Der Bildungsgutschein ist eines der mächtigsten Instrumente der deutschen Arbeitsförderung. Er ermöglicht es Arbeitssuchenden und Beschäftigten, eine geförderte berufliche Weiterbildung zu absolvieren – komplett finanziert durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf einen Bildungsgutschein? In diesem umfassenden Artikel klären wir alle Fragen rund um Berechtigung, Antragstellung und Fördervoraussetzungen.
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für eine berufliche Weiterbildung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung. Ziel ist es, die beruflichen Chancen von Menschen zu verbessern und eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, hängt von mehreren Kriterien ab. Grundsätzlich lautet die Zielgruppe:
Ein Bildungsgutschein kann vergeben werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um:
- eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Arbeitslosigkeit zu beenden oder
- einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Bildungsgutscheins trifft immer die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
1. Beratungstermin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und bitten Sie um einen persönlichen Beratungstermin.
2. Unterlagen vorbereiten: Lebenslauf, ggf. Arbeitszeugnisse, Informationen über gewünschte Weiterbildungsmaßnahme oder Bildungsanbieter.
3. Motivation zeigen: Zeigen Sie, dass die gewählte Weiterbildung durchdacht ist und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wird.
4. Bildungsgutschein erhalten: Nach positiver Bewertung erhalten Sie den Bildungsgutschein, der auf einen bestimmten Bildungsanbieter und Zeitraum ausgestellt wird.
Mit einem Bildungsgutschein können folgende Kosten übernommen werden:
Ja – auch Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen, können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn sie beispielsweise als Berufsrückkehrende wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt suchen oder arbeitslos, aber ohne Leistungsanspruch sind. Auch Beschäftigte können bei drohender Arbeitslosigkeit in bestimmten Fällen gefördert werden.
Bildungsgutschein in der Tasche – und jetzt? Der nächste Schritt ist die Suche nach einer passenden geförderten Weiterbildung. Dabei ist wichtig, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Weiterbildung dem Arbeitsmarkt dient.
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