Die berufliche Weiterbildung ist ein entscheidender Schritt, um sich den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen – insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und der digitalen Transformation. Um eine geförderte Weiterbildung zu absolvieren, bietet das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit wertvolle Unterstützung in Form des Bildungsgutscheins. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch darauf zu haben?
Unter einer Weiterbildung über das Arbeitsamt versteht man Qualifizierungsmaßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich meist um zertifizierte Kurse, Umschulungen oder Seminare, die mithilfe eines Bildungsgutscheins bezahlt werden können.
Um eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt finanziert zu bekommen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese unterscheiden sich je nach individueller Lebenssituation und Status (arbeitslos, arbeitssuchend, in Beschäftigung, etc.). Folgende Kriterien spielen eine wichtige Rolle:
Ein wesentlicher Fördergrund ist eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit. Auch wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder von einer Kündigung betroffen ist, kann gefördert werden.
Ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist zwingend erforderlich. Die Bildungsmaßnahme und deren Nutzen müssen individuell begründet und von der Ansprechperson für förderfähig erklärt werden.
Die geplante Maßnahme muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Nur dann kann eine Förderung mittels Bildungsgutschein erfolgen.
Ob Umschulung oder Weiterbildung – die Maßnahme muss nachweislich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dies wird im Beratungsgespräch geprüft und dokumentiert.
Der Bildungsgutschein wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht, z. B. durch den Arbeitgeber oder Eigenleistung.
Grundsätzlich können folgende Personengruppen gefördert werden:
Auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich beruflich verändern oder höher qualifizieren möchten, können in bestimmten Fällen eine Förderung erhalten. Maßgeblich ist dabei der Beratungserfolg im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler.
Wird eine Weiterbildung bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel folgende Kosten vollständig oder anteilig:
Oft haben Teilnehmende zudem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere Leistungen während der Weiterbildungszeit.
Der Weg zur Förderung durch das Arbeitsamt läuft in der Regel wie folgt ab:
Wer die Voraussetzungen für eine Weiterbildung über das Arbeitsamt erfüllt, hat gute Chancen auf eine wertvolle Förderung. Eine fundierte Beratung, realistische Bildungsziele und der richtige Bildungsträger sind entscheidend. Nutzen Sie die Möglichkeiten, um Ihre Qualifikationen zu verbessern und beruflich neu durchzustarten.
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