Sep 12, 2025

Geförderte Weiterbildung durch das Arbeitsamt: So nutzen Sie Ihre Chance

Geförderte Weiterbildung durch das Arbeitsamt: So nutzen Sie Ihre Chance

Geförderte Weiterbildung durch das Arbeitsamt: Ihre berufliche Chance

In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt wird lebenslanges Lernen zur Schlüsselkompetenz. Wer mit den Entwicklungen Schritt halten will, sollte seine beruflichen Qualifikationen regelmäßig erweitern. Eine attraktive Möglichkeit bietet dabei die geförderte Weiterbildung durch das Arbeitsamt. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie von dieser Unterstützung profitieren, wer förderberechtigt ist und welche Weiterbildungsarten in Frage kommen.

Was bedeutet geförderte Weiterbildung?

Unter geförderter Weiterbildung versteht man Bildungsmaßnahmen, die durch staatliche Institutionen – in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit (umgangssprachlich: Arbeitsamt) – finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen oder auch Beschäftigte fit für den Arbeitsmarkt zu machen.

Welche Förderinstrumente gibt es?

Das Arbeitsamt bietet vor allem über zwei zentrale Förderinstrumente Unterstützung an:

  • Bildungsgutschein: Dieses Dokument übernimmt die Kosten für eine zugelassene Weiterbildung inklusive Kursgebühren, Fahrtkosten und bei Bedarf auch Kinderbetreuung oder Unterkunft.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Dieser ist vor allem für Coachings und berufliche Eingliederungsmaßnahmen gedacht, z. B. Bewerbungstrainings oder Einzelcoachings.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Die Förderkriterien orientieren sich an verschiedenen Lebens- und Beschäftigungssituationen. Zu den typischen Anspruchsberechtigten zählen:

  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit
  • Berufsrückkehrer (z. B. nach Elternzeit)
  • Geringqualifizierte Personen oder Menschen ohne Berufsabschluss
  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), für bestimmte Programme

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Wichtig ist, dass die Weiterbildung zertifiziert und förderfähig nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist. Typische Maßnahmen sind:

  • Umschulungen zu anerkannten Berufsabschlüssen
  • IT- und Digitalisierungsweiterbildungen
  • Sprachkurse
  • Pflege- und Sozialberufe
  • Weiterbildungen in Logistik, Büro und Verwaltung
  • Führungskräfte-Trainings

Wie läuft der Antragsprozess ab?

  1. Beratungsgespräch: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  2. Bedarf klären: Im Gespräch wird geprüft, ob eine Weiterbildung notwendig und sinnvoll ist.
  3. Kurswahl: Sie wählen eine passende zertifizierte Maßnahme.
  4. Bildungsgutschein erhalten: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie den Gutschein.
  5. Kurs starten: Sie melden sich beim Bildungsträger an und beginnen die Weiterbildung.

Vorteile geförderter Weiterbildungen

  • 100 % Kostenübernahme: Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
  • Keine Unterbrechung beim Arbeitslosengeld: Während der Weiterbildung läuft die Zahlung weiter.
  • Bessere Jobaussichten: Qualifizierte Personen haben bessere Chancen am Arbeitsmarkt.
  • Finanzielle Unterstützung: Neben den Kursgebühren werden auch Fahrtkosten und weitere Ausgaben übernommen.

Tipps für den Erfolg

  • Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch beim Arbeitsamt vor – argumentieren Sie mit Ihren beruflichen Zielen.
  • Informieren Sie sich vorab über mögliche Weiterbildungen.
  • Nutzen Sie Plattformen, um passende und zertifizierte Maßnahmen zu finden.

Fazit: Weiterbildung als Sprungbrett

Geförderte Weiterbildungen durch das Arbeitsamt bieten Ihnen eine echte Chance, sich neu zu orientieren, beruflich aufzusteigen oder wieder Fuß zu fassen. Wichtig ist es, die richtigen Schritte zu gehen – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Teilnahme.

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