Dec 19, 2025

Kann ich mir die Weiterbildung aussuchen? Der komplette Leitfaden zu Wahlrechten & Förderungen (Bildungsgutschein, AVGS, Bildungsurlaub, Qualifizierung)

Kann ich mir die Weiterbildung aussuchen? Der komplette Leitfaden zu Wahlrechten & Förderungen (Bildungsgutschein, AVGS, Bildungsurlaub, Qualifizierung)

Kann ich mir die Weiterbildung aussuchen? Der umfassende Leitfaden für geförderte Weiterbildungen

Kurzantwort: In den meisten Fällen kannst du dir die Weiterbildung grundsätzlich selbst aussuchen – die Wahl ist jedoch an klare Bedingungen und das jeweilige Förderprogramm gebunden. Ob du arbeitsuchend bist (Bildungsgutschein, AVGS), angestellt (Qualifizierungschancengesetz, Bildungsurlaub) oder dich aufstiegsorientiert qualifizierst (Aufstiegs-BAföG): Mit der richtigen Vorbereitung setzt du dein Wunschprogramm durch.

In diesem Guide erfährst du detailliert, wann und wie du die Weiterbildung frei wählen kannst, welche Nachweise du brauchst, wie du Fallmanager:innen, Arbeitgeber:innen oder Bewilligungsstellen überzeugst und wie du Angebote vergleichst – inklusive Checklisten, Beispielen und FAQ.

Auf einen Blick: Ja, du darfst wählen – wenn diese Bedingungen erfüllt sind

  • Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter): Du kannst Kurs & Träger selbst auswählen, wenn beides AZAV-zertifiziert ist, die Maßnahme arbeitsmarktrelevant ist, zu deinem Integrationsziel passt und innerhalb der Gutschein-Gültigkeit startet. Die Zustimmung deiner Ansprechperson ist erforderlich.
  • AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein): Du suchst dir den AZAV-zertifizierten Träger (z. B. Coaching oder kurze Qualifizierung) in Eigenregie. Der AVGS ist zeitlich und regional befristet.
  • Beschäftigte – Qualifizierungschancengesetz/Qualifizierungsgeld: Die Weiterbildung muss vom Arbeitgeber genehmigt und beantragt werden, du kannst aber aktiv vorschlagen und mitentscheiden. Staatliche Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten sind möglich.
  • Bildungsurlaub/Bildungszeit: Du wählst das anerkannte Seminar. Anspruch in den meisten Bundesländern (i. d. R. 5 Tage/Jahr), betriebliche Gründe können zu einer Verschiebung führen.
  • Aufstiegs-BAföG (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker): Du wählst frei, wenn die Maßnahme auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet bzw. staatlich anerkannt ist.

Merke: Dein Wahlrecht wird durch Qualitätsanforderungen (z. B. AZAV), Arbeitsmarktrelevanz, persönliche Eignung und Förderrichtlinien begrenzt – mit guter Begründung bekommst du dein Wunschprogramm oft bewilligt.

Im Detail: Wahlrechte & Voraussetzungen je Förderweg

1) Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Der Bildungsgutschein finanziert eine berufliche Weiterbildung, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert. Er deckt in der Regel Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuung und ggf. Unterbringung ab.

Dein Wahlrecht:

  • Du kannst Kurs und Träger aussuchen, sofern AZAV-zertifiziert (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung). Frage nach der Maßnahmenummer.
  • Die Agentur/Das Jobcenter muss zustimmen, wenn die Maßnahme zu deinem beruflichen Ziel passt und arbeitsmarktrelevant ist.

Wichtige Bedingungen:

  • Integrationsziel: Klarer Zielberuf bzw. Qualifikationslücke, die durch den Kurs geschlossen wird.
  • Arbeitsmarktrecherche: Nachweise durch konkrete Stellenanzeigen, regionale Nachfrage, Gehaltsperspektiven.
  • Eignung: Vorkenntnisse/Sprachniveau belegt (Zertifikate, Zeugnisse, Tests).
  • Qualität: AZAV-Zertifikat des Trägers, seriöse Vermittlungsquoten, anerkannter Abschluss (z. B. IHK-Zertifikat, Herstellerzertifikate).
  • Gültigkeit: Start während der Gutschein-Laufzeit; ggf. Verlängerung rechtzeitig beantragen.

Profi-Tipp: Bereite einen Angebotsvergleich (2–3 Kurse) vor: Inhalte, Dauer, Abschluss, Starttermine, Kosten, Platzierungsraten, Arbeitgeberfeedback. Das erhöht die Bewilligungschancen deutlich.

2) AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS fördert Einzelcoachings (z. B. Bewerbungscoaching, Karriere-/IT-Umstieg) oder kurze Qualifizierungen. Du wählst den AZAV-zertifizierten Anbieter selbst; der Gutschein ist zeitlich und oft regional befristet.

  • Wahlrecht: Freie Anbieterwahl innerhalb der Gültigkeit und des AVGS-Typs (Coaching/Kurs).
  • Nachweise: Klare Zielsetzung und erwarteter Nutzen (z. B. Profiling, Portfolio, Zertifikat, Matching mit offenen Stellen).

3) Beschäftigte: Qualifizierungschancengesetz & Qualifizierungsgeld

Beschäftigte können staatliche Zuschüsse für berufliche Weiterbildung erhalten – besonders bei Transformations- und Digitalisierungsthemen. Der Arbeitgeber beantragt die Förderung; du kannst die Weiterbildung vorschlagen und argumentativ untermauern.

  • Wahlrecht: In der Praxis eine gemeinsame Entscheidung von Mitarbeitenden, Führungskraft, HR und ggf. Betriebsrat.
  • Förderkriterien: Kurs und Träger sind hochwertig, berufsbegleitend oder in Freistellung umsetzbar, Inhalte sind zukunftsrelevant. Zuschussquoten variieren nach Unternehmensgröße und Zielgruppe.

Tipp: Argumentiere mit Skill-Gaps, Prozessverbesserungen, Produktivitäts- oder Qualitätsgewinnen und biete mehrere vergleichbare Angebote an.

4) Bildungsurlaub/Bildungszeit

In den meisten Bundesländern stehen Beschäftigten i. d. R. 5 Tage pro Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung zu (Bayern und Sachsen haben keinen Rechtsanspruch). Du wählst das Seminar selbst; es muss als Bildungszeit anerkannt sein.

  • Wahlrecht: Freie Kurswahl unter anerkannten Anbietern (fachlich oder politisch).
  • Fristen: Antrag häufig 6–8 Wochen vor Start stellen; Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen verschieben.

5) Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)

Für Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker) kannst du den Anbieter frei wählen, wenn der Kurs auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet bzw. staatlich anerkannt ist. Es gibt eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

So wählst du klug: 7 Schritte zur passenden (geförderten) Weiterbildung

  1. Ziel definieren: Wunschrolle, Branchenfokus, geforderte Skills und Zertifikate festlegen.
  2. Förderweg prüfen: Bildungsgutschein/AVGS (arbeitsuchend), Qualifizierungschancengesetz/Qualifizierungsgeld (beschäftigt), Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG, Landesprogramme (z. B. Bildungsscheck NRW).
  3. Kurse recherchieren: Nutze KURSNET der BA, Anbieterwebsites und Vergleichsportale wie app.careertune.de.
  4. Qualität prüfen: AZAV-Zertifikat, Dozentenprofile, Praxisanteile, Prüfungen, anerkannte Abschlüsse, Erfolgs- und Vermittlungsquoten.
  5. Passform testen: Inhalte vs. Skill-Gap, Lernformat (online/präsenz/hybrid), Tempo (Voll-/Teilzeit), Starttermine, Support (Coaching, Karriere-Service).
  6. Finanzierung klären: Gesamtkosten inkl. Prüfungsgebühren, Lernmaterial, Reise/Unterkunft, Ausfallzeiten; Förderquoten und Nebenkostenübernahme prüfen.
  7. Antrag sauber vorbereiten: Angebote vergleichen, Maßnahmenummer und Kostenvoranschlag besorgen, Begründung erstellen, Fristen einhalten.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Nur das erstbeste Angebot nehmen: Mindestens 2–3 Kurse vergleichen.
  • Unklare Perspektive: Ohne Zielberuf und Jobanzeigen sinkt die Chance auf Bewilligung.
  • Fehlende Eignungsnachweise: Sprachniveau, Vorkenntnisse, Motivation belegen.
  • Nicht-anerkannte Kurse: Unbedingt auf AZAV (bei Bildungsgutschein/AVGS) achten.
  • Fristen verpassen: Gültigkeit von Gutscheinen, Antragsfristen für Bildungsurlaub & BAföG beachten.
  • Arbeitgeber nicht einbinden: Bei Beschäftigten-Förderung frühzeitig HR/Betriebsrat involvieren.

Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Arbeitsuchend mit Bildungsgutschein

Sarah (31) möchte vom Einzelhandel in Digital Marketing wechseln. Sie sammelt 5 Stellenanzeigen aus ihrer Region, die Google Ads/Analytics verlangen, vergleicht drei AZAV-zertifizierte Kurse (Inhalte, Abschluss, Vermittlungsquote) und beantragt den Bildungsgutschein mit schlüssiger Begründung. Ergebnis: Genehmigt, Kursstart innerhalb der Gutscheinfrist.

Fall 2: Beschäftigt in einem KMU

Jonas (42) schlägt seinem Arbeitgeber eine Data-Analytics-Weiterbildung vor. Er kalkuliert Kosten/Nutzen, zeigt Automatisierungspotenziale und beantragt mit HR Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz. Ergebnis: Zuschuss zu Lehrgang und Lohnfortzahlung, Umsetzung berufsbegleitend.

Fall 3: Bildungsurlaub

Lea (27) möchte ihr Englisch auffrischen. Sie wählt einen anerkannten Bildungszeit-Sprachkurs, stellt den Antrag fristgerecht und belegt die Anerkennung. Ergebnis: Freistellung für 5 Tage, Kosten trägt sie selbst.

Checkliste: Unterlagen für den Termin bei Agentur für Arbeit/Jobcenter

  • Aktueller Lebenslauf und Zeugnisse
  • Klare Zielrolle inkl. Aufgabenprofil
  • 5 passende Stellenanzeigen (mit Skill-Anforderungen)
  • Kursunterlagen: Maßnahmenummer, Inhalte, Dauer, Format, Abschluss, Starttermin
  • Kostenaufstellung (inkl. Prüfungsgebühren, Materialien, Fahrt/Unterkunft)
  • Vergleich von 2–3 Anbietern mit Pro/Contra
  • Begründungsschreiben (Nutzen, Arbeitsmarktrelevanz, Eignung)
  • Nachweise Sprachniveau/Vorkenntnisse (Zertifikate, Tests)

FAQ: Häufige Fragen zur freien Wahl der Weiterbildung

Kann ich mir beim Bildungsgutschein die Weiterbildung aussuchen?

Ja, wenn Kurs und Träger AZAV-zertifiziert sind, die Weiterbildung arbeitsmarktrelevant ist, zu deinem Zielprofil passt und die Agentur/das Jobcenter zustimmt. Gute Vorbereitung und ein Angebotsvergleich erhöhen die Chancen.

Muss der/die Sachbearbeiter:in zustimmen?

Ja. Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht, aber keine Garantie. Eine fundierte Begründung (Arbeitsmarktlage, Qualifikationslücke, anerkannter Abschluss) ist entscheidend.

Was ist AZAV und warum ist es wichtig?

Die AZAV ist die gesetzliche Zertifizierung für Träger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Nur AZAV-zertifizierte Angebote sind für Bildungsgutschein/AVGS förderfähig.

Wie finde ich die Maßnahmenummer?

Beim Anbieter erfragen oder in KURSNET der Bundesagentur für Arbeit recherchieren. In Angebotsunterlagen wird sie oft explizit ausgewiesen.

Kann ich eine Online-Weiterbildung wählen?

Ja, sofern die Maßnahme entsprechend zertifiziert ist und die Lernziele valide geprüft werden (z. B. IHK-/Herstellerzertifikat, proctored Exams, Praxisprojekte).

Darf ich eine Maßnahme außerhalb meines Wohnortes wählen?

In vielen Fällen ja. Prüfe Reisekosten-/Unterkunftsübernahme und regionale Beschränkungen deines Gutscheins.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Unterschiedlich – plane 2–6 Wochen ein. Reiche Unterlagen vollständig ein und beachte Starttermine/Gültigkeiten.

Kann mich mein Arbeitgeber zu einer Weiterbildung verpflichten?

Nur im Rahmen arbeitsvertraglicher Regelungen bzw. betrieblicher Vereinbarungen. Idealer ist eine einvernehmliche Planung mit klaren Nutzenargumenten.

Fazit: Ja, du kannst – mit guter Vorbereitung

Du kannst dir die Weiterbildung in vielen Förderwegen selbst aussuchen. Entscheidend sind Qualität, Passung, Arbeitsmarktrelevanz und eine saubere Antragsstrategie. Vergleiche mehrere Angebote, dokumentiere deinen Nutzen und halte Fristen strikt ein.

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