese Förderinstrumente in Betracht:
- Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter): Finanzierung von beruflicher Weiterbildung/Umschulung bei AZAV‑zugelassenen Trägern. Rechtsgrundlage: §81 SGB III, §16 SGB II.
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein): Coaching, Bewerbungstraining, Maßnahmen zur Aktivierung, ggf. auch betriebliche Erprobung. Rechtsgrundlage: §45 SGB III.
- Bürgergeld‑Leistungen bei Weiterbildung: Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) für abschlussbezogene Maßnahmen und Bürgergeld‑Bonus (75 €/Monat) für bestimmte längere Maßnahmen.
- Weiterbildungsprämien für Abschlussprüfungen: 1.000 € (Zwischenprüfung) + 1.500 € (Abschluss) bei abschlussbezogener Weiterbildung/Umschulung.
Ergänzend – je nach Lebenssituation – können weitere Kostenelemente übernommen werden: Fahrtkosten, auswärtige Unterbringung, Lernmittel, Prüfungsgebühren, Kinderbetreuung.
Bildungsgutschein: Voraussetzungen, Leistungen, Gültigkeit
Der Bildungsgutschein ist die zentrale Finanzierung für arbeitslose bzw. arbeitssuchende Personen. Er dokumentiert, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deine Weiterbildung für die Integration in Arbeit für notwendig hält.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
- Arbeitslose mit ALG I (SGB III)
- Bürgergeld‑Beziehende (SGB II)
- Arbeitssuchende/Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht (z. B. Befristung, gesundheitliche Gründe, Strukturwandel)
Wichtig: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Über die Förderung entscheidet deine Beratungsfachkraft nach Ermessen, basierend auf Arbeitsmarktbedarf, Eignung und Integrationsprognose.
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangsgebühren der Maßnahme (inkl. digitaler Formate)
- Prüfungsgebühren inkl. IHK/HWK
- Lernmittel (Fachliteratur, Software, ggf. Laptop-Leihe)
- Fahrtkosten (ÖPNV, PKW‑Kilometerpauschale) und Übernachtung bei auswärtiger Teilnahme
- Kinderbetreuungskosten (bei Notwendigkeit)
Gültigkeit des Bildungsgutscheins
- zeitlich begrenzt (z. B. 3 Monate)
- regional begrenzt (z. B. nur in deiner Region)
- zielgerichtet (z. B. Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement)
Die Weiterbildung muss bei einem AZAV‑zugelassenen Träger stattfinden und eine Maßnahmen‑Nummer (Maßnahmen‑Zulassung) besitzen.
Lebensunterhalt während der Weiterbildung
- ALG I wird bei genehmigter Weiterbildung grundsätzlich weitergezahlt; in bestimmten Fällen kann sich der Anspruch verlängern (vgl. §148 SGB III).
- Bürgergeld wird während genehmigter Maßnahmen regulär weitergezahlt. Zusätzlich sind Weiterbildungsgeld bzw. Bürgergeld‑Bonus möglich (siehe unten).
AVGS: Coaching und Aktivierung finanzieren
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert individuelles Coaching, Bewerbungstraining, Jobcoaching, Gründungscoaching oder kurze Aktivierungsmaßnahmen. Er eignet sich, wenn du zügig deine Bewerbungsstrategie, Unterlagen oder Orientierung verbessern willst – oft als Vorstufe zu einer größeren Weiterbildung.
- Ziel: kurzfristige Erhöhung deiner Vermittlungschancen
- Dauer: meist wenige Wochen bis maximal 6 Monate
- Formate: 1:1‑Coaching (vor Ort/online), Gruppentrainings, betriebliche Erprobung
Auch hier gilt: Träger und Maßnahme müssen AZAV‑zugelassen sein.
Prämien, Weiterbildungsgeld und Bürgergeld‑Bonus
- Weiterbildungsprämien (bei abschlussbezogenen Maßnahmen, z. B. Umschulung):
- 1.000 € für bestandene Zwischenprüfung
- 1.500 € für bestandene Abschlussprüfung
- Weiterbildungsgeld (Bürgergeld): 150 € monatlich bei Teilnahme an berufsabschlussbezogener Weiterbildung.
