Der Bildungsgutschein ist ein wichtiges Förderinstrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, um Menschen bei der beruflichen Weiterbildung und dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Doch viele stellen sich die zentrale Frage: Ab wann habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein? In diesem Artikel klären wir die Voraussetzungen, Zeitpunkte und Möglichkeiten zur Beantragung.
Ein Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der die Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernommen werden. Neben den Kurskosten können auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Lebensunterhalt bezuschusst werden.
Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen Bildungsgutschein beantragen:
Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist nicht gesetzlich garantiert, sondern liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin. Dennoch gibt es klare Richtlinien und zeitliche Rahmenbedingungen, die darüber entscheiden, ab wann Sie einen Antrag stellen sollten und bewilligt bekommen können.
Sobald Sie arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Bildungsgutschein beantragen. Oft wird direkt bei der Erstellung des Eingliederungsplans in einem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler festgestellt, ob eine Weiterbildung zielführend ist. Sie müssen kein bestimmtes Zeitintervall arbeitslos sein, um Anspruch zu haben.
Bereits während der Kündigungsfrist oder bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit absehbarem Ende kann ein Bildungsgutschein beantragt werden. Die Voraussetzung: Die Maßnahme muss Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Seit der Corona-Pandemie wurde der Zugang zu geförderter Weiterbildung während Kurzarbeit stark erleichtert. In dieser Phase kann der Bildungsgutschein sofort ausgestellt werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung des Arbeitsplatzes dient.
Personen, die wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Krankheit lange aus dem Beruf ausgestiegen sind, können ebenso einen Bildungsgutschein erhalten, wenn dadurch der berufliche Wiedereinstieg gefördert wird. Ein Beratungsgespräch ist hier essenziell.
Planen Sie den Antrag mindestens 4–6 Wochen vor Kursbeginn ein. In dieser Zeit erfolgt das Beratungsgespräch, die Prüfung der Maßnahme und ggf. die Ausstellung des Bildungsgutscheins.
Tipp: Bereiten Sie sich gut auf das Beratungsgespräch vor und bringen Sie idealerweise bereits konkrete Kursangebote mit, die zu Ihrem Profil passen.
Ein Bildungsgutschein kann von Beginn der Arbeitslosigkeit an oder sogar schon bei absehbarer Arbeitslosigkeit beantragt werden. Auch während Kurzarbeit oder nach einer längeren Pause ermöglicht er einen geförderten beruflichen Neustart. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, Ihre Ziele klar definieren und einen passenden, zertifizierten Kurs wählen.
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