Berufliche Weiterbildung ist heute wichtiger denn je. Der Arbeitsmarkt wandelt sich rasant, digitale Kompetenzen sind gefragt und lebenslanges Lernen ist zur beruflichen Normalität geworden. Um Arbeitnehmer:innen, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen zu unterstützen, bietet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein an. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du den Bildungsgutschein in Niedersachsen optimal nutzen kannst.
Ein Bildungsgutschein ist ein offizielles Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Er berechtigt die Empfänger:innen, an einer zertifizierten, beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, deren Kosten vom Staat vollständig oder teilweise übernommen werden. Dazu gehören Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder sogar Unterbringungskosten.
Grundsätzlich können Personen den Bildungsgutschein erhalten, die:
Ob dir der Gutschein gewährt wird, entscheidet dein:e persönliche:r Ansprechpartner:in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Der Antrag läuft immer persönlich über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. So gehst du vor:
In Niedersachsen werden vielfältige Bildungsmaßnahmen gefördert – besonders gefragt sind derzeit:
Wichtig: Die Maßnahme muss von der AZAV-Zertifizierung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zugelassen sein.
Niedersachsen fördert neben den bundesweiten Möglichkeiten zusätzlich regionale Bildungsinitiativen, wie beispielsweise:
Informiere dich auch über Kooperationen mit regionalen Trägern, die zusätzliche Beratung und Unterstützung bieten können.
Nein. Die Kosten für die genehmigte Maßnahme übernimmt vollständig die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter – vorausgesetzt, der Bildungsgutschein wird bewilligt.
Ja, viele zertifizierte Anbieter in Niedersachsen bieten mittlerweile Online-Weiterbildungen an, die sich ideal mit dem familiären Alltag kombinieren lassen. Wichtig ist, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
Der Bildungsgutschein ist in der Regel nur drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung begonnen werden.
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