Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Bildungsgutschein nur dann erhältlich ist, wenn man Arbeitslosengeld I (ALG1) oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bezieht. Doch das stimmt nicht ganz. Auch Personen ohne Leistungsbezug können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten und damit eine staatlich geförderte Weiterbildung absolvieren. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Chancen auf eine Förderung erhöhen.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Er ermöglicht es Arbeitssuchenden und Weiterbildungsinteressierten, berufliche Weiterqualifizierungen kostenlos zu absolvieren, die durch zertifizierte Bildungsträger angeboten werden. Der Staat übernimmt dabei die kompletten Kosten – von den Kursgebühren über Fahrtkosten bis hin zur Kinderbetreuung in bestimmten Fällen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, auch ohne den Bezug von Arbeitslosengeld einen Bildungsgutschein zu erhalten. Entscheidend ist nicht der Leistungsbezug, sondern die Notwendigkeit einer Weiterbildung, um die berufliche Eingliederung oder Sicherung des Arbeitsplatzes zu gewährleisten.
Damit Sie auch ohne ALG1 oder Bürgergeld einen Bildungsgutschein erhalten können, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, können Sie Ihre Erfolgsaussichten erheblich steigern, wenn Sie sich gut vorbereiten:
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Empfehlenswert ist zudem ein Folgetermin bei einer anderen Ansprechperson oder die Unterstützung durch fachkundige Stellen wie Caritas, Diakonie oder eine Bildungsberatungsstelle.
Mit einem Bildungsgutschein können Sie zahlreiche geförderte Weiterbildungen absolvieren, zum Beispiel in den Bereichen:
Ein Bildungsgutschein ist nicht ausschließlich an den Bezug von Arbeitslosengeld gebunden. Wenn Sie die Notwendigkeit einer Weiterbildung nachweisen können und Ihre Ziele plausibel darstellen, haben Sie auch ohne Leistungsbezug gute Chancen auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Nutzen Sie diese Gelegenheit zur beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung.
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