Dec 18, 2025

Förderung berufliche Neuorientierung 2025: Alle Zuschüsse, Bildungsgutscheine und Förderprogramme im Überblick

Förderung berufliche Neuorientierung 2025: Alle Zuschüsse, Bildungsgutscheine und Förderprogramme im Überblick

Förderung berufliche Neuorientierung 2025: Die besten Wege zu Umschulung & Weiterbildung (inkl. Bildungsgutschein, Bürgergeld, Aufstiegs-BAföG & mehr)

Die Förderung berufliche Neuorientierung ist 2025 so umfangreich wie nie: Ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder angestellt sind – es gibt maßgeschneiderte Zuschüsse, die Ihre Umschulung oder Weiterbildung nahezu vollständig finanzieren können. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen alle relevanten Programme, deren Voraussetzungen, Leistungsumfang und Schritte zur erfolgreichen Beantragung. Außerdem erhalten Sie eine praxisnahe Checkliste und Tipps, wie Sie Ihre Chancen deutlich erhöhen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet berufliche Neuorientierung und wann wird sie gefördert?
  2. Schnell-Übersicht: Förderprogramme 2025
  3. Agentur für Arbeit & Jobcenter: Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld & Bürgergeld-Bonus
  4. Förderung für Beschäftigte: Weiterbildung im Job, Qualifizierungsgeld
  5. Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Aufstieg mit anerkannten Abschlüssen
  6. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (DRV/Berufsgenossenschaft)
  7. Länderprogramme: Bildungsscheck & Weiterbildungsbonus
  8. Bildungsurlaub/Bildungszeit: Extra freie Tage für Weiterbildung
  9. Steuerliche Förderung: Weiterbildungskosten absetzen
  10. Sonderfälle & Branchenwechsel: Pflege, IT, Erziehung u.a.
  11. Checkliste & Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
  12. Häufige Fehler vermeiden
  13. FAQ: Häufige Fragen
  14. Bonus: Geförderte Weiterbildungen kostenlos vergleichen

Was bedeutet berufliche Neuorientierung – und wann gibt es Förderung?

Berufliche Neuorientierung umfasst Umschulung, Weiterbildung, Teilqualifikationen oder Aufstiegsfortbildungen, um in einen neuen Beruf zu wechseln oder sich zukunftssicher aufzustellen. Öffentliche Förderung gibt es besonders dann, wenn die Maßnahme:

  • die Jobchancen deutlich verbessert (Arbeitslosigkeit wird beendet oder vermieden),
  • ein anerkannter Abschluss oder arbeitsmarktrelevante Kompetenzen erworben werden,
  • die Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet (wichtig z. B. für den Bildungsgutschein),
  • und betriebliche Transformation (Digitalisierung, Klimawandel) erfordert, dass Beschäftigte neue Fähigkeiten erwerben.

Schnell-Übersicht: Förderprogramme 2025

  • Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter): Finanziert Umschulungen/Weiterbildungen inkl. Prüfungsgebühren, Fahrt-/Unterkunftskosten, Kinderbetreuung. Zusätzlich möglich: Weiterbildungsgeld (monatlicher Zuschuss) bzw. Bürgergeld-Bonus.
  • Förderung Beschäftigter (§§ 82 ff. SGB III): Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, wenn Arbeitgeber weiterqualifiziert. Ergänzend: Qualifizierungsgeld für Betriebe im Strukturwandel.
  • Aufstiegs-BAföG: Für staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Erzieher). Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (DRV/BG): Förderung bei gesundheitlichen Einschränkungen, inkl. Umschulung, Hilfen und Übergangsgeld.
  • Länderprogramme: Je nach Bundesland z. B. Bildungsscheck NRW, Weiterbildungsbonus Hamburg, QualiScheck Rheinland-Pfalz u. a.
  • Bildungsurlaub/Bildungszeit: Zusätzliche bezahlte Freistellung für Weiterbildung in fast allen Bundesländern.
  • Steuern: Weiterbildungskosten als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzbar.

Agentur für Arbeit & Jobcenter: Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld & Bürgergeld-Bonus

1) Bildungsgutschein: Das Kerninstrument für Umschulung & Weiterbildung

Der Bildungsgutschein (SGB III/SGB II) ist die wichtigste Förderung beruflicher Neuorientierung für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Er wird individuell nach Beratung ausgestellt.

Voraussetzungen (typisch):

  • Arbeitslos oder Arbeitslosigkeit droht (z. B. befristeter Vertrag, fehlende Qualifikation, Branchenwandel).
  • Die Maßnahme ist arbeitsmarktrelevant und erhöht klar die Vermittlungschancen.
  • Träger und Maßnahme sind AZAV-zertifiziert.

