Dec 19, 2025

Betreuungskraft-Weiterbildung für Arbeitslose: Bildungsgutschein, Inhalte, Dauer & Gehalt (2025)

Betreuungskraft-Weiterbildung für Arbeitslose: Bildungsgutschein, Inhalte, Dauer & Gehalt (2025)

Betreuungskraft-Weiterbildung für Arbeitslose: So nutzen Sie den Bildungsgutschein und starten neu durch

Sie sind arbeitslos und suchen einen sinnstiftenden, zukunftssicheren Beruf mit schnellen Einstiegschancen? Die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §53c/§43b SGB XI (oft auch Alltagsbegleiter/in genannt) ist eine gefragte Qualifikation in der Pflege und Betreuung von Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigung. Das Beste: Als Arbeitssuchende/r können Sie sich die Maßnahme in vielen Fällen zu 100 % fördern lassen – mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

Was macht eine Betreuungskraft?

Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag – mit Zeit, Zuwendung und Aktivierung. Es geht nicht um medizinische Behandlungspflege, sondern um soziale Betreuung und Lebensqualität.

  • Aktivierung & Beschäftigung: Spiele, Vorlesen, Basteln, Kochen/Backen, Spaziergänge
  • Alltagsbegleitung: Begleitung zu Terminen, gemeinsames Einkaufen, Gespräche
  • Unterstützung bei Demenz: Biografiearbeit, Orientierungshilfen, Sicherheit geben
  • Dokumentation & Teamarbeit: Austausch mit Pflegefachkräften und Angehörigen

Arbeitsorte sind z. B. Pflegeheime, Tagespflegen, ambulante Dienste, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Betreutes Wohnen.

Warum sich die Weiterbildung gerade für Arbeitslose lohnt

  • Sehr hohe Nachfrage nach Betreuungskräften in ganz Deutschland
  • Kurzfristiger Einstieg durch kompakte Kursdauer und Praktikum
  • Quereinstieg möglich – kaufmännisch, gewerblich oder ohne Vorerfahrung
  • Gute Integrationschancen in feste Anstellungen, häufig wohnortnah
  • Förderung der kompletten Kosten über Bildungsgutschein möglich

Förderung als Arbeitslose/r: Bildungsgutschein, Leistungen & Voraussetzungen

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Der Bildungsgutschein finanziert Kursgebühren vollständig, meist inklusive Lernmittel, Prüfungs-/Zertifikatskosten und – je nach Situation – Fahrkosten, Kinderbetreuung oder notwendige Unterkunft während der Maßnahme. Ihre Leistungen (ALG I/Bürgergeld) laufen während der Weiterbildung weiter.

Wichtig: Wählen Sie unbedingt einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger – nur dann ist eine Förderung möglich.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
  • Beziehende von ALG I oder Bürgergeld (ehem. ALG II)
  • Rückkehrer/innen in den Beruf, z. B. nach Familienzeit

Die Entscheidung liegt immer beim persönlichen Vermittlungs- oder Fallmanagement. Gute Argumente sind: regionale Stellenangebote, Eignung, Motivation und ein passgenauer Kursstart.

Voraussetzungen für die Weiterbildung zur Betreuungskraft

  • Sprachkompetenz: Deutsch mindestens auf Niveau B1 empfohlen (für Kommunikation & Dokumentation)
  • Gesundheitliche Eignung: Belastbarkeit, psychische Stabilität
  • Persönliche Eignung: Empathie, Geduld, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
  • Führungszeugnis: In vielen Einsätzen erforderlich (oft als erweitertes Führungszeugnis)
  • Impf- & Hygienenachweise: je nach Einrichtung (z. B. Masernschutz, Hygieneschulung)

Inhalte & Aufbau: Betreuungskraft nach §53c/§43b SGB XI

Die Qualifizierung folgt den Richtlinien nach §53c SGB XI in Verbindung mit §43b SGB XI und umfasst in der Regel:

  • Basiskurs (ca. 160 Std.): Pflegegrundlagen, Kommunikation, Demenz, Alterserkrankungen, Hygiene, Ernährungsgrundlagen, rechtliche Grundlagen, Rolle der Betreuung
  • Aufbaukurs (ca. 80 Std.): Vertiefung Demenz, Milieugestaltung, Validation, biografieorientierte Arbeit, Krisen & Deeskalation, Dokumentation
  • Praktikum (mind. 2 Wochen): Anwendung in einer Einrichtung (z. B. Pflegeheim/Tagespflege)

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Trägerzertifikat entsprechend den Richtlinien. Zusätzlich sind jährliche Pflichtfortbildungen (mind. 16 Std.) vorgesehen, um die Qualifikation aktuell zu halten.

