Der Bildungsgutschein ist eine attraktive Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, um berufliche Weiterbildungen zu finanzieren. Doch häufig wird die Frage gestellt: Gilt der Bildungsgutschein auch für eine Erstausbildung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Förderfähigkeit von Erstausbildungen, gesetzliche Grundlagen, Alternativen und wie Sie davon profitieren können.
Ein Bildungsgutschein ist ein offizieller Nachweis, den Arbeitsagenturen oder Jobcenter ausstellen, um die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung zu ermöglichen. Er deckt die Lehrgangskosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsgeld ab. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitssuchenden oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen nachhaltig zu verbessern.
Die klare Antwort lautet: In der Regel nicht. Der Bildungsgutschein richtet sich primär an Personen, die bereits eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben oder über relevante Berufserfahrung verfügen. Die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist gesetzlich über das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass eine Förderung für die Aufnahme einer Erstausbildung in der Regel ausgeschlossen ist.
Das Bildungssystem in Deutschland sieht vor, dass junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren vorrangig über das reguläre duale Ausbildungssystem oder schulische Ausbildungen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Bildungsgutschein greift erst dann, wenn diese klassischen Wege bereits genutzt wurden oder versperrt sind – etwa durch abgebrochene Ausbildungen, nicht verwertbare Abschlüsse aus dem Ausland oder berufliche Umstiege in anderen Lebensphasen.
In einigen wenigen Ausnahmefällen kann der Bildungsgutschein auch für eine Ausbildung ausgestellt werden, die als Erstausbildung gewertet werden könnte:
Wer eine berufliche Erstausbildung anstrebt, kann unter bestimmten Umständen auf andere Förderprogramme zurückgreifen:
Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die bekannteste Förderung für schulische Ausbildungen, auch im Erwachsenenalter. Gerade für vollzeitschulische Ausbildungen – etwa im kaufmännischen, sozialen oder kreativen Bereich – ist BAföG eine passende Lösung.
Für Menschen im Leistungsbezug nach SGB II (Bürgergeld) können unter Umständen auch Unterstützungsleistungen für Einstiegsqualifizierungen oder außerbetriebliche Ausbildungen beantragt werden.
Dieser Förderweg richtet sich an Arbeitnehmer ohne verwertbaren Berufsabschluss, die mithilfe einer ersten formal anerkannten Ausbildung ihre Qualifikationen verbessern wollen. Die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Nachqualifizierung.
Zwar ist die Bildungsprämie mittlerweile ausgelaufen (Ende 2021), aber in der Vergangenheit war sie ein wichtiger Baustein zur Finanzierung zertifizierter Weiterbildungsangebote.
Ein Bildungsgutschein ist grundsätzlich keine Förderung für klassische Erstausbildungen im Sinne einer vollwertigen Berufsausbildung nach der Schule. Dennoch existieren Alternativen und Sonderwege, die eine Förderung bei entsprechendem Bedarf ermöglichen – insbesondere für Erwachsene ohne Abschluss oder bei beruflicher Neuorientierung.
Wichtig: Wer herausfinden möchte, welche Fördermöglichkeiten für die persönliche Lebenslage infrage kommen, sollte sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden – oder direkt geeignete Angebote online vergleichen.
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