Dec 19, 2025

Weiterbildung arbeitslos trotz Krankheit: Der komplette 2025‑Leitfaden zu Förderung, Recht und Praxis

Weiterbildung arbeitslos trotz Krankheit: Der komplette 2025‑Leitfaden zu Förderung, Recht und Praxis

Weiterbildung arbeitslos trotz Krankheit: Der komplette Leitfaden (2025)

Sie sind arbeitslos, gesundheitlich eingeschränkt oder krankgeschrieben – und fragen sich, ob und wie eine Weiterbildung trotz Krankheit möglich ist? Gute Nachricht: Mit der richtigen Strategie, ärztlicher Bestätigung und passender Förderung (z. B. Bildungsgutschein oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) lassen sich häufig berufliche Perspektiven eröffnen und ein gesundheitsgerechter Neustart planen.

In diesem umfassenden Ratgeber erhalten Sie einen klaren Überblick über Rechte, Fördermöglichkeiten, praktische Schritte und konkrete Kursideen – inklusive Checklisten und FAQs.

1) Krank, arbeitslos und Weiterbildung – die Grundlagen

Zwischen Arbeitsunfähigkeit (AU), gesundheitlichen Einschränkungen und Teilnahmefähigkeit an einer Maßnahme wird gesetzlich und praktisch unterschieden:

  • Arbeitsunfähigkeit (AU): Sie sind vorübergehend nicht arbeitsfähig. Während einer AU müssen Sie in der Regel nicht an Terminen/Measures der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters teilnehmen. Sie dürfen aber freiwillig lernen, sofern Ihr Arzt die Teilnahmefähigkeit bescheinigt und der Träger die gesundheitliche Eignung bestätigt.
  • Gesundheitliche Einschränkung ohne AU: Sie sind grundsätzlich einsatzfähig, aber mit Einschränkungen. Dann kommen angepasste Weiterbildungen (z. B. online, Teilzeit, barrierefrei) in Frage.
  • Reha-/Teilhabe-Bedarf: Bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen kann eine berufliche Neuorientierung über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sinnvoll sein.

Wichtig: Maßgeblich ist, ob Sie für die konkrete Weiterbildung teilnahmefähig sind. Das kann Ihr behandelnder Arzt attestieren. Ohne diese Bestätigung werden Förderstellen selten zustimmen.

2) Förderung im Überblick: Bildungsgutschein, AVGS, LTA/DRV

Je nach Situation kommen unterschiedliche Kostenträger und Förderinstrumente in Betracht. Die wichtigsten im Überblick:

2.1 Bildungsgutschein (SGB III §81) – Agentur für Arbeit/Jobcenter

  • Für wen? Arbeitslose mit ALG I oder Bürgergeld (SGB II) und Personen, denen Arbeitslosigkeit droht.
  • Was wird gefördert? Umschulungen, Teilqualifizierungen, zertifizierte Weiterbildungen (AZAV) – häufig auch in Voll-/Teilzeit und online.
  • Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Außerdem benötigen Sie eine Teilnahmefähigkeits-Bestätigung bei gesundheitlichen Themen.
  • Leistungen: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, ggf. Fahrt-/Unterkunftskosten, Lernmittel; bei Umschulungen oft IHK-/HWK-Abschlussförderung.

2.2 AVGS (SGB III §45) – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

  • Für wen? ALG I-/Bürgergeld-Empfänger und weitere Anspruchsgruppen.
  • Zweck: Coaching, Eignungsfeststellung, Bewerbungs-/Karrierecoaching, Gründungscoaching – individuell und oft 1:1.
  • Bei Krankheit: Besonders sinnvoll, wenn Sie schrittweise (z. B. mit belastungsangepassten Terminen) wieder einsteigen möchten und zunächst Orientierung benötigen.

2.3 LTA – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX)

  • Für wen? Menschen mit (drohender) Behinderung oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Kostenträger: Häufig Deutsche Rentenversicherung (DRV), sonst Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – je nach Erwerbsbiografie und Ursache.
  • Leistungen: Umschulungen, Qualifizierungen, Hilfsmittel, Mobilitätshilfen, Arbeitsplatzanpassungen, Reha-Beratungen.
  • Vorteil: Speziell auf gesundheitliche Erfordernisse ausgerichtet; oft großzügigere Unterstützung bei Neuorientierung.

