Sep 12, 2025

Arbeitsamt Weiterbildung beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt

Arbeitsamt Weiterbildung beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt

Arbeitsamt Weiterbildung beantragen: Der vollständige Leitfaden

Die berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle in der heutigen Arbeitswelt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben oder sich beruflich neu zu orientieren, greifen viele Menschen auf geförderte Weiterbildungen zurück. Besonders das Arbeitsamt – genauer gesagt die Agentur für Arbeit und das Jobcenter – bieten umfangreiche finanzielle Unterstützung für qualifizierende Maßnahmen an. Doch wie genau kann man eine Weiterbildung beim Arbeitsamt beantragen? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige.

1. Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung durch das Arbeitsamt

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, wenn:

  • Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Ihre bisherige Qualifikation nicht mehr ausreicht (z. B. durch den Strukturwandel)
  • Sie sich beruflich neu orientieren möchten
  • Die Maßnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert

Die Entscheidung über eine Förderung liegt im Ermessen Ihres Arbeitsvermittlers. Deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet zum Beratungsgespräch zu gehen.

2. So läuft der Beantragungsprozess ab

Der Antrag auf eine Weiterbildung beim Arbeitsamt läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Beratungstermin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler.
  2. Geeignete Weiterbildung recherchieren: Informieren Sie sich über mögliche Kurse, Dauer, Anbieter und Inhalte. Achten Sie darauf, dass der Anbieter nach AZAV zertifiziert ist, da nur solche Angebote förderfähig sind.
  3. Maßnahme gemeinsam besprechen: Im Beratungsgespräch besprechen Sie Ihre Weiterbildungsziele und geeignete Maßnahmen. Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob eine Förderung möglich ist.
  4. Bildungsgutschein erhalten: Bei Bewilligung erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der die Finanzierung der Kurskosten, Reisekosten oder Kinderbetreuungskosten umfassen kann.
  5. Gutschein beim Anbieter einlösen: Mit dem Bildungsgutschein melden Sie sich offiziell beim Bildungsträger an.

3. Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?

Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten übernommen werden:

  • Kursgebühren (inkl. Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkosten zum Bildungsort
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
  • ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt bei bestimmten Voraussetzungen

Die genaue Kostenübernahme erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler.

4. Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Um Ihre Chancen auf eine Zusage zu erhöhen, beachten Sie folgende Tipps:

  • Bereiten Sie sich sorgfältig auf das Beratungsgespräch vor (inkl. Lebenslauf, Stellenangebote, Informationen zur gewünschten Weiterbildung)
  • Belegen Sie mit konkreten Beispielen, wie die Maßnahme Ihre Chancen erhöht
  • Ziehen Sie mehrere Weiterbildungsanbieter in Betracht und vergleichen Sie Angebote
  • Suchen Sie proaktiv das Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler

5. Wichtig: Der Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument zur Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt. Er enthält Informationen über:

  • Qualifizierungsziel
  • Dauer der Maßnahme
  • Regionale Gültigkeit (z. B. ortsunabhängig oder begrenztes Bundesland)
  • Förderzeitraum

Der Gutschein muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelöst werden – achten Sie hier auf die genauen Angaben!

Fazit: Weiterbildung beim Arbeitsamt beantragen lohnt sich

Die Beantragung einer geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt kann der Schlüssel zu neuen beruflichen Perspektiven sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einem passenden Kursangebot stehen Ihre Chancen gut, einen Bildungsgutschein zu erhalten und Ihrer Karriere neuen Schwung zu verleihen.

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