Sep 12, 2025

Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug – Chancen auf Weiterbildung auch ohne ALG I oder II

Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug – Chancen auf Weiterbildung auch ohne ALG I oder II

Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug – So gelingt der Weg zur geförderten Weiterbildung

Der Bildungsgutschein ist eine attraktive Möglichkeit, eine staatlich geförderte Weiterbildung zu absolvieren. Viele Menschen glauben jedoch, dass dieser nur für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I oder II verfügbar ist – dabei stimmt das so nicht. Auch ohne Leistungsbezug gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Chance, einen Bildungsgutschein zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein bietet.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgestelltes Dokument, das die vollständige Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung garantiert. Diese Fördermaßnahme nach § 81 SGB III ist Teil der sogenannten Weiterbildungsförderung. Neben den Teilnahmegebühren für Kurse oder Umschulungen werden oft auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Lernmittel übernommen.

Wer kann einen Bildungsgutschein beantragen?

Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Personen, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder deren Arbeitsplatz von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Doch auch wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hat, kann berechtigt sein.

Mögliche Anspruchsgruppen ohne Leistungsbezug:

  • Personen mit ausgelaufenen ALG I-Bezügen
  • Berufsrückkehrer:innen
  • Elternteile nach der Elternzeit
  • Selbstständige, die sich neu orientieren möchten
  • Rehabilitand:innen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Studienabbrecher:innen oder Personen mit abgebrochener Ausbildung

Voraussetzungen für die Bewilligung des Bildungsgutscheins

Auch ohne laufenden Leistungsbezug kann ein Bildungsgutschein bewilligt werden, wenn eine Notwendigkeit zur beruflichen Weiterbildung besteht. Wichtige Kriterien sind:

  • Sie möchten Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
  • Sie verfügen über keine verwertbare Ausbildung oder keine aktuelle Berufserfahrung
  • Ihr erlernter Beruf ist nicht mehr gefragt oder wird durch Digitalisierung verändert
  • Sie planen einen beruflichen Neustart nach Elternzeit, Krankheit oder Selbstständigkeit

Die Entscheidung über die Förderung liegt immer im Ermessen der Arbeitsvermittler:innen bei der Agentur für Arbeit. Daher ist eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch entscheidend.

So beantragen Sie den Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug

Der Antrag auf einen Bildungsgutschein erfolgt grundsätzlich in einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Beachten Sie dabei folgende Schritte:

  1. Termin vereinbaren: Auch ohne Leistungsbezug können Sie einen Termin mit der Berufsberatung oder einem Arbeitsvermittler vereinbaren.
  2. Individuellen Qualifizierungsbedarf begründen: Zeigen Sie auf, warum eine Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert.
  3. Geeignete Weiterbildung identifizieren: Wählen Sie eine AZAV-zertifizierte Maßnahme – nur solche sind förderfähig.
  4. Unterlagen vorbereiten: Lebenslauf, Nachweise über bisherige Tätigkeiten, Bildungswünsche und Marktanalysen helfen im Gespräch.

Tipp: Nutzen Sie Plattformen wie app.careertune.de, um passende Bildungsangebote mit Förderung zu finden.

Vorteile eines Bildungsgutscheins – auch ohne Leistungsbezug

Die Teilnahme an einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein bietet zahlreiche Vorteile:

  • Kostenfreie Weiterbildung: Sie zahlen nichts für Kurs, Materialien oder Prüfungen.
  • Verbesserte Karrierechancen: Sie erhöhen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich.
  • Flexibilität: Viele Weiterbildungen sind online oder in Teilzeit möglich.
  • Neue berufliche Perspektiven: Auch Quereinstiege werden durch zertifizierte Weiterbildungen möglich.

Fazit

Ein Bildungsgutschein ist nicht an den Bezug von ALG I oder II gebunden. Auch wer aktuell keine Leistungen bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung nachvollziehbar zu einer Verbesserung Ihrer beruflichen Situation beiträgt. Mit der richtigen Vorbereitung und Argumentation stehen die Chancen auf einen Bildungsgutschein gut.

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