2.4 Welche Förderung passt zu mir?

Als Faustregel gilt:

  • Kurz- bis mittelfristige Qualifizierung zur schnellen Vermittlung: eher Bildungsgutschein.
  • Individuelles Wiedereinstiegs-Coaching: eher AVGS.
  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung mit Bedarf an Neuqualifizierung und Hilfen: LTA (DRV/AA/BG).

3) Welche Weiterbildungen sind bei Krankheit sinnvoll?

Wählen Sie einen Kurs, der Ihre gesundheitliche Lage respektiert und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt stärkt. Kriterien:

  • Flexibilität: Online/Remote, Teilzeit, modularer Aufbau, asynchrones Lernen.
  • Barrierefreiheit & Ergonomie: Barrierearme Lernplattformen, Pausenregelungen, ergonomische Anforderungen.
  • Praxisrelevanz: Gefragte Zertifikate (z. B. IHK, SAP, Scrum, DATEV, AWS, Microsoft, ITIL, PMP/PRINCE2, AdA-Schein).
  • Belastungssteuerung: Unterstützung durch Lerncoaches, kleine Gruppen, klare Agenda.

Beispiele mit hoher Arbeitsmarktnachfrage

  • IT & Digital: IT-Support, Datenanalyse-Basics, Cloud-Grundlagen (AWS/Azure), Webentwicklung, UX-Testing, Digital Marketing (SEO/SEA, Social Ads).
  • Kaufmännisch & Verwaltung: Finanzbuchhaltung (DATEV), Lohn & Gehalt, E-Commerce-Management, Sachbearbeitung mit MS Office, Immobilienverwaltung.
  • Gesundheits- und Sozialbereich: Praxisorganisation, Abrechnung, Dokumentation, medizinische Schreibkräfte, Social-Care-Administration.
  • Logistik & Qualität: Lager-/Bestandsmanagement, Zollgrundlagen, Qualitätsmanagement (ISO-Basics), Arbeitssicherheit.
  • Sprachen & Kommunikation: berufsbezogenes Deutsch/Englisch, Business-Kommunikation, Kundenservice-Training.

Tipp: Für psychische Belastungen eignen sich häufig strukturierte, aber flexible Lernformate. Bei körperlichen Einschränkungen sind online und teilzeit oft ideal.

4) Schritt-für-Schritt: So kommen Sie zur geförderten Weiterbildung

  1. Ärztliche Abklärung
    Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und in welchem Umfang Sie teilnahmefähig sind (Stunden pro Tag, Art der Belastung). Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  2. Kontakt zur richtigen Stelle
    Wenden Sie sich an Agentur für Arbeit (ALG I), Jobcenter (Bürgergeld) oder – bei längerfristigen Einschränkungen – an die DRV (Reha/LTA). Bitten Sie um ein Beratungsgespräch (ggf. Reha-/SB-Team).
  3. Berufsberatung & Zielklärung
    Nutzen Sie die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) oder Reha-Beratung, um ein realistisches Berufs-/Weiterbildungsziel zu definieren.
  4. Kurse recherchieren
    Suchen Sie AZAV-zertifizierte Kurse, die zu Ihrem Ziel und Ihrer Gesundheit passen (online, Teilzeit, Starttermine). Vergleichen Sie mehrere Angebote.
  5. Eignungsfeststellung beim Träger
    Viele Anbieter prüfen Ihre Vorkenntnisse und Belastbarkeit (z. B. kleiner Test, Beratung, Probetag). Nutzen Sie das, um Über- oder Unterforderung zu vermeiden.
  6. Unterlagen für den Antrag
    Bereiten Sie vor: Kursdaten (Dauer, Inhalte, AZAV-Zertifikat), Teilnahmefähigkeits-Bestätigung vom Arzt, Lebenslauf, Motivation, Stellenanzeigen als Nachweis der Arbeitsmarktnachfrage.
  7. Bildungsgutschein/AVGS/LTA beantragen
    Stellen Sie den Antrag beim Kostenträger. Argumentieren Sie sachlich: gesundheitlich passendes Format, klare Jobperspektive, realistische Dauer.
  8. Bewilligung & Start
    Nach Zusage: Teilnahmevertrag mit dem Träger schließen. Klären Sie Pausen, Fehlzeitenregelung und Krankmeldungen während der Maßnahme.
  9. Während der Weiterbildung
    Kommunizieren Sie offen mit Dozenten und Beratern. Bei Verschlechterung der Gesundheit: sofort Arzt und Träger/Kostenträger informieren; ggf. Umstellung auf Teilzeit oder Unterbrechung.

