Sep 12, 2025

Bildungsgutschein für Erstausbildung: Chancen, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein für Erstausbildung: Chancen, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein für Erstausbildung: Deine Chance auf einen staatlich geförderten Bildungsweg

Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig – und mit ihm die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Wandel aktiv zu gestalten, bietet die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland eine besondere Fördermöglichkeit: den Bildungsgutschein. Doch wer eine Erstausbildung machen möchte, fragt sich oft: Gilt der Bildungsgutschein auch für meine erste berufliche Qualifizierung? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Einsatz eines Bildungsgutscheins für eine Erstausbildung wissen musst.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Damit können sich Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen beruflich weiterbilden – kostenfrei. Der Gutschein deckt bis zu 100 % der Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung, einschließlich Lehrgangskosten, Fahrtkosten und manchmal sogar Unterhaltskosten.

Gibt es einen Bildungsgutschein für die Erstausbildung?

Grundsätzlich ist die Erstausbildung in Deutschland nicht durch einen Bildungsgutschein förderfähig, da sie nicht als berufliche Weiterbildung gilt. Die Erstausbildung fällt rechtlich unter die Erstausbildungsförderung und wird häufig durch andere Mittel wie BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) unterstützt.

Ein Bildungsgutschein kann nur eingesetzt werden, wenn bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt oder wenn eine Ausbildung aus bestimmten Gründen abgebrochen wurde und eine Umschulung oder alternative Qualifizierung notwendig ist – zum Beispiel bei körperlicher Einschränkung, gesundheitlichen Gründen oder deutlicher Arbeitsmarktferne.

Wann ist eine Erstausbildung mit Bildungsgutschein möglich?

In Ausnahmefällen gibt es jedoch Möglichkeiten, eine als vergleichbare Qualifikation geltende Maßnahme mit einem Bildungsgutschein zu absolvieren. Das kann zutreffen, wenn:

  • keine reguläre Ausbildung mehr möglich ist (z. B. aufgrund des Alters)
  • eine vorherige Ausbildung abgebrochen wurde und somit keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist
  • du arbeitslos bist und eine Umschulung beziehungsweise Weiterbildung laut Arbeitsagentur notwendig ist
  • die angebotene Maßnahme auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt abzielt

In solchen Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit eine Ausnahmebewilligung erteilen und einen Bildungsgutschein ausstellen, auch für Maßnahmen, die einer Erstausbildung ähneln.

Welche Alternativen gibt es zum Bildungsgutschein bei der Erstausbildung?

Für alle, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und unter 30 Jahre alt sind, bieten sich folgende Fördermöglichkeiten an:

  • BAföG: für schulische Ausbildungen oder Studiengänge
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): für betriebliche Ausbildungen
  • Aufstiegs-BAföG: für Weiterbildungen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Bildungskredit: staatlich geförderter Kredit für fortgeschrittene Ausbildungsphasen

Erstausbildung abgebrochen: Bildungsgutschein trotzdem möglich?

Wenn du eine Lehre oder schulische Ausbildung abgebrochen hast, gelten andere Regeln. In solchen Fällen kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen, ob du mit einem Bildungsgutschein eine geförderte Umschulung erhalten kannst. Dabei ist wichtig, dass die Maßnahme zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist und auf dem aktuellen Arbeitsmarkt gefragt ist.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei deiner lokalen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort wird festgestellt, ob du förderfähig bist und eine Weiterbildung sinnvoll und notwendig ist. Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein – die Entscheidung liegt im Ermessen des persönlichen Ansprechpartners.

Fazit: Bildungsgutschein für Erstausbildung nur im Ausnahmefall

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bildungsgutschein in der Regel nicht für klassische Erstausbildungen vorgesehen ist. Nur wenn besondere Umstände vorliegen – wie ein Abbruch der Ausbildung, gesundheitliche Einschränkungen oder drohende Langzeitarbeitslosigkeit – kann ein Bildungsgutschein für eine alternative Qualifizierung oder eine Umschulung in Betracht gezogen werden.

Wenn du nicht sicher bist, ob du Anspruch auf einen Bildungsgutschein hast oder welche Förderoptionen für deine berufliche Qualifikation in Frage kommen, lohnt sich ein Vergleich der Angebote und genaues Informieren.

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