Leistungen:

  • Übernahme von Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten, ggf. Unterkunft/Verpflegung, Kinderbetreuungskosten
  • Unterstützung bei Bewerbungs- & Prüfungskosten

Beantragung – so gehen Sie vor:

  1. Termin bei Arbeitsagentur/Jobcenter für Weiterbildungsberatung vereinbaren.
  2. Arbeitsmarktrelevanz belegen (Stellenanzeigen, Prognosen, Engpassberufe).
  3. Passende AZAV-Maßnahme auswählen (Dauer, Start, Kostenplan).
  4. Bildungsgutschein schriftlich beantragen und bewilligen lassen.
  5. Bei Bewilligung: Einlösen beim Bildungsträger, Start der Maßnahme.

2) Weiterbildungsgeld & Bürgergeld-Bonus

  • Weiterbildungsgeld: Monatlicher Zuschuss für abschlussbezogene Weiterbildungen/Umschulungen (z. B. Berufsabschluss nachholen). Zusätzlich zur Regelleistung/ALG I möglich.
  • Bürgergeld-Bonus: Monatlicher Bonus für nicht abschlussbezogene längere Maßnahmen (ab mehrwöchiger Dauer), z. B. berufsbezogene Teilqualifikationen.

Beide Zahlungen sollen die Teilnahmemotivation sichern und sind ergänzend zum Bildungsgutschein bzw. zur Förderung durch das Jobcenter möglich.

3) Teilqualifikationen (TQ) & Umschulung

Teilqualifikationen erlauben den stufenweisen Erwerb eines Berufsabschlusses in Modulen – flexibel und oft förderfähig. Wer schneller wechseln möchte, kann eine Umschulung (meist 18–24 Monate) in einem Engpassberuf wählen.

Förderung für Beschäftigte: Weiterbildungszuschüsse & Qualifizierungsgeld

Auch Angestellte, die sich ohne Jobverlust neu aufstellen wollen, können gefördert werden.

1) Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§§ 82 ff. SGB III)

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt betriebsbezogene Weiterbildung von Beschäftigten – besonders bei Digitalisierung und grüner Transformation.

Förderinhalte (abhängig von Betriebsgröße & Maßnahme):

  • Zuschüsse zu Lehrgangskosten (teilweise bis zu einem erheblichen Anteil)
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
  • Voraussetzung sind zertifizierte Maßnahmen und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit

Praxis-Tipp: Betriebsrat, Personalabteilung oder Vorgesetzte einbinden, Qualifizierungsplan erstellen und gemeinsam Förderantrag stellen.

2) Qualifizierungsgeld

Für Betriebe im Strukturwandel (z. B. Digitalisierung, Dekarbonisierung) gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld. Es unterstützt Unternehmen, Beschäftigte rechtzeitig umzuschulen und übernimmt einen Anteil der Lohnkosten während der Qualifizierung. Voraussetzung ist u. a. ein tragfähiges Qualifizierungskonzept im Betrieb.

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Aufstieg mit anerkannten Abschlüssen

Das Aufstiegs-BAföG fördert bundesweit Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher). Es kombiniert nicht rückzahlbare Zuschüsse mit zinsgünstigen Darlehen und unterstützt damit auch eine berufliche Neuorientierung auf höherem Niveau.

Gefördert werden u. a.:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Unterhaltsbeiträge (abhängig von Form & Umfang)
  • Zuschüsse für Materialkosten von Prüfungsprojekten

Voraussetzungen: Anerkannte Aufstiegsfortbildung, persönliche Eignung, rechtzeitige Antragstellung beim zuständigen Aufstiegs-BAföG-Amt.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – Deutsche Rentenversicherung & Berufsgenossenschaften

Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält über die DRV oder die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Unterstützung.

Leistungen (Auswahl):

  • Umschulung oder berufliche Weiterbildung
  • Hilfsmittel, Arbeitserprobung, Eignungsabklärung
  • Übergangsgeld, Fahrkosten, ggf. Unterkunft

Vorgehen: Medizinische Unterlagen sammeln, Reha-/LTA-Antrag stellen, Eignungsfeststellung und Auswahl einer passenden Maßnahme.

Länderprogramme: Bildungsscheck & Weiterbildungsbonus

Viele Bundesländer fördern Beschäftigte und teils Selbstständige mit zusätzlichen Zuschüssen. Beispiele (Stand 2025, Programme können sich ändern):

  • NRW: Bildungsscheck für Beschäftigte und Betriebe
  • Hamburg: Weiterbildungsbonus
  • Rheinland-Pfalz: QualiScheck
  • Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt u. a.: verschiedene Landeszuschüsse

Wichtig: Förderquoten, Zielgruppen und Antragswege unterscheiden sich. Prüfen Sie die aktuelle Richtlinie Ihres Bundeslandes vor der Buchung.

Bildungsurlaub/Bildungszeit: Zusätzliche freie Tage für Weiterbildung

In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr (meist auch als Bildungszeit bezeichnet). Ausnahmen: In Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch.