- Bürgergeld‑Bonus: 75 € monatlich für bestimmte nicht abschlussbezogene, aber umfangreiche Maßnahmen (z. B. mind. 8 Wochen).
Prämien und Boni kommen zusätzlich zur regulären Leistungszahlung (ALG I/Bürgergeld) hinzu. Sprich deine Beratungsfachkraft aktiv darauf an.
So bekommst du die Finanzierung: Schritt‑für‑Schritt
- Profil schärfen & Ziel definieren
- Wähle ein realistisches Zielberufsfeld (Arbeitsmarktchancen prüfen).
- Dokumentiere Fähigkeiten, Interessen und Hindernisse (z. B. fehlendes Zertifikat, IT‑Kenntnisse).
- Passende Maßnahme recherchieren
- Nur AZAV‑zugelassene Angebote mit Maßnahmen‑Nummer sind förderfähig.
- Beachte Dauer (Voll-/Teilzeit), Format (online/hybrid/präsenz), Starttermine, Praxisanteile.
- Kosten- & Kursdaten einholen
- Angebot/Infoblatt mit Kosten, Inhalte, Prüfungen, Maßnahmen-/Trägernummer, Start & Ende.
- Beratungstermin beantragen (Agentur für Arbeit/Jobcenter)
- Ziel: Notwendigkeit der Weiterbildung für Integration in Arbeit begründen.
- Nutze eine Argumentationshilfe (siehe unten).
- Bildungsgutschein/AVGS erhalten
- Prüfe Gültigkeit: Zeitraum, Region, Bildungsziel.
- Teilnahme verbindlich anmelden
- Gutschein beim Träger einlösen und Bestätigung an die Behörde zurückspielen lassen.
- Start & Pflichten
- Anwesenheit sichern, Nachweise zeitnah einreichen (Fahrten, Kinderbetreuung).
- Bei Krankheit unverzüglich melden (AU einreichen).
Argumentationshilfe für den Beratungstermin
- Arbeitsmarktbezug: „In unserer Region sind X Stellen für [Zielrolle] ausgeschrieben. Die Maßnahme vermittelt genau die geforderten Skills/Zertifikate (z. B. [Zertifikat]).“
- Integrationsprognose: „Mit dem Abschluss kann ich innerhalb von 3 Monaten in [Branche] einsteigen; Kontakte zu Arbeitgebern über Praktikumsphase sind vorhanden.“
- Eignung: „Ich bringe Vorerfahrung in [Bereich] mit, habe einen Eignungstest bestanden und kann die Maßnahme zeitlich/organisatorisch vollständig absolvieren.“
- Alternativen: „Ohne Qualifizierung bleiben Bewerbungen erfolglos; die Maßnahme ist die kürzeste Route in Beschäftigung.“
Unterlagen‑Checkliste für deinen Antrag
- Aktueller Lebenslauf
- Stellenrecherche (Screenshots/Links von Ausschreibungen)
- Kursbeschreibung inkl. Inhalte, Dauer, Abschluss, AZAV‑Nachweis
- Kostenaufstellung (Gebühren, Prüfungen, Lernmittel)
- Start-/Endtermine, Unterrichtszeiten, Praktikumsanteile
- Nachweise zu Vorqualifikationen (Zeugnisse, Zertifikate)
- Ggf. Betreuungsnachweise (Kinderbetreuung, Pflege)
- Ggf. medizinische Unterlagen (Eignung, Umschulungsnotwendigkeit)
Typische Ablehnungsgründe – und wie du sie vermeidest
- Fehlender Arbeitsmarktbezug: Belege Stellenbedarf mit konkreten Ausschreibungen.
- Kein AZAV‑Nachweis: Nur zertifizierte Träger/Maßnahmen auswählen.
- Unklare Eignung: Eignungstests oder Motivationsschreiben beifügen.
