Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildung? Der große 2025-Leitfaden
Kurzantwort: Die Förderhöhe reicht – je nach Programm und persönlicher Situation – von 50% bis zu 100% der Kurskosten. Zusätzlich sind monatliche Zuschläge, Übernahme von Prüfungs-, Fahr- und Unterkunftskosten, Kinderbetreuung sowie Lohnkostenzuschüsse für Beschäftigte möglich.
In diesem Leitfaden findest du eine klare Übersicht über alle wichtigen Programme (Bildungsgutschein, Zuschüsse für Beschäftigte, Aufstiegs-BAföG, Landeszuschüsse, Steuerersparnis), konkrete Förderquoten, Beispiele und Schritt-für-Schritt-Anleitungen – damit du die maximale Förderung für deine Weiterbildung sicherst.
Inhalt
- Förderhöhe im Kurzüberblick
- Die wichtigsten Förderprogramme und ihre Quoten
- Rechenbeispiele: So viel Förderung ist realistisch
- Voraussetzungen, Fristen und Stolperfallen
- Antrag stellen: Schritt für Schritt
- FAQ: Häufige Fragen zur Förderhöhe
- Bonus: Geförderte Weiterbildungen kostenlos vergleichen
1) Förderhöhe im Kurzüberblick
- Arbeitsuchende / von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen: bis zu 100% Übernahme der Kurskosten via Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter). Zusätzlich sind Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten möglich sowie monatliche Zuschläge (z. B. Weiterbildungsgeld, je nach Programm).
- Beschäftigte: Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit an Unternehmen – je nach Betriebsgröße 25% bis 100% der Lehrgangskosten und 25% bis 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Weiterbildungszeiten sind möglich.
- Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker) via Aufstiegs-BAföG: typischerweise 50% Zuschuss zu Maßnahmekosten (+ zinsgünstiger Kredit für den Rest) und nach Erfolg weitere Teilerlasse – effektiv bis ca. 75% Entlastung möglich. Zusätzlich in manchen Bundesländern Meisterbonus.
- Landesprogramme / Bildungsschecks: meist 50% bis 60% Zuschuss, oft gedeckelt (z. B. bis 500–1.500 €). Umfang variiert je Bundesland.
- Steuern: Weiterbildungskosten sind häufig voll absetzbar (Werbungskosten/Betriebsausgaben) – die nettoe Belastung sinkt um deinen persönlichen Steuersatz.
Wichtig: Exakte Sätze hängen vom individuellen Fall, der Rechtsgrundlage und der Bewilligung ab. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle (BA/Jobcenter/Kammer/Land).
2) Die wichtigsten Förderprogramme und ihre Quoten
2.1 Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)
Der Bildungsgutschein ist die wohl bekannteste Förderung für Arbeitsuchende und Personen, denen Arbeitslosigkeit droht.
Förderhöhe:
- Kurskosten: in der Regel bis zu 100% (bei AZAV-zertifizierten Trägern und Maßnahmen)
- Zusatzleistungen: je nach Fall Fahrtkosten, auswärtige Unterbringung/Verpflegung, Lernmittel, Prüfungsgebühren und ggf. Kinderbetreuung
- Monatliche Zuschläge: je nach Rechtslage/Status sind Weiterbildungsgeld oder ähnliche Zuschläge möglich (betrags- und programmspezifisch; individuelle Auskunft bei der BA)
Voraussetzungen (typisch):
- Maßnahme ist arbeitsmarktlich zweckmäßig und erhöht nachweislich die Eingliederungschancen
- Träger und Kurs sind AZAV-zertifiziert
- Individuelle Eignung, Dauer und Zielsetzung passen zum Profil und Vermittlungsziel
Zur BA-Infoseite
2.2 Förderung für Beschäftigte (über den Arbeitgeber)
Beschäftigte können über den Arbeitgeber von Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit profitieren (ehemals WeGebAU/Qualifizierungsoffensive, heute im Rahmen SGB III). Die BA fördert Lehrgangskosten und gewährt einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit der Weiterbildung.
