Dec 19, 2025

Wer bekommt eine Weiterbildung vom Arbeitsamt? Voraussetzungen, Förderungen und Antrag 2025

Wer bekommt eine Weiterbildung vom Arbeitsamt? Voraussetzungen, Förderungen und Antrag 2025

Wer bekommt eine Weiterbildung vom Arbeitsamt? Voraussetzungen, Förderungen und Antrag 2025

Viele Menschen fragen sich: Wer bekommt eine Weiterbildung vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) oder Jobcenter? Die Antwort: Mehr Personen als oft gedacht. Neben Arbeitssuchenden können auch Beschäftigte, Berufsrückkehrerinnen, Personen ohne Berufsabschluss, Zugewanderte, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Ältere gefördert werden. In diesem Leitfaden findest du alle Voraussetzungen, Förderarten, Kostenübernahmen, den Antragsablauf und praktische Tipps, damit dein Antrag möglichst sicher bewilligt wird.

Kurzüberblick: Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende (SGB III / SGB II)
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (z. B. bei Kündigung, Befristung, Strukturwandel)
  • Menschen ohne Berufsabschluss oder mit nicht mehr verwertbarer Qualifikation
  • Berufsrückkehrende (z. B. nach Elternzeit oder Pflegezeiten)
  • Zugewanderte (Anerkennung und Nachqualifizierung ausländischer Abschlüsse)
  • Menschen mit Behinderung (über Reha-Team, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Beschäftigte im Wandel (Förderung über Arbeitgeber, z. B. bei Transformation, Digitalisierung)

Wichtig: Es gibt keinen pauschalen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Erfüllst du die Voraussetzungen und ist die Maßnahme sinnvoll für deinen beruflichen Wiedereinstieg bzw. deine Sicherung des Arbeitsplatzes, sind die Chancen auf Bewilligung sehr gut.

Die wichtigsten Förderinstrumente

1) Bildungsgutschein (klassische Förderung der beruflichen Weiterbildung)

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument für längere, qualifizierende Weiterbildungen und Umschulungen nach § 81 SGB III. Er definiert Ziel, zeitliche Gültigkeit, regionalen Geltungsbereich und ggf. Art der Maßnahme. Voraussetzung ist eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  • Für wen? Arbeitslose, Arbeitssuchende, Rückkehrende, Menschen ohne verwertbare Qualifikation; in begründeten Fällen auch Beschäftigte.
  • Laufzeit: Gültigkeit meist 3 Monate ab Ausstellung (individuell festgelegt).
  • Wichtig: Maßnahme und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.

2) Umschulung und abschlussorientierte Weiterbildung

Führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss (z. B. IHK/HWK). Dauer häufig 18–24 Monate (verkürzt 12–16 Monate). Besonders gefördert, wenn kein verwertbarer Abschluss vorliegt oder der Beruf stark im Wandel ist.

3) Teilqualifikationen und modulare Weiterbildungen

Schrittweise Qualifizierung in Modulen mit anerkannten Zertifikaten. Ideal, um in Etappen zum Berufsabschluss zu gelangen oder spezifische Kompetenzlücken zu schließen.

4) AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Für kurze Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, Coachings, Bewerbungs- und Jobcoaching, Praktika/Probebeschäftigungen. Häufig 1–12 Wochen, teils länger, je nach Zielsetzung.

5) Förderung von Beschäftigten (FbW) und Qualifizierungsgeld

  • FbW für Beschäftigte (§ 82 SGB III): Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung, insbesondere bei Digitalisierung/Strukturwandel. Beantragung meist über den Arbeitgeber-Service der BA.
  • Qualifizierungsgeld (seit 2024): Unterstützung für Unternehmen im Strukturwandel, um Mitarbeitende gezielt weiterzubilden. Ergänzt die bestehenden Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen: Wann bewilligt das Arbeitsamt eine Weiterbildung?

Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob die Maßnahme notwendig, geeignet und angemessen ist, um deine beruflichen Chancen erheblich zu verbessern. Wichtige Kriterien:

  • Arbeitsmarktrelevanz: Die Weiterbildung verbessert klar deine Vermittlungschancen oder sichert deinen Arbeitsplatz.
  • Eignung und Motivation: Passende Vorerfahrung, realistische Ziele, notwendiges Sprachniveau, gesundheitliche Eignung.
  • Kein vergleichbarer Erfolg ohne Weiterbildung: Stellenauswahl zeigt: Ohne Qualifizierung kaum Chancen.
  • AZAV-Zertifizierung: Träger und Maßnahme müssen zertifiziert sein.
  • Organisation: Kinderbetreuung, Pendelzeiten, Lernort (Präsenz/Online/Hybrid) sind geklärt.
  • Vollzeit/Teilzeit: Je nach Lebenssituation sind beide Varianten möglich.

Wer genau kann gefördert werden? Typische Zielgruppen

1) Arbeitslose und Arbeitssuchende

Du erhältst Bürgergeld (SGB II) oder Arbeitslosengeld I (SGB III)? Dann ist die Förderung besonders naheliegend, wenn sie die Integration in Arbeit deutlich verbessert. Umschulungen, abschlussorientierte Weiterbildungen oder gefragte Zertifikatskurse sind typische Beispiele.

2) Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

Bei drohender Kündigung, auslaufenden Befristungen, technologischen Veränderungen oder Betriebsverlagerungen kann die BA rechtzeitig qualifizieren.

3) Ohne Berufsabschluss / veraltete Qualifikation

Wer keinen anerkannten Abschluss hat oder in einem Beruf ohne Zukunftsaussichten tätig war, hat gute Chancen auf eine Umschulung oder Teilqualifikationen.

4) Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer

Nach Elternzeit oder Pflegezeiten können kompakte Auffrischungen (z. B. Digitalisierung, Buchhaltung, Pflege-Update) bis zu komplett neuen Qualifikationen gefördert werden.

5) Zugewanderte

Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Brückenangebote, fachsprachliche Kurse und Nachqualifizierungen werden gefördert, wenn sie in Arbeit führen. Sprachniveau (häufig B1–B2) ist je nach Beruf relevant.

6) Menschen mit Behinderung (Reha)

Über das Reha-Team sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) möglich, z. B. spezielle Qualifizierungen, technische Hilfen, Ausbildungs- und Umschulungsförderungen.

7) Beschäftigte im Wandel

Wer bereits arbeitet, kann über den Arbeitgeber gefördert werden (FbW, Qualifizierungsgeld). Voraussetzung: Die Weiterbildung ist notwendig, um Beschäftigung zu sichern und künftige Anforderungen zu erfüllen.

Was wird bezahlt? Typische Kostenübernahmen

  • Lehrgangskosten inkl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte
  • Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten (wenn erforderlich)
  • Lernmittel (z. B. Fachliteratur). Technik wie Laptops wird je nach Maßnahme teils gestellt oder nach Einzelfall entschieden.

Bei SGB-II-Bezug (Bürgergeld) gibt es seit 2023 zusätzlich:

  • Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich für abschlussorientierte Weiterbildungen/Umschulungen.
  • Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich für bestimmte, nicht abschlussbezogene Maßnahmen mit erheblichem Integrationsnutzen.

Hinweis: Frühere Prüfungsprämien sind weitgehend ausgelaufen; maßgeblich sind aktuell Weiterbildungsgeld und Bonus-Regelungen.

