In einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Doch nicht jeder kann sich eine berufliche Weiterbildung leisten. Umso wichtiger ist die Frage: Bezahlt das Arbeitsamt Weiterbildungen? Die kurze Antwort lautet: Ja, das Arbeitsamt – genauer gesagt die Bundesagentur für Arbeit – fördert unter bestimmten Voraussetzungen Ihre berufliche Weiterbildung durch sogenannte Bildungsgutscheine. Wie das funktioniert, wer gefördert wird und wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren lassen können, erfahren Sie in diesem umfassenden Artikel.
Wenn Sie arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert bekommen. Diese Förderung erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein, der für zertifizierte Maßnahmen eingesetzt werden kann.
Ein Bildungsgutschein ist ein offizielles Dokument der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, mit dem Sie an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen können. Er enthält Informationen über das Bildungsziel, den Umfang, die Dauer und den regionalen Geltungsbereich der Maßnahme. Der Gutschein garantiert die Kostenübernahme – nicht nur für den Kurs, sondern auch für Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder ggf. eine Unterkunft.
Nicht jede Person hat automatisch Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Die Voraussetzungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler wird geprüft, ob eine geförderte Weiterbildung für Sie infrage kommt. Dabei wird ein individuelles Förderprofil erstellt, das auf Ihre beruflichen Ziele abgestimmt ist.
Nur zertifizierte Maßnahmen von anerkannten Bildungsträgern werden durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter gefördert. Hier einige Beispiele:
Die Dauer dieser Weiterbildungen kann von wenigen Wochen bis zu zwei Jahren reichen. Wichtig ist, dass sie beruflich verwertbar und am Arbeitsmarkt nachgefragt sind.
Die Förderung erfolgt meist vollständiger Kostenübernahme. Folgendes kann übernommen werden:
Während der Weiterbildung behalten Sie außerdem Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um eine Förderung zu beantragen:
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