Typische Förderbandbreiten (Richtwerte):
- Lehrgangskosten: je nach Betriebsgröße und Qualifizierung 25% bis 100%
- Lohnkostenzuschuss: je nach Betriebsgröße und Zielgruppe 25% bis 75%
Hinweise: Höhere Quoten sind oft möglich bei Kleinstunternehmen, bei älteren Beschäftigten bzw. bei Schwerbehinderten und bei grundlegenden Qualifizierungen. Für vom Strukturwandel betroffene Betriebe kann zusätzlich das Qualifizierungsgeld in Frage kommen.
2.3 Aufstiegs-BAföG (Meister, Fachwirt, Techniker)
Für aufstiegsorientierte Abschlüsse (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker) ist das Aufstiegs-BAföG erste Wahl.
Förderhöhe (Kernaussagen):
- Maßnahmekosten: typischerweise 50% Zuschuss, Rest als zinsgünstiger Kredit. Nach erfolgreichem Abschluss werden oft Teile des Kredits erlassen – effektiv sind so bis ca. 75% Entlastung möglich.
- Unterhaltsbeitrag: bei Vollzeitmaßnahmen einkommens- und vermögensabhängig, mit hohem Zuschussanteil.
- Zusatz: Prüfungsgebühren, Material- und Kinderbetreuungszuschüsse sind möglich.
Offizielle AFBG-Infos
Extra: Einige Bundesländer zahlen nach erfolgreicher Prüfung einen Meisterbonus (Höhe landesspezifisch, oft 1.000–3.000 €). Bitte die Landesregelungen prüfen.
2.4 Landesprogramme & Bildungsschecks
Viele Bundesländer fördern berufliche Weiterbildung mit individuellen Bildungsschecks oder betrieblichen Zuschüssen.
Typische Bandbreiten:
- 50% bis 60% Zuschuss zu Kursgebühren
- Maximalbeträge häufig zwischen 500 € und 1.500 € (regional teils höher)
Beispiele (Auswahl, Richtwerte):
Wichtig: Programme ändern sich zyklisch (ESF-Förderperioden). Prüfe die aktuelle Verfügbarkeit und Konditionen deines Bundeslandes.
2.5 Bildungsurlaub (Bildungszeit)
Kein finanzieller Zuschuss, aber bezahlte Freistellung (meist 5 Tage pro Jahr, bundeslandspezifisch). Spart Arbeitszeitkosten und erleichtert die Teilnahme.
2.6 Steuerliche Förderung
Weiterbildungskosten sind je nach Art voll abzugsfähig:
- Werbungskosten (bei Fortbildungen im ausgeübten Beruf, unbegrenzt)
- Betriebsausgaben (für Selbstständige)
- Sonderausgaben (bei Erstausbildung, gedeckelt)
Absetzbar sind u. a. Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrt- und Übernachtungskosten, Arbeitsmittel. Die Steuerersparnis senkt die Nettokosten entsprechend deinem Steuersatz.
3) Rechenbeispiele: So viel Förderung ist realistisch
Beispiel A: Bildungsgutschein für Arbeitsuchende
- Kursgebühr: 5.000 € → 100% Übernahme
- Dauer: 6 Monate
- Fahrtkosten: z. B. 80 €/Monat → 480 € (kann übernommen werden)
- Monatlicher Zuschlag: je nach Programm möglich (z. B. Weiterbildungsgeld)
Ergebnis: Kurskosten vollständig gedeckt, Nebenkosten und monatliche Zuschläge nach Bewilligung zusätzlich.
Beispiel B: Beschäftigte/r in einem KMU (200 MA)
- Kursgebühr: 3.000 € → 50% Zuschuss = 1.500 € (Richtwert)
- Weiterbildungszeit: 200 Std. bei 25 €/Std. Lohnkosten = 5.000 € → 50% Zuschuss = 2.500 €
Gesamteffekt: Fördervolumen ca. 4.000 € bei 3.000 € Kursgebühren – das entlastet den Betrieb deutlich.
Beispiel C: Aufstiegs-BAföG (Meister)
- Maßnahmekosten: 8.000 €
- Zuschuss: 50% = 4.000 €
- Kreditanteil: 4.000 € → nach erfolgreichem Abschluss z. B. 50% Teilerlass = 2.000 €
- Effektiver Zuschuss: 6.000 € (ca. 75%)
- Optional: Meisterbonus des Bundeslands, z. B. 1.000–3.000 € (falls verfügbar)
Gesamteffekt: Sehr niedrige Nettokosten, teils nahezu kostenneutral.
