Berufliche Neuqualifizierung über das Arbeitsamt: Bildungsgutschein, Umschulung & Förderung 2025
Berufliche Neuqualifizierung über das Arbeitsamt: So erhalten Sie Förderung, Bildungsgutschein & die passende Umschulung
Berufliche Neuqualifizierung Arbeitsamt – wer sich neu ausrichten, einen anerkannten Berufsabschluss nachholen oder in einen Engpassberuf wechseln will, kann sich von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter umfassend fördern lassen. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die passende Maßnahme finden, welche Kosten wirklich übernommen werden und wie Sie Ihren Bildungsgutschein überzeugend beantragen.
1) Was bedeutet berufliche Neuqualifizierung?
Unter beruflicher Neuqualifizierung versteht man eine abschlussorientierte oder modulare Qualifizierung, die auf einen (neuen) marktfähigen Beruf vorbereitet. Typische Wege:
Umschulung (meist 16–24 Monate, z. B. IHK-/HWK-Abschluss)
Teilqualifikationen (TQ) in Modulen mit späterer Option, zum Vollabschluss aufzubauen
Externenprüfung (Vorbereitung auf Kammerprüfung, wenn ausreichend Berufspraxis vorhanden ist)
Anpassungsqualifizierung (kürzere Weiterbildung, wenn vorhandene Skills aktualisiert werden)
Ziel ist, die Beschäftigungsfähigkeit in Berufen mit hoher Nachfrage zu sichern oder wiederherzustellen – etwa nach Branchenwandel, gesundheitlichen Gründen oder längerer Erwerbspause.
2) Wer fördert: Arbeitsamt oder Jobcenter?
Förderung ist in beiden Rechtskreisen möglich:
Agentur für Arbeit (SGB III): Zuständig u. a. bei Arbeitslosengeld I, drohender Arbeitslosigkeit, fehlendem Berufsabschluss oder notwendiger Anpassung an den Arbeitsmarkt.
Jobcenter (SGB II/Bürgergeld): Zuständig bei Bürgergeldbezug; fördert Neuqualifizierung z. B. per Bildungsgutschein und zusätzlichen Geldleistungen.
Wichtig: Beide Stellen können einen Bildungsgutschein ausstellen, wenn die Maßnahme notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, zu verhindern oder einen Abschluss zu erlangen.
3) Voraussetzungen und gute Chancen auf Förderung
Gute Förderchancen haben Sie, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Kein anerkannter Berufsabschluss oder Abschluss liegt lange zurück und ist am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar.
Drohende oder bestehende Arbeitslosigkeit (z. B. nach Kündigung, in Kurzarbeit mit absehbarem Stellenabbau).
Gesundheitliche Gründe, die einen Berufswechsel erfordern (mit ärztlicher Bescheinigung).
Strukturwandel in der Branche (Digitalisierung, Energiewende), der eine Neuorientierung nötig macht.
Längere Erwerbsunterbrechung (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Erkrankung) mit Wiedereinstiegsziel.
Zusätzlich zählt immer: gute Arbeitsmarktprognose für das neue Berufsziel und überzeugende Motivation im Beratungsgespräch.
4) Förderungen im Überblick (Bildungsgutschein, Geldleistungen)
Bildungsgutschein (SGB II/III) ist das zentrale Instrument. Er legt fest:
Bildungsziel (z. B. Umschulung Kaufmann/-frau für Büromanagement IHK)
Geltungsbereich (regional/überregional)
Dauer und spätester Beginn
Voraussetzungen (z. B. Sprachniveau, Eignungstest)
Folgende Kosten können übernommen werden (je nach Einzelfall und Rechtsgrundlage):
Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren
Lernmittel und ggf. notwendige Arbeitsmittel
Fahrtkosten, bei weiter Entfernung ggf. Unterkunftskosten
Kinderbetreuungskosten in angemessenem Rahmen
Geldleistungen (Stand 2025):
Weiterbildungsgeld: 150 Euro/Monat für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung (z. B. Umschulung). Gilt in der Regel für SGB II und SGB III.
Bürgergeld-Bonus: 75 Euro/Monat für längerfristige, nicht abschlussbezogene Weiterbildungen (SGB II), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Prämien bei Abschlussprüfungen: Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen abschlussbezogener Weiterbildungen können Prämien (z. B. 1.000 Euro + 1.500 Euro) gewährt werden, sofern die jeweilige Regelung aktuell gilt und die Maßnahme gefördert ist.
Hinweis: Ob und in welcher Höhe Leistungen gewährt werden, entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der geltenden Rechtslage. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
5) Antragstellung in 7 Schritten
Ziel klären: Welcher Beruf passt zu Ihren Stärken, Interessen und Ihrer Lebenssituation? Prüfen Sie Stellenanzeigen und Engpassberufe.