- Zu spätes Vorgehen: Gutschein rechtzeitig beantragen (Gültigkeit beachten).
- Unpassende Maßnahmedauer: Wähle die kürzeste sinnvolle Route in Arbeit (z. B. Teilqualifikationen, modulare Wege).
FAQ: Finanzierung der Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit
1) Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, wenn die Maßnahme notwendig ist, um die Integration in Arbeit zu fördern und du dafür geeignet bist.
2) Zahlt die Behörde alle Kosten?
Bei Bewilligung werden in der Regel Lehrgang, Prüfungen, Lernmittel, Fahrtkosten und ggf. Unterbringung/Kinderbetreuung übernommen. Details stehen im Bescheid.
3) Wird mein Lebensunterhalt weitergezahlt?
Ja, ALG I bzw. Bürgergeld laufen bei genehmigter Maßnahme weiter. ALG I kann sich in bestimmten Fällen verlängern (§148 SGB III). Prüfe dies im Beratungsgespräch.
4) Online oder Teilzeit – geht das?
Ja, sofern AZAV‑zugelassen und für dein Integrationsziel sinnvoll. Hybrid‑ und E‑Learning‑Formate sind üblich.
5) Welche Prämien gibt es?
1.000 € für Zwischenprüfung und 1.500 € für Abschluss (bei abschlussbezogener Weiterbildung). Zusätzlich: Weiterbildungsgeld 150 €/Monat (abschlussbezogen) und ggf. Bürgergeld‑Bonus 75 €/Monat (umfangreiche Maßnahmen).
6) Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Bildungsgutschein finanziert Qualifizierungen/Umschulungen. AVGS finanziert Aktivierung/Coaching zur kurzfristigen Vermittlungsunterstützung.
7) Was tun bei Ablehnung?
Begründung prüfen, Nachbesserungen (z. B. Arbeitsmarktbelege) einreichen und innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Alternativ: angepasste Maßnahme wählen.
8) Gibt es Alternativen zu SGB‑Förderungen?
Z. B. Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) bei gesundheitlichen Gründen, Berufsgenossenschaften (nach Arbeitsunfällen), Aufstiegs‑BAföG für Fortbildungen (Meister/Techniker u. a.).
Rechtliche Grundlagen & weiterführende Infos
Praxisbeispiele: Welche Wege sind realistisch?
- Umschulung (24 Monate) zur/zum Fachinformatiker/in, Pflegefachkraft, Industriekaufmann/-frau – mit IHK/HWK‑Abschluss, Prämien möglich.
- Teilqualifikationen (TQ) in Modulen (z. B. Lager/Logistik, Metall, Handel) – schneller Einstieg, späterer Abschluss möglich.
- Kurzqualifikationen (3–6 Monate) mit anerkannten Zertifikaten (z. B. SAP, DATEV, Projektmanagement, CAD, Digital Marketing) – schneller Wiedereinstieg.
- Sprach‑ und Fachkurse kombiniert (z. B. Deutsch B2 + Pflegebasiskurs) – besonders integrationswirksam.
Check: Passt die Maßnahme zu dir?
- Arbeitsmarktrelevanz in deiner Region belegt?
- Zertifikate/Abschlüsse offiziell anerkannt (IHK/HWK/Hochschule/Hersteller)?
- Praxisanteile/Praktikum mit Arbeitgeberkontakten?
- Unterrichtszeiten mit Betreuungspflichten vereinbar?
- Support (Lerncoaching, Prüfungsvorbereitung, Jobservice) vorhanden?
Tipp: Kostenlose Vergleichsplattform für geförderte Weiterbildungen
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- Nur förderfähige (AZAV‑zugelassene) Angebote
- Schnelle Kontaktaufnahme zu Trägern und Hilfe bei Unterlagen
- Kostenlos für dich – ideal zur Vorbereitung deines Beratungstermins
Fazit: Mit der richtigen Strategie und den passenden Unterlagen stehen die Chancen hervorragend, deine Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit vollständig finanzieren zu lassen – und mit starken Qualifikationen in deinen nächsten Job zu starten.