So stellst du den Antrag: Schritt für Schritt

  1. Profil schärfen: Berufsziel definieren, Anforderungsprofile recherchieren, passende Kurse identifizieren.
  2. Beratungstermin vereinbaren: Bei deiner Agentur für Arbeit bzw. deinem Jobcenter. Ziel: Klären, ob eine Förderung in Frage kommt.
  3. Nachweise vorbereiten: Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. ärztliche Eignungsnachweise, Stellenausdrucke (zeigen Arbeitsmarktnachfrage), Kursinformationen und Kostenkalkulation.
  4. Begründung formulieren: Warum ist genau diese Maßnahme notwendig, geeignet und alternativlos für deine Integration?
  5. Kurs auswählen: AZAV-zertifizierter Träger, Starttermin, Dauer, Unterrichtsform (Präsenz/Online/Hybrid), Teilzeit/Vollzeit, Prüfungsform.
  6. Bildungsgutschein beantragen: Du erhältst ihn, wenn die Beratung zustimmt. Prüfe Gültigkeit (Zeit, Region, Ziel).
  7. Einlösen: Gutschein fristgerecht beim Bildungsträger einreichen und Teilnahmevertrag schließen.

Checkliste Unterlagen für den Termin

  • Aktueller Lebenslauf und relevante Zeugnisse
  • Stellenangebote (3–5), die zeigen, dass die Qualifikation gefragt ist
  • Kursbeschreibung, Lehrplan, Zertifizierung (AZAV), Startdaten
  • Kostenübersicht des Trägers (Lehrgang, Prüfungen, Zusatzkosten)
  • Plan zur Organisation (Kinderbetreuung, Pendelzeiten, Technik)
  • Optional: Motivationsschreiben mit Zielberuf und Nutzenargumenten

Häufige Ablehnungsgründe – und wie du sie vermeidest

  • Unklare Arbeitsmarktperspektive: Belege Nachfrage mit konkreten Stellenanzeigen und Statistik-Hinweisen (z. B. Engpassberufe).
  • Zweifel an Eignung: Zeige passende Vorerfahrung, Tests oder Vorgespräche mit dem Träger; ggf. Einstiegstest machen.
  • Bereits ausreichendes Profil: Wenn du auch ohne Kurs vermittelbar wärst, wird oft abgelehnt. Argumentiere, warum die Weiterbildung für nachhaltige Beschäftigung nötig ist.
  • Nicht zertifizierter Träger: Achte unbedingt auf AZAV-Zertifizierung.
  • Organisationsrisiken: Ungeklärte Kinderbetreuung oder lange Anfahrt. Liefere Lösungen und Nachweise.

Wird dennoch abgelehnt, kannst du in der Regel Widerspruch einlegen (Frist beachten, meist 1 Monat). Füge eine verbesserte Begründung und zusätzliche Nachweise bei.

Agentur für Arbeit vs. Jobcenter: Was ist der Unterschied?

  • Agentur für Arbeit (SGB III): Zuständig für Arbeitslosengeld I, Kurzarbeit, Förderung bei Arbeitslosigkeit und drohender Arbeitslosigkeit.
  • Jobcenter (SGB II): Zuständig für Bürgergeld. Fördert ebenfalls mit Bildungsgutschein/AVGS, zusätzlich Weiterbildungsgeld/Bürgergeld-Bonus.

In beiden Systemen gilt: Beratungspflicht, Ermessen der Förderung, AZAV-Pflicht für Träger, Einzelfallprüfung.

Welche Weiterbildungen werden besonders oft gefördert?

  • IT & Digital: Cloud, Data, Softwaretest, IT-Support, SAP, IT-Sicherheit
  • Kaufmännisch: Buchhaltung, Lohn & Gehalt, Controlling, E-Commerce
  • Gesundheit & Pflege: Pflegebasiskurse, PDL, Betreuung, medizinische Verwaltung
  • Technik & Industrie: Mechatronik, CNC, Qualitätsmanagement
  • Logistik: Lager, Disposition, Gefahrgut, Transport
  • Sprachen & Fachsprache für Beruf und Anerkennung
  • Umschulungen zu Engpassberufen (z. B. Fachinformatik, Kaufleute, Pflege)

Praxisbeispiele: Wann klappt die Förderung?

