Wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG2) beziehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu erhalten. Dieser Gutschein eröffnet Ihnen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt – durch geförderte, zertifizierte Weiterbildungen, die Ihre Chancen auf einen (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben erheblich verbessern können.
Ein Bildungsgutschein ist ein offizielles Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Damit verpflichtet sich die Behörde, die Kosten für eine bestimmte berufliche Weiterbildung zu übernehmen – inklusive Kursgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Prüfungsgebühren. Ziel ist es, Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.
Als Empfänger oder Empfängerin von ALG2 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Folgende Kriterien sind dabei entscheidend:
Der Bildungsgutschein ist keine automatische Leistung – der Bedarf muss im Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihrer Arbeitsvermittlerin begründet und begründet genehmigt werden.
Mit dem Bildungsgutschein können Sie vielfältige Maßnahmen finanzieren, z. B.:
Wichtig: Die Maßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden, der nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zugelassen ist.
Der Weg zum Bildungsgutschein ist formal, aber machbar. So gehen Sie vor:
Der Gutschein ist meist 3 Monate gültig – starten Sie also zeitnah mit der Umsetzung!
Ja – vorausgesetzt, sie ist zertifiziert und vom Jobcenter bewilligt. Nutzen Sie Plattformen wie Careertune zur Orientierung.
Nein. Der Bildungsgutschein ist eine nicht rückzahlungspflichtige Förderung.
Ja, auch Teilzeit-Weiterbildungen sind förderfähig – besonders in Kombination mit Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen.
Ein Bildungsgutschein kann für ALG2-Empfänger:innen ein echter Wendepunkt sein. Ob beruflicher Neuanfang, Spezialisierung oder Nachqualifizierung – mit der richtigen Weiterbildung erhöhen Sie deutlich Ihre Jobaussichten. Wichtig ist, den Bedarf gut zu begründen und die passende Maßnahme zu finden.
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