Der Arbeitsmarkt verändert sich rasant – Berufe verschwinden, neue entstehen, digitale Kompetenzen werden immer wichtiger. Wer mithalten will, muss sich weiterbilden. Für viele ist das eine finanzielle Hürde. Doch genau hier hilft eine Fortbildung über das Arbeitsamt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit Unterstützung der Agentur für Arbeit eine Weiterbildung absolvieren können, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die passende Förderung für Ihre berufliche Neuorientierung oder Qualifizierung finden.
Eine Fortbildung durch das Arbeitsamt (heute: Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter) ist eine staatlich geförderte Maßnahme zur Qualifizierung von Arbeitssuchenden, Personen in beruflicher Neuorientierung oder auch Erwerbstätigen, die vom Jobverlust bedroht sind. Ziel ist es, die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, berufliche Perspektiven zu schaffen oder die Teilnahme am modernen Arbeitsleben zu sichern.
Die angebotenen Kurse reichen von kurzen Umschulungen über berufsbegleitende Weiterbildungen bis hin zu vollständigen Qualifizierungsprogrammen – oftmals mit anerkanntem IHK- oder HWK-Abschluss.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geplante Maßnahme Ihre Jobchancen realistisch verbessert. Typische Zielgruppen sind:
Wichtig: Es gibt keine Garantie auf Förderung. Entscheidend ist das Gespräch mit Ihrem oder Ihrer Berater:in bei der Agentur für Arbeit. In diesem wird geprüft, ob Sie für eine Weiterbildung infrage kommen und wie diese Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen, die in der Regel im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind. Dazu zählen unter anderem:
Viele dieser Kurse sind auch in Teilzeit oder Online verfügbar, was insbesondere für Eltern oder Berufstätige wichtig ist.
Je nach Situation kommen verschiedene Förderungsarten in Betracht:
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument. Er deckt in der Regel die gesamten Weiterbildungskosten – inklusive Prüfungen, Fahrtkosten, Lehrmittel, Kinderbetreuung und sogar Unterhaltskosten. Voraussetzung ist die persönliche Ausstellung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Der AVGS dient dazu, Coaching- oder Qualifizierungsmaßnahmen zu absolvieren, die der Integration in den Arbeitsmarkt dienen – z. B. Bewerbungscoaching, Existenzgründungsberatung oder Jobcoaching.
Diese Maßnahme richtet sich zunehmend auch an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die durch Weiterbildungen ihre Qualifikationen erhalten oder erweitern wollen.
Tipp: Recherchieren Sie frühzeitig – gute Kursplätze sind oft schnell vergeben.
Ob Sie sich neu orientieren wollen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder endlich den Berufsabschluss nachholen möchten – die Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt kann Ihr Sprungbrett sein. Nutzen Sie staatliche Unterstützung aktiv für Ihren beruflichen Neustart oder Aufstieg.
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