Viele Menschen verbinden den Bildungsgutschein automatisch mit Arbeitslosigkeit oder einer drohenden Kündigung. Doch das ist ein Irrtum! Auch wenn Sie sich aktuell in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das funktioniert, was Sie beachten müssen und wie Sie die Förderung optimal für Ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen können.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das es ermöglicht, berufliche Weiterbildungen ganz oder teilweise über staatliche Mittel zu finanzieren. Ziel der Maßnahme ist es, Ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern oder Sie vor Arbeitslosigkeit zu bewahren.
Häufig wird angenommen, dass nur Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen berechtigt sind. Doch auch Beschäftigte können in bestimmten Fällen einen Bildungsgutschein erhalten, insbesondere wenn:
Damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einem Bildungsgutschein auch bei aktivem Arbeitsverhältnis zustimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Wenn Sie z. B. in einem Job ohne abgeschlossene Berufsausbildung arbeiten oder Ihre vorhandene Qualifikation nicht mehr aktuell ist, kann dies ein triftiger Grund sein.
Berufe verändern sich, neue Technologien ersetzen traditionelle Arbeitsweisen. Wenn Sie ohne Weiterbildung mittelfristig nicht mehr beschäftigungsfähig sind, kann eine geförderte Qualifizierung genehmigt werden.
Wird eine konkrete Tätigkeit in Zukunft nur noch mit zusätzlicher Qualifikation durchführbar sein, erkennt die Arbeitsagentur dies als wichtigen Anlass zur Förderung an.
Wollen Sie einen Bildungsgutschein trotz Beschäftigung beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Wenn der Bildungsgutschein bewilligt wird, können Leistungen wie folgende übernommen werden:
Förderfähig sind arbeitsmarktrelevante Qualifizierungen, insbesondere in Bereichen wie IT, Pflege, kaufmännische Berufe, Logistik, Handwerk oder Digitalisierung. Auch Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt, Meister oder Betriebswirt können unter Umständen gefördert werden.
Ein Bildungsgutschein kann auch dann beantragt und bewilligt werden, wenn Sie sich aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Wichtig ist, dass Sie die richtigen Voraussetzungen erfüllen und die Notwendigkeit der Weiterbildung schlüssig begründen. Lassen Sie sich individuell beraten und nutzen Sie die Chancen der staatlich geförderten Qualifizierung!
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