Sep 12, 2025

Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein: Wer hat Anspruch und wie wird er geltend gemacht?

Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein: Wer hat Anspruch und wie wird er geltend gemacht?

Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein: Alles, was Sie wissen müssen

In einer zunehmend digitalisierten und sich wandelnden Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen der Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist ein mächtiges Instrument, das Arbeitnehmer:innen und Arbeitssuchenden eine staatlich geförderte Weiterbildung ermöglicht. Doch gibt es tatsächlich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein? In diesem Artikel beleuchten wir alle relevanten Aspekte dazu.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Damit werden berufliche Weiterbildungen finanziert, wenn sie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur beruflichen Neuorientierung notwendig sind. Übernommen werden dabei in der Regel 100 % der Weiterbildungskosten sowie ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuung und andere Zuschüsse.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Ein direkter, allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht jedoch nicht. Stattdessen liegt die Bewilligung im Ermessen des/der zuständigen Sachbearbeiters:in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Allerdings existieren klare gesetzliche Grundlagen, nach denen ein indirekter Anspruch entstehen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind unter anderem:

  • Gefährdung des aktuellen Arbeitsplatzes ohne Weiterbildung
  • Notwendigkeit einer Qualifikation zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Wunsch nach einem Berufswechsel in eine zukunftssichere Branche
  • Aktive Arbeitssuche mit unzureichenden Qualifikationen

Wichtige Rechtsgrundlagen

Die gesetzliche Regelung für die Förderung beruflicher Weiterbildung findet sich in den §§ 81 ff. SGB III. In § 81 Abs. 2 stehen die Voraussetzungen für die Förderung. Liegen diese objektiv vor, muss die Förderung gewährt werden. Hier greift das sogenannte „ermessensgebundene Verwaltungsverfahren“, das heißt: Das Ermessen darf nicht willkürlich ausgeübt werden – Bürger:innen haben einen Anspruch auf eine rechtmäßige Entscheidung.

Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
  2. Reichen Sie ggf. innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein.
  3. Nutzen Sie Unterstützung von Beratungsstellen oder spezialisierten Anwält:innen für Sozialrecht.
  4. Eine gut dokumentierte Notwendigkeit der Weiterbildung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Welche Argumente erhöhen die Chance auf einen Bildungsgutschein?

Damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Förderung bewilligt, sollten Sie Ihre persönliche Situation überzeugend darlegen und argumentativ untermauern, warum die Weiterbildung notwendig ist. Hier einige erfolgversprechende Ansätze:

  • Nachweis von Stellenanzeigen, die die Qualifizierung erfordern
  • Bisherige erfolglose Bewerbungen wegen fehlender Qualifikation
  • Drohender Verlust des bestehenden Arbeitsplatzes ohne Umschulung
  • Ein tragfähiger Karriereplan mit konkreten Zielen

Ablauf der Beantragung eines Bildungsgutscheins

  1. Erstes Gespräch mit dem/der Ansprechpartner:in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  2. Vorbereitung relevanter Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationen, Informationen zur Weiterbildung)
  3. Beantragung des Bildungsgutscheins unter Bezug auf die persönliche berufliche Situation
  4. Gegebenenfalls Teilnahme an einer Eignungsfeststellung oder Beratung
  5. Erhalt des Bildungsgutscheins bei positiver Entscheidung

Fazit: Bildungsgutschein – Anspruch prüfen und gezielt beantragen

Ein allgemeiner Rechtsanspruch im Sinne eines sofort durchsetzbaren Anrechts besteht zwar nicht, doch realistische Erfolgschancen auf einen Bildungsgutschein gibt es, wenn Sie Ihren Antrag gut vorbereiten und alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Wichtig ist eine strukturierte Argumentation und die ausführliche Begründung des Weiterbildungsbedarfs.

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