Viele Berufstätige gehen fälschlicherweise davon aus, dass Weiterbildungsmaßnahmen über das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) nur für Arbeitslose zugänglich sind. Tatsächlich besteht aber auch für Beschäftigte die Möglichkeit, von verschiedenen Förderinstrumenten zu profitieren – selbst wenn sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.
Der Hintergrund ist klar: Der Arbeitsmarkt verändert sich rasant. Digitalisierung, neue Technologien und veränderte Berufsanforderungen führen dazu, dass Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur für Arbeitslose relevant sind, sondern genauso für Menschen, die ihre bestehenden Fähigkeiten erweitern oder sich ganz neu orientieren wollen. Die Agentur für Arbeit hat entsprechend reagiert und Fördermittel für Erwerbstätige bereitgestellt – insbesondere durch das Qualifizierungschancengesetz und das Arbeit-von-morgen-Gesetz.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten. Dafür muss die Weiterbildung notwendig sein, um den aktuellen Arbeitsplatz langfristig zu sichern oder eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden Beschäftigte gefördert, die durch technologische Entwicklungen vom Strukturwandel betroffen sind. Hierbei werden sogar Kurskosten und Teile des Gehalts während der Weiterbildungszeit übernommen.
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen – z. B. zum Meister, Techniker oder Fachwirt – besteht die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen, auch wenn man berufstätig ist.
Generell förderfähig sind:
Wichtig ist, dass der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist – nur dann kann eine Maßnahme mit dem Bildungsgutschein oder anderen Fördermitteln bezuschusst werden.
Eine Weiterbildung mit Unterstützung des Arbeitsamts ist auch für Berufstätige möglich und bietet große Chancen für die eigene Karriereentwicklung. Wer proaktiv handelt und sich informiert, kann von finanzieller Förderung und verbesserten Arbeitsmarktchancen profitieren. Nutzen Sie dieses Potenzial!
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