5) Rechtliches & Fristen (Kurzüberblick, ohne Gewähr)

  • SGB III §81: Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein). Voraussetzung: Notwendigkeit zur Eingliederung.
  • SGB III §45: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS), z. B. Coaching.
  • SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei (drohender) Behinderung.
  • Arbeitsunfähigkeit melden: AU muss der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zeitnah vorgelegt werden (in der Regel spätestens am 3. Kalendertag).
  • ALG I und Krankheit: Während AU besteht bis zu 6 Wochen Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit; danach ggf. Krankengeld – Details individuell mit Krankenkasse klären.
  • Bürgergeld und Krankheit: Leistungen laufen weiter; Pflichten werden an die gesundheitliche Lage angepasst.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Anspruchsvoraussetzungen können je nach Einzelfall variieren.

6) Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Ohne ärztliche Teilnahmefähigkeit beantragen: führt oft zur Ablehnung. Immer Attest beilegen.
  • Falsches Kursformat wählen: Achten Sie auf Teilzeit/online, Pausen und barrierearme Plattformen.
  • Nicht-AZAV-zertifizierte Anbieter: dann keine Förderung über Bildungsgutschein möglich.
  • Unklare Berufsperspektive: Belegen Sie die Arbeitsmarktnachfrage mit aktuellen Stellenanzeigen.
  • Schweigen bei Problemen: Bei Überlastung sofort Träger und Berater informieren – oft sind Anpassungen möglich.

7) FAQ: Häufige Fragen

Kann ich trotz Krankschreibung (AU) eine geförderte Weiterbildung machen?

Grundsätzlich sind Sie während AU nicht verpflichtet teilzunehmen. Freiwillige Teilnahme ist möglich, wenn Ihr Arzt die Teilnahmefähigkeit für genau diese Weiterbildung bestätigt und der Kostenträger zustimmt. Ohne Attest kaum Chancen.

Bildungsgutschein trotz Krankheit – geht das?

Ja, wenn die Weiterbildung gesundheitlich geeignet ist und Ihre Vermittlungschancen verbessert. Entscheidend sind ärztliche Bestätigung und ein plausibles Berufsziel.

Was ist, wenn ich während der Maßnahme wieder krank werde?

Melden Sie sich umgehend beim Träger und legen Sie die AU vor. Je nach Dauer sind Unterbrechungen, Nachholtermine oder eine Umstellung (z. B. auf Teilzeit/online) möglich. Klären Sie die Details vor Kursstart.

Ich beziehe Bürgergeld. Darf ich eine Weiterbildung online in Teilzeit machen?

Ja, sofern das Jobcenter zustimmt und die Maßnahme förderfähig ist. Online- und Teilzeit-Formate sind bei gesundheitlichen Einschränkungen oft sinnvoll.

Depression/Angststörung: Welche Kurse passen?

Häufig geeignet: strukturierte, aber flexible Lernsettings mit kleineren Gruppen, klaren Tagesplänen, regelmäßigen Pausen und Lerncoaching. IT-/kaufmännische Grundlagen, Online-Marketing oder Verwaltung sind beliebte Einstiege.

Wer ist bei LTA zuständig – DRV oder Agentur für Arbeit?

Das hängt von Erwerbsverläufen und Ursachen ab. Bei längeren Versicherungszeiten ist oft die DRV zuständig, sonst die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft (nach Arbeitsunfall). Lassen Sie sich beraten.

8) Checkliste zum Abhaken

  • Ärztliches Attest: Teilnahmefähigkeit (Stundenzahl, Belastung, evtl. Einschränkungen)
  • Beratungstermin bei Agentur/Jobcenter/DRV vereinbart
  • Berufsziel mit Stellenanzeigen untermauert
  • 3–5 passende, AZAV-zertifizierte Kurse recherchiert
  • Eignungsfeststellung beim Träger bestanden
  • Förderantrag (Bildungsgutschein/AVGS/LTA) mit allen Unterlagen gestellt
  • Kursregeln zu Pausen, Krankmeldungen, Fehlzeiten geklärt

9) Tipp: Kostenlose Vergleichsplattform für geförderte Weiterbildungen

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  • Passgenau: Filter nach Format (online, hybrid, Präsenz), Umfang, Branche, Niveau.
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  • Förderung im Blick: Hinweise zu Bildungsgutschein/AVGS und benötigten Unterlagen.

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Disclaimer: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Agentur für Arbeit, Jobcenter, DRV, Krankenkassen und ggf. Rechtsberatungen.

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