Beratungstermin vereinbaren: Agentur für Arbeit oder Jobcenter kontaktieren und Anliegen „berufliche Neuqualifizierung mit Bildungsgutschein“ schildern.
Umschulung: Meist 16–24 Monate (verkürzt bei Vorerfahrung). Abschluss über IHK/HWK. Inklusive Theorie, Praxisphasen/Praktikum und Prüfungsvorbereitung.
Teilqualifikationen (TQ): Module von ca. 3–6 Monaten pro Baustein, zertifizierte Teilabschlüsse mit Anschlussoption zum Vollabschluss.
Externenprüfung: Vorbereitung über kürzere Kurse möglich, wenn ausreichende einschlägige Berufspraxis nachweisbar ist (i. d. R. 4,5–6 Jahre, je nach Kammer).
Formate: Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend, online/hybrid. Prüfungen finden bei Kammern in der Regel in Präsenz statt.
9) Branchen mit Top-Perspektiven 2025
IT & Digitalisierung: Fachinformatiker/-in (Anwendungsentwicklung/Systemintegration), IT-Systemelektroniker/-in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement.
Teilverkürzung prüfen (Anrechnung von Vorerfahrung).
Gesundheit: Berufe mit passendem Belastungsprofil wählen.
Eltern & Betreuungspflichten
Teilzeit-Modelle und online/hybrid bevorzugen.
Kinderbetreuungskosten können förderfähig sein.
Gesundheitliche Einschränkungen
Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ggf. LTA – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zuständig meist Deutsche Rentenversicherung, teils Agentur für Arbeit). Spezielle Reha-Träger und Maßnahmen verfügbar.
Migrantinnen & Migranten
Sprachniveau: Für abschlussorientierte Maßnahmen wird oft mindestens B2 empfohlen.
12) FAQ: Häufige Fragen zur beruflichen Neuqualifizierung
1. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsamt und Jobcenter? Die Agentur für Arbeit (SGB III) betreut u. a. ALG-I-Beziehende, das Jobcenter (SGB II) Bürgergeld-Beziehende. Beide können den Bildungsgutschein ausstellen.
2. Wer entscheidet, ob ich eine Umschulung machen darf? Ihre Ansprechperson bei Agentur/Jobcenter. Entscheidend sind Notwendigkeit, Eignung und Arbeitsmarktchancen.
3. Welche Kosten werden übernommen? In der Regel Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie je nach Fall Lernmittel, Fahrt-, Kinderbetreuungs- und ggf. Unterkunftskosten. Individuelle Entscheidung.
4. Bekomme ich zusätzlich Geld? Je nach Maßnahme und Rechtskreis können Weiterbildungsgeld (150 €/Monat bei abschlussbezogenen Maßnahmen) und weitere Leistungen/Prämien möglich sein – abhängig von aktueller Rechtslage.
5. Wie lange dauert eine Umschulung? Typisch 16–24 Monate, verkürzbar bei Vorerfahrung. TQ-Module sind kürzer und bauen schrittweise auf.
6. Kann ich die Maßnahme online absolvieren? Viele Inhalte gehen online/hybrid. Prüfungen (z. B. IHK/HWK) erfolgen meist in Präsenz.
7. Was, wenn ich bereits berufstätig bin? Für Beschäftigte gibt es Förderungen nach dem Qualifizierungsförderungsrecht (z. B. über den Arbeitgeber). Sprechen Sie zusätzlich mit der Agentur für Arbeit über Optionen.
8. Was, wenn ich mir unsicher bin, welcher Beruf passt? Nutzen Sie Berufsberatung, Eignungstests und vergleichen Sie Kurse/Abschlüsse mit guten Jobchancen.
13) Fazit & kostenlos vergleichen
Berufliche Neuqualifizierung über das Arbeitsamt ist der effektivste Weg, um mit Bildungsgutschein eine tragfähige Perspektive aufzubauen – ob Umschulung, Teilqualifikationen oder Externenprüfung. Entscheidend sind eine solide Begründung, ein zertifizierter Träger und ein klares Arbeitsmarktziel.
Kostenlos vergleichen auf Careertune: Auf unserer Plattform finden Sie in wenigen Klicks passende, geförderte Weiterbildungen und Umschulungen – inkl. Filter nach Ort, Online/Hybrid, Dauer, Starttermin, AZAV-Zertifizierung und Abschluss. Jetzt starten unter app.careertune.de und Angebote vergleichen, Zeit sparen und die beste geförderte Maßnahme finden.
Auf den Weg in die staatlich geförderte Traumweiterbildung hinein, gibt es eine Stolpersteine und Fragezeichen auf dem Weg. Wir begleiten dich und wollen deine Fragen beantworten. Jetzt abonnieren und Tipps & Tricks, sowie Neuerungen und Erfolgsgeschichten per E-Mail erhalten.
Wenn du auf “Zulassen” klickst, stimmst du der Speicherung von Cookies auf deinem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.