Sep 12, 2025

Zahlt das Arbeitsamt Weiterbildungen? Alle Infos zur Kostenübernahme durch das Jobcenter

Zahlt das Arbeitsamt Weiterbildungen? Alle Infos zur Kostenübernahme durch das Jobcenter

Zahlt das Arbeitsamt Weiterbildungen? Eine umfassende Anleitung zur Kostenübernahme durch das Jobcenter

Die Arbeitswelt verändert sich rasant, berufliche Anforderungen wandeln sich und das Bedürfnis nach einer beruflichen Neuorientierung wächst. Doch viele Interessierte stellen sich die Frage: Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Die Antwort lautet: Ja! Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung – zum Beispiel über einen sogenannten Bildungsgutschein.

1. Wann zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung?

Ob und in welchem Umfang das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter eine Weiterbildung zahlt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu zählen:

  • Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit
  • Fehlende Qualifikationen oder veraltete Kenntnisse
  • Die Weiterbildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich
  • Die Maßnahme ist zertifiziert und durch Bildungsgutschein förderfähig

Die Förderung erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein, den man beim zuständigen Sachbearbeiter beantragen kann.

2. Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, das die Kostenübernahme einer Weiterbildung zusichert. Dieser Gutschein ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft:

  • Genaue Bezeichnung der Bildungsmaßnahme
  • Start- und Enddatum der Weiterbildung
  • Vermittlungsziel (z. B. Verbesserung der Jobchancen)

Der Bildungsgutschein kann bei allen AZAV-zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden – darunter viele renommierte Anbieter aus verschiedensten Branchen.

3. Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – nicht nur die Kursgebühren. In einigen Fällen können auch zusätzliche Leistungen gefördert werden:

  • Kursgebühren (100 % der Weiterbildung)
  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterkunftskosten (bei auswärtiger Schulung)
  • Lernmittel wie Bücher oder Lizenzen
  • Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes

Somit kann eine Weiterbildung vollständig finanziert werden, ohne dass für Teilnehmer:innen zusätzliche Kosten entstehen.

4. Wer hat Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung?

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an:

  • Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I oder ALG II (Hartz IV)
  • Menschen mit drohender Arbeitslosigkeit (z. B. befristete Verträge, Umstrukturierungen)
  • Wiedereinsteiger:innen nach Elternzeit oder Pflegezeit
  • Ungelernte oder geringqualifizierte Personen
  • Arbeitnehmer:innen, die vom Strukturwandel betroffen sind

In jedem Fall erfolgt die persönliche Prüfung der Voraussetzungen im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler.

5. So beantragen Sie eine Weiterbildung beim Arbeitsamt

Der Weg zur geförderten Weiterbildung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Recherchieren Sie passende, zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. auf Careertune)
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  3. Stellen Sie dar, warum die gewählte Maßnahme Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert
  4. Erhalten Sie im Idealfall einen Bildungsgutschein
  5. Lösen Sie den Gutschein bei einem zugelassenen Bildungsträger ein

6. Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Förderfähig sind nahezu alle arbeitsmarktrelevanten Qualifizierungen. Dazu gehören unter anderem:

  • IT-Weiterbildungen (z. B. Coding, Webdesign, Data Science)
  • Büro- und Verwaltungskurse
  • Sprachkurse
  • Gesundheits- und Pflegeberufe
  • Technische Fortbildungen
  • Umschulungen mit IHK-Abschluss

Wichtig: Die Maßnahme muss AZAV-zertifiziert sein, um gefördert zu werden.

7. Fazit: Weiterbildung mit Unterstützung des Arbeitsamts

Für viele Berufstätige, Arbeitssuchende oder Wiedereinsteiger ist die geförderte Weiterbildung ein wichtiger Schritt in Richtung eines sicheren Arbeitsplatzes. Die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt bietet neue Chancen und Perspektiven – ohne finanzielle Barrieren.

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