Der Bildungsgutschein ist ein wichtiges Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um Menschen durch geförderte Weiterbildungen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg zu unterstützen. Doch eine der häufigsten Fragen dabei lautet: Gibt es eine Einkommensgrenze für den Bildungsgutschein? In diesem Artikel erfährst du detailliert, ob dein Einkommen eine Rolle spielt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du deine Chancen auf einen Bildungsgutschein maximierst.
Ein Bildungsgutschein ist ein offizielles Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit werden berufliche Weiterbildungen mit dem Ziel finanziert, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Gutschein deckt in der Regel die gesamten Weiterbildungskosten ab – dazu zählen Kursgebühren, Lernmaterialien, Fahrtkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.
Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keine offizielle Einkommensgrenze, die den Erhalt eines Bildungsgutscheins ausschließt. Die Entscheidung, ob ein Bildungsgutschein gewährt wird, hängt nicht direkt vom Einkommen ab, sondern vielmehr von den folgenden Faktoren:
Auch wenn es keine fixe Einkommensgrenze gibt, prüfen Sachbearbeitende dennoch im Rahmen der individuellen Beratung, ob andere Fördermöglichkeiten infrage kommen. Grundsätzlich gilt: Wer arbeitssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat gute Chancen auf Förderung – unabhängig vom Vermögen oder Einkommen des Partners oder der Partnerin.
Folgende Personengruppen haben in der Regel Anspruch auf einen Bildungsgutschein:
In jedem Fall erfolgt eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort wird im Gespräch geklärt, ob eine Weiterbildung sinnvoll und förderfähig ist.
Der Weg zum Bildungsgutschein besteht aus mehreren Schritten:
Gerade bei Beschäftigten, die von Arbeitsplatzverlust bedroht sind oder einen Berufswechsel planen, kann der Bildungsgutschein auch präventiv eingesetzt werden – unabhängig vom aktuellen Einkommen. Voraussetzung ist meist ein nachvollziehbarer Grund, wie etwa:
Auch hier zeigt sich: Entscheidend ist die Relevanz der Weiterbildung für die berufliche Zukunft – nicht das Gehaltsniveau.
Die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist bedarfsgerecht und nicht einkommensabhängig geregelt. Wer einen beruflichen Umstieg plant, sich qualifizieren oder seine Beschäftigungsfähigkeit sichern möchte, sollte die Möglichkeiten unbedingt prüfen. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch sowie die Auswahl passender Kurse erhöhen die Erfolgschancen deutlich.
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