Die Agentur für Arbeit spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Förderung beruflicher Weiterbildung geht. Besonders in Zeiten des digitalen Wandels und steigender Qualifikationsanforderungen wird lebenslanges Lernen immer bedeutender. Wenn Sie sich beruflich neu orientieren oder Ihre Kompetenzen erweitern möchten, kann eine geförderte Weiterbildung ein entscheidender Karriereschritt sein.
Geförderte Weiterbildungen sind Qualifizierungsmaßnahmen, die durch öffentliche Mittel – insbesondere von der Agentur für Arbeit – teilweise oder vollständig finanziert werden. Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Ob Sie Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können folgende Personengruppen Fördermittel erhalten:
Die Agentur für Arbeit bietet mehrere Programme zur Weiterbildung:
Der Bildungsgutschein ist eines der bekanntesten Instrumente. Er wird ausgestellt, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um die Beschäftigungschancen deutlich zu verbessern. Mit dem Bildungsgutschein werden Kosten für Kursgebühren, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung übernommen.
Dieses Gesetz richtet sich an Beschäftigte, deren Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind oder bei denen ein Qualifizierungsbedarf besteht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Lohnfortzahlung während der Maßnahme.
Dieses Programm hilft dabei, geringqualifizierten oder älteren Arbeitnehmern eine langfristige Beschäftigungsperspektive zu bieten.
Der Weg zur geförderten Weiterbildung beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. In diesem werden Ihre individuellen Voraussetzungen geprüft. Anschließend erhalten Sie – bei positiver Entscheidung – einen Bildungsgutschein oder Zugang zu einem Förderprogramm.
Wichtige Schritte:
In der Regel werden zertifizierte Maßnahmen gefördert, u. a. in den Bereichen:
Wichtig ist, dass der Weiterbildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist. Nur dann ist eine Förderung über die Agentur für Arbeit möglich.
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