4) Voraussetzungen, Fristen und Stolperfallen
Allgemeine Voraussetzungen
- Passgenauigkeit: Die Weiterbildung muss dein Beschäftigungspotenzial erhöhen oder zu einem anerkannten Abschluss führen.
- Zertifizierung: Für den Bildungsgutschein sind AZAV-zertifizierte Träger & Maßnahmen Pflicht.
- Mindestdauer: Zuschläge (z. B. Bonus/Weiterbildungsgeld) setzen oft eine Mindestdauer (häufig 8 Wochen) voraus.
- Regionale Richtlinien: Landesprogramme haben eigene Einkommens-, Branchen- und Maßnahmekriterien.
Typische Stolperfallen
- Doppelförderung: Einige Programme schließen sich gegenseitig aus. Prüfe, was kombinierbar ist (z. B. Steuerabzug mindert ggf. die absetzbaren Kosten um Zuschüsse).
- Fristen: Anträge müssen vor Kursbeginn gestellt und bewilligt sein.
- Falsche Maßnahme: Ohne AZAV (bei Bildungsgutschein) ist keine Kostenübernahme möglich.
- Unterlagen: Fehlende Angebote/Kursbeschreibungen verzögern die Bewilligung.
5) Antrag stellen: Schritt für Schritt
5.1 Bildungsgutschein
- Beratungstermin bei Agentur für Arbeit/Jobcenter buchen.
- Unterlagen vorbereiten: Lebenslauf, Nachweise, Kursangebot (AZAV, Inhalte, Dauer, Kosten), arbeitsmarktlicher Nutzen.
- Bewilligungsgespräch: Ziel erläutern, Eignung begründen, Hürden und Jobchancen belegen.
- Bildungsgutschein erhalten → beim Träger einlösen.
5.2 Förderung für Beschäftigte (über den Arbeitgeber)
- Bedarf klären (Mitarbeiter, HR, Führungskraft): Ziele, Qualifikationslücken, Zeitplan.
- Angebote einholen (Inhalte, Dauer, Kosten, Zertifizierung).
- BA kontaktieren (Arbeitgeber-Service) und Förderquote prüfen.
- Antrag stellen und Bewilligung abwarten – erst dann starten.
5.3 Aufstiegs-BAföG
- Maßnahme wählen (Meister, Fachwirt, Techniker).
- Antrag online oder bei der zuständigen AFBG-Stelle im Bundesland.
- Unterlagen: Kosten, Inhalte, Nachweise, ggf. Einkommensangaben (Unterhalt).
- Bescheid abwarten, Kurs starten, Teilerlass nach Abschluss beantragen.
6) FAQ: Häufige Fragen zur Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildung in Deutschland?
Je nach Programm zwischen 50% und 100% der Kurskosten, plus mögliche Zuschläge (monatlich), Nebenkosten (Fahrt/Unterkunft/Kinder) und bei Beschäftigten Lohnkostenzuschüsse bis etwa 75%.
Gibt es monatliche Zahlungen während der Weiterbildung?
Ja, je nach Status/Programm sind Weiterbildungsgeld oder ähnliche Teilnahmezuschläge möglich. Höhe und Anspruch bitte individuell bei der BA klären.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Teilweise. Landeszuschüsse lassen sich mit Steuervorteilen kombinieren; beim Bildungsgutschein sind zusätzliche Kostenträger meist ausgeschlossen. Immer vorher die Kombinierbarkeit prüfen.
Werden Online-Weiterbildungen gefördert?
Ja, sofern sie die Förderkriterien erfüllen (z. B. AZAV-Zertifizierung beim Bildungsgutschein, prüfbare Teilnahme, Lernzielkontrolle).
Gilt die Förderung auch für Selbstständige?
Über Landesprogramme und Steuer häufig ja; Bildungsgutscheine zielen primär auf Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Aufstiegs-BAföG ist auch für Selbstständige möglich.
Wie finde ich die passende, geförderte Weiterbildung?
Nutze Vergleichsplattformen, prüfe AZAV, Abschlussbezug, Inhalte, Dauer und Arbeitsmarktrelevanz. Hol dir frühzeitig eine Beratung.
7) Bonus: Geförderte Weiterbildungen kostenlos vergleichen
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Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Bewilligungen der zuständigen Stellen.