Wer beruflich neu durchstarten oder sich weiterqualifizieren möchte, steht oft vor einer wichtigen