So nutzen Sie Bildungsurlaub optimal:

  • Rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen (Fristen beachten).
  • Anerkannter Träger/anerkanntes Angebot im Bundesland notwendig.
  • Auch für berufsbezogene Orientierung und Schlüsselkompetenzen nutzbar.

Steuerliche Förderung: Weiterbildungskosten richtig absetzen

Weiterbildungskosten können Sie in der Einkommensteuer geltend machen – als Werbungskosten (bei beruflichem Zusammenhang) oder Sonderausgaben (bei Erstausbildung eingeschränkt). Absetzbar sind u. a.:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur, Software, Arbeitsmittel
  • Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Homeoffice-Pauschale, anteilige Arbeitszimmerkosten (bei Voraussetzungen)

Tipp: Sammeln Sie alle Belege und führen Sie ein Kostentagebuch zur Maßnahme.

Sonderfälle & Branchenwechsel: Pflege, IT, Erziehung und mehr

In Engpassberufen (z. B. Pflege, IT, Erziehung, Handwerk, Logistik) sind die Chancen auf Förderung besonders hoch. Häufig angeboten werden:

  • Umschulungen zu gefragten IHK-/HWK-Berufen
  • Bootcamps (z. B. in IT/Data) – wichtig: AZAV-Zertifizierung prüfen, wenn Förderung beantragt wird
  • Teilqualifikationen als modulare, praxisnahe Einstiege

Checkliste & Schritt-für-Schritt-Anleitung: So sichern Sie Ihre Förderung

Checkliste: Unterlagen & Nachweise

  • Aktueller Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate
  • Begründung der Neuorientierung (z. B. Stellenanzeigen, Branchenprognosen)
  • Angebote von AZAV-zertifizierten Trägern (Kosten, Dauer, Starttermine)
  • Betreuungs-/Mobilitätsplanung (Kinderbetreuung, Fahrtweg, ggf. Unterkunft)
  • Bei Beschäftigten: Arbeitgeberbestätigung, Qualifizierungskonzept

In 6 Schritten zur Förderung

  1. Ziel klären: Wunschberuf/Kompetenzprofil definieren, Engpassberufe prüfen.
  2. Angebote vergleichen: Inhalte, Abschluss, Dauer, Vermittlungsquoten, Zertifizierung.
  3. Beratung wahrnehmen: Arbeitsagentur/Jobcenter bzw. Arbeitgeberberatung kontaktieren.
  4. Förderantrag stellen: Bildungsgutschein, Beschäftigtenförderung, Aufstiegs-BAföG oder Länderzuschuss.
  5. Bewilligung abwarten & Maßnahme buchen: Erst nach schriftlicher Zusage verbindlich anmelden.
  6. Start & Dranbleiben: Anwesenheit sichern, Meilensteine setzen, Prüfungen planen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Maßnahme ohne AZAV gewählt –> Fördersperre. Immer Zertifizierung prüfen.
  • Ohne Bewilligung gebucht –> Kosten bleiben an Ihnen hängen. Erst Zusage, dann Anmeldung.
  • Unklare Arbeitsmarktrelevanz –> Sammeln Sie Belege (Stellenanzeigen, Engpasslisten).
  • Falsche Maßnahme-Dauer –> Mit Berater abstimmen (Vollzeit/Teilzeit, Kinderbetreuung, Pendelstrecke).
  • Keine Dokumentation –> Teilnahme- und Prüfungsnachweise aufheben (für Förderung & Steuern).

FAQ: Häufige Fragen zur Förderung beruflicher Neuorientierung

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um die Beschäftigungschancen deutlich zu verbessern und die Maßnahme AZAV-zertifiziert ist. Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur/Jobcenter.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld/Bürgergeld-Bonus?
Es handelt sich um monatliche Zuschüsse, die zusätzlich zur Regelleistung/ALG gewährt werden können. Die genaue Ausgestaltung und Anspruchsvoraussetzungen erfahren Sie in der Beratung Ihrer örtlichen Stelle.

Kann ich als Beschäftigte/r gefördert werden?
Ja. Über die Weiterbildungsförderung Beschäftigter (SGB III) sowie ggf. das Qualifizierungsgeld können Lehrgangskosten und Teile des Entgelts gefördert werden – besonders bei Digitalisierung/Transformation.

Gibt es Förderung für einen kompletten Berufswechsel (Umschulung)?
Ja, z. B. über Bildungsgutschein oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (bei gesundheitlichen Gründen). Auch Teilqualifikationen sind attraktiv, um schrittweise einen Abschluss nachzuholen.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?
Häufig ja, z. B. Bildungsgutschein plus Weiterbildungsgeld oder Landeszuschuss plus Steuerabzug. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition ist jedoch ausgeschlossen – lassen Sie sich beraten.

Welche Rolle spielt AZAV?
AZAV ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Für die Förderung über Arbeitsagentur/Jobcenter muss die Maßnahme und der Träger entsprechend zertifiziert sein.

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