Dauer, Formate & Starttermine

  • Dauer Vollzeit: meist 6–10 Wochen inkl. Praktikum
  • Dauer Teilzeit: ca. 3–6 Monate (ideal bei Betreuungspflichten)
  • Formate: Präsenz, Online/Hybrid (Theorie), Praktikum immer in Präsenz
  • Starttermine: Häufig monatlich oder quartalsweise – schnelle Einstiege möglich

Tipp: Online-Theorie erleichtert die Vereinbarkeit mit Familie. Prüfen Sie früh, ob Technik und Lernumgebung passen.

Gehalt, Arbeitszeiten & Karrierechancen

  • Einstiegsgehalt: je nach Träger, Region und Tarif oft zwischen ca. 2.200–2.700 € brutto/Monat in Vollzeit; Teilzeit ist verbreitet
  • Zulagen: Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge möglich
  • Arbeitszeiten: meist Tagesdienst, aber je nach Einrichtung auch Spät-/Wochenenddienste
  • Entwicklung: Spezialisierungen (Demenz, Aktivierung, Hauswirtschaft), Aufstieg zur Teamkoordination
  • Weiterführende Qualifikationen: Pflegehelfer/in, Pflegefachassistenz, später ggf. Pflegefachmann/-frau

Hinweis: Gehälter variieren. Tarifgebundene Einrichtungen zahlen oft besser als private, die Region wirkt ebenfalls stark.

Betreuungskraft vs. Pflegehelfer/in vs. Pflegefachkraft

  • Betreuungskraft (§53c/§43b): Fokus auf soziale Betreuung, Aktivierung, Alltagsbegleitung
  • Pflegehelfer/in: Unterstützung der Grundpflege (z. B. Körperpflege), nach landesspezifischer Qualifizierung
  • Pflegefachkraft: Staatlich anerkannte Ausbildung, verantwortliche medizinisch-pflegerische Tätigkeiten

Als Betreuungskraft sind Sie der menschliche Anker im Alltag – Sie schenken Zeit, Struktur und Lebensfreude.

Schritt-für-Schritt: So bekommen Sie den Bildungsgutschein

  1. Stellenbedarf prüfen: Recherchieren Sie regionale Stellen als „Betreuungskraft“, „Alltagsbegleiter/in“, „§53c/§43b“.
  2. Kurs auswählen: Suchen Sie einen AZAV-zertifizierten Kurs mit passenden Terminen und Format (Präsenz/Online/Hybrid).
  3. Unterlagen sammeln: Lebenslauf, Nachweise, ggf. Zeugnisse, Motivationsskizze, Stellenanzeigen aus Ihrer Region.
  4. Beratungstermin bei Agentur für Arbeit/Jobcenter vereinbaren und Bildungsgutschein beantragen.
  5. Argumentieren: Hoher Fachkräftebedarf, passgenaue Maßnahme, schnelle Integrationsperspektive, Anschlussoptionen.
  6. Gutschein einlösen: Beim Bildungsträger anmelden; der Träger hilft bei Formalitäten und Praktikumsplatz.

Nützliche Info der Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein – Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Tipps für Bewerbung & Einstieg

  • Lebenslauf fokussieren: Empathie, Kommunikation, Ehrenamt, Familienpflege-Erfahrung hervorheben
  • Praktikum nutzen: Engagement zeigen, Feedback erfragen – oft ergibt sich direkt ein Jobangebot
  • Kurzprofil mit Zertifikat und Fortbildungsplan (z. B. Demenz, Validation) beilegen
  • Netzwerk: Tagespflege, Pflegeheim, ambulanter Dienst vor Ort ansprechen

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mich auch mit über 50 als Betreuungskraft qualifizieren?

Ja. Lebenserfahrung ist in der Betreuung ausgesprochen wertvoll und wird von Einrichtungen geschätzt.

Geht die Weiterbildung komplett online?

Die Theorie kann je nach Anbieter online stattfinden. Das Praktikum erfolgt immer in Präsenz.

Welche Deutschkenntnisse brauche ich?

Empfohlen ist B1 (Verstehen, Sprechen und Dokumentieren im Team).

Wie lange dauert es bis zum Job?

Viele Teilnehmende steigen direkt nach dem Praktikum oder kurz nach Kursende ein – regionale Nachfrage vorausgesetzt.

Was kostet die Weiterbildung?

Je nach Anbieter einige tausend Euro – mit Bildungsgutschein in der Regel 100 % förderfähig, inklusive möglicher Nebenleistungen (z. B. Fahrtkosten).

Unterschied §53c und §43b?

§43b SGB XI regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Einrichtungen, §53c SGB XI bezieht sich auf die Qualifikations- und Richtliniengrundlagen. In der Praxis werden beide Paragrafen oft gemeinsam genannt.

So finden Sie schnell den passenden, geförderten Kurs

Der Markt ist groß – Starttermine, Formate und Qualität unterscheiden sich. Sparen Sie Zeit und finden Sie schneller eine passende Maßnahme mit unserer kostenlosen Vergleichsplattform.

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