In Zeiten beruflicher Neuorientierung ist es besonders wichtig, die richtigen Unterstützungsangebote zu kennen und gezielt zu nutzen. Zwei zentrale Instrumente in Deutschland, die dabei helfen können, sind der Bildungsgutschein und das Arbeitslosengeld. In diesem Artikel zeigen wir, wie beide Leistungen zusammenspielen, wer Anspruch hat und wie Sie den Weg in eine neue berufliche Zukunft erfolgreich gestalten können.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für eine qualifizierte Weiterbildung oder Umschulung übernommen – inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und teilweise auch Unterkunftskosten, wenn nötig.
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine finanzielle Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen und Ihrer Steuerklasse.
Die Dauer des Anspruchs auf ALG I richtet sich nach dem Alter und den geleisteten Versicherungszeiten. In der Regel beträgt sie zwischen 6 und 12 Monaten – bei älteren Personen mit langer Beschäftigung auch bis zu 24 Monate.
Eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein wirkt sich nicht negativ auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld aus – im Gegenteil: Während der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt!
Ein besonderer Vorteil ist, dass längere zertifizierte Weiterbildungen (mindestens 6 Wochen Dauer) den Arbeitslosengeldanspruch verlängern können (§ 148 Abs.1 Nr. 3 SGB III). Während der Maßnahme werden Sie nicht als arbeitslos gezählt, sondern gelten als Teilnehmer:in an einer berufsqualifizierenden Maßnahme.
Damit eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein förderbar ist, muss sie durch einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Förderfähig sind unter anderem:
Der Weg zum Bildungsgutschein beginnt mit einem Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder Jobcenter. In diesem Gespräch wird geprüft, ob eine Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Bereiten Sie sich gut vor – mit einer konkreten Vorstellung vom Kurs, Starttermin und Anbieter.
Sowohl Arbeitslosengeld I als auch Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) Empfänger:innen haben Anspruch auf Förderung durch den Bildungsgutschein. Der Unterschied liegt in der zuständigen Stelle: ALG I läuft über die Agentur für Arbeit, ALG II über das Jobcenter. In beiden Fällen werden jedoch Weiterbildungskosten vollständig übernommen.
Neben dem normalen Arbeitslosengeld können zusätzliche Leistungen beantragt werden:
Die Kombination aus Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld bietet eine einzigartige Möglichkeit, sich kostenfrei weiterzubilden und beruflich neu zu positionieren – ohne finanzielle Einbußen. Nutzen Sie die staatlichen Förderungen gezielt und informieren Sie sich, welche Qualifikationen zu Ihren beruflichen Zielen passen.
Sie möchten wissen, welche geförderten Weiterbildungen am besten zu Ihrem Profil passen? Auf Careertune finden Sie in wenigen Klicks passende Kurse, die mit Bildungsgutschein zu 100 % finanzierbar sind. Nutzen Sie die Vergleichsplattform und gehen Sie direkt zu app.careertune.de, um Ihre Karriere zu starten!
Hör auf, nach deiner Traumweiterbildung zu suchen.
Fang an sie zu finden. Auf Careertune.