  • Ohne Abschluss: 29-Jährige ohne Berufsabschluss möchte Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement. Regionale Stellenlage gut, Motivation hoch, Kinderbetreuung gesichert. Bildungsgutschein wird bewilligt.
  • Strukturwandel: 48-jähriger Produktionsmitarbeiter, Digitalisierung bedroht Job. Arbeitgeber plant Qualifizierung in Qualitätssicherung; Förderung über FbW + Lohnkostenzuschuss.
  • Rückkehr nach Elternzeit: 36-Jährige Buchhalterin möchte Update in DATEV/ Digitalisierung. 3-monatiger Kurs mit Zertifikat; Kostenübernahme über Bildungsgutschein.
  • Anerkennung: 40-jähriger Ingenieur aus dem Ausland benötigt Brückenkurs und Fachsprache B2. Förderung via Bildungsgutschein und Anerkennungsberatung.

Tipps für eine starke Argumentation im Beratungsgespräch

  • Berufsziel konkret benennen (z. B. "Sachbearbeiterin Lohn & Gehalt" statt nur "kaufmännisch").
  • Arbeitsmarktnachfrage mit 3–5 aktuellen Stellenanzeigen belegen.
  • Passgenaue Maßnahme wählen: Inhalte, Dauer, Abschluss, Start – alles abgestimmt auf dein Ziel.
  • Eignung unterstreichen: Vorwissen, Tests, Gespräche mit dem Träger, Probelektionen.
  • Hürden gelöst: Kinderbetreuung, Technik, Pendelzeit – alles geklärt.
  • Plan B für den Fall, dass gewünschter Kurs ausgebucht ist (Alternativtermine/Träger).

FAQ: Häufige Fragen zur Weiterbildung vom Arbeitsamt

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?

Nein, die Förderung ist eine Ermessensleistung. Wenn jedoch die Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme für die Integration notwendig ist, besteht eine gute Erfolgsaussicht. Eine individuelle Beratung ist Pflicht.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Je nach Fall wenige Tage bis mehrere Wochen. Starte frühzeitig mit der Beratung und halte Unterlagen bereit.

Kann ich auch online oder in Teilzeit lernen?

Ja. Viele AZAV-zertifizierte Angebote sind online oder hybrid und oft auch in Teilzeit verfügbar. Wichtig ist die berufliche Verwertbarkeit.

Wer zahlt Lebensunterhalt während der Weiterbildung?

Bei ALG I/ Bürgergeld läuft die Leistung weiter. Zusätzlich können Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus (bei SGB II) greifen. Beschäftigte erhalten ggf. Lohnkostenzuschüsse über den Arbeitgeber.

Wie finde ich den passenden Kurs?

Vergleiche mehrere AZAV-zertifizierte Anbieter, prüfe Inhalte, Abschluss, Starttermine, Dauer, Bewertungen und regionale Chancen – oder nutze direkt unsere Vergleichsplattform unten.

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Prüfe die Begründung, ergänze Nachweise (Stellenanzeigen, Eignung, Alternativkurs) und lege fristgerecht Widerspruch ein. Häufig hilft ein zweites, gut vorbereitetes Gespräch.

Aktuell 2025: Was hat sich geändert?

  • Weiterbildungsgeld & Bürgergeld-Bonus sind zentrale Anreize für SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger.
  • Förderung Beschäftigter wurde ausgebaut (Transformation, Digitalisierung). Das Qualifizierungsgeld ergänzt bestehende Programme.
  • Digitale Formate sind etabliert: Online-/Hybrid-Angebote werden breit gefördert, sofern AZAV-zertifiziert.

Fazit

Eine Weiterbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter erhält, wer nachweislich bessere Jobchancen dadurch hat oder seinen Arbeitsplatz sichert. Mit einer klaren Zielsetzung, passenden Kursen und guter Begründung steigen die Bewilligungschancen erheblich. Nutze Beratung, vergleiche Anbieter und bereite Unterlagen sorgfältig vor.

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