Ein Bildungsgutschein ist eine hervorragende Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden – und das gefördert vom Staat. Doch was ist, wenn man schon einmal einen Bildungsgutschein erhalten und genutzt hat? Viele stellen sich die Frage: Kann ich einen zweiten Bildungsgutschein beantragen? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen! In diesem Beitrag erklären wir, wann ein zweiter Bildungsgutschein möglich ist, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihre Chancen auf eine Förderung erhöhen.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Er ermöglicht die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, wenn diese für die berufliche Eingliederung, den Erhalt des Arbeitsplatzes oder den Nachweis eines Berufsabschlusses erforderlich ist.
Grundsätzlich ja. Ein zweiter Bildungsgutschein ist möglich, wenn neue Gründe vorliegen, die eine weitere geförderte Weiterbildung rechtfertigen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft dabei individuell, ob die Maßnahme weiterhin sinnvoll und arbeitsmarktlich relevant ist. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen zweiten Bildungsgutschein – er wird als Kann-Leistung gewährt.
Damit ein zweiter Bildungsgutschein bewilligt wird, sollten nachvollziehbare und arbeitsmarktbezogene Gründe vorliegen. Mögliche Szenarien:
Der Antrag läuft über Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. So gehen Sie vor:
Die Chancen auf eine Bewilligung steigen, wenn Sie sich gut vorbereiten und eine klare Zielsetzung haben. Folgende Tipps helfen Ihnen weiter:
Ein zweiter Bildungsgutschein kann Ihre Eintrittskarte in eine sichere und erfüllende berufliche Zukunft sein. Auch wenn keine Garantie auf Genehmigung besteht, zeigt eine fundierte Begründung und ein durchdachtes Konzept oft Wirkung. Nutzen Sie alle verfügbaren Ressourcen, um Ihre Chancen zu steigern und Ihre Weiterbildung sinnvoll zu planen.
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