Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig – und mit ihm die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Wandel aktiv zu gestalten, bietet die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland eine besondere Fördermöglichkeit: den Bildungsgutschein. Doch wer eine Erstausbildung machen möchte, fragt sich oft: Gilt der Bildungsgutschein auch für meine erste berufliche Qualifizierung? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Einsatz eines Bildungsgutscheins für eine Erstausbildung wissen musst.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Damit können sich Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen beruflich weiterbilden – kostenfrei. Der Gutschein deckt bis zu 100 % der Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung, einschließlich Lehrgangskosten, Fahrtkosten und manchmal sogar Unterhaltskosten.
Grundsätzlich ist die Erstausbildung in Deutschland nicht durch einen Bildungsgutschein förderfähig, da sie nicht als berufliche Weiterbildung gilt. Die Erstausbildung fällt rechtlich unter die Erstausbildungsförderung und wird häufig durch andere Mittel wie BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) unterstützt.
Ein Bildungsgutschein kann nur eingesetzt werden, wenn bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt oder wenn eine Ausbildung aus bestimmten Gründen abgebrochen wurde und eine Umschulung oder alternative Qualifizierung notwendig ist – zum Beispiel bei körperlicher Einschränkung, gesundheitlichen Gründen oder deutlicher Arbeitsmarktferne.
In Ausnahmefällen gibt es jedoch Möglichkeiten, eine als vergleichbare Qualifikation geltende Maßnahme mit einem Bildungsgutschein zu absolvieren. Das kann zutreffen, wenn:
In solchen Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit eine Ausnahmebewilligung erteilen und einen Bildungsgutschein ausstellen, auch für Maßnahmen, die einer Erstausbildung ähneln.
Für alle, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und unter 30 Jahre alt sind, bieten sich folgende Fördermöglichkeiten an:
Wenn du eine Lehre oder schulische Ausbildung abgebrochen hast, gelten andere Regeln. In solchen Fällen kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen, ob du mit einem Bildungsgutschein eine geförderte Umschulung erhalten kannst. Dabei ist wichtig, dass die Maßnahme zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist und auf dem aktuellen Arbeitsmarkt gefragt ist.
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei deiner lokalen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort wird festgestellt, ob du förderfähig bist und eine Weiterbildung sinnvoll und notwendig ist. Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein – die Entscheidung liegt im Ermessen des persönlichen Ansprechpartners.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bildungsgutschein in der Regel nicht für klassische Erstausbildungen vorgesehen ist. Nur wenn besondere Umstände vorliegen – wie ein Abbruch der Ausbildung, gesundheitliche Einschränkungen oder drohende Langzeitarbeitslosigkeit – kann ein Bildungsgutschein für eine alternative Qualifizierung oder eine Umschulung in Betracht gezogen werden.
Wenn du nicht sicher bist, ob du Anspruch auf einen Bildungsgutschein hast oder welche Förderoptionen für deine berufliche Qualifikation in Frage kommen, lohnt sich ein Vergleich der Angebote und genaues Informieren.
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