Berufliche Weiterbildung spielt eine zentrale Rolle im heutigen Arbeitsmarkt. Der technologische Fortschritt, der Wandel der Arbeitswelt und die zunehmende Digitalisierung stellen hohe Anforderungen an Arbeitnehmer:innen und Unternehmen. Um diese Herausforderungen zu meistern, gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme – eines davon ist die IHK Bildungsprämie.
Die IHK Bildungsprämie ist Teil einer bundesweiten Förderung zur beruflichen Weiterbildung. Sie richtet sich besonders an Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die ihre Qualifikationen erweitern oder spezialisieren wollen. Die Prämie basiert auf dem bundesweiten Programm „Bildungsprämie“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wurde.
Mit einem Prämiengutschein konnten bis Ende 2021 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €, übernommen werden. Viele IHKs fungierten dabei als Beratungsstellen und akzeptierten Prämiengutscheine für ihre Weiterbildungsangebote.
Wichtig zu wissen: Das offizielle Bundesprogramm der Bildungsprämie ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Dennoch gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten – auch über die IHK. Diese greifen auf andere Programme zurück, zum Beispiel:
Viele IHKs setzen sich dafür ein, dass Fördermittel aus verschiedenen Töpfen für ihre Kurse genutzt werden können. Daher lohnt sich die Nachfrage bei der zuständigen IHK.
Die Voraussetzungen für staatliche Förderprogramme unterscheiden sich – bei der ehemaligen Bildungsprämie waren insbesondere berufstätige Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) förderberechtigt. Heute spielen Einkommen, Beschäftigungsstatus und angestrebte Qualifikation eine zentrale Rolle bei der Bewilligung anderer Fördermittel.
Typische Zielgruppen sind:
Grundsätzlich können viele IHK-Zertifikatslehrgänge, Meisterkurse, Fachwirtweiterbildungen oder Techniker-Lehrgänge über Förderprogramme unterstützt werden. Die Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme anerkannt ist und von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird.
Dazu gehören häufig:
Obwohl die Bildungsprämie als einheitliches Instrument nicht mehr aktiv ist, gibt es weiterhin Möglichkeiten, sich staatliche Unterstützung zu sichern. Der Weg dorthin führt in der Regel über:
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie die Förderung vor Beginn des Kurses beantragen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
Auch wenn die ursprüngliche IHK Bildungsprämie nicht mehr beantragt werden kann, bestehen weiterhin vielfältige Chancen auf finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung. Die IHKs bleiben ein wichtiger Ansprechpartner für förderfähige Weiterbildungen und helfen Interessierten bei der Auswahl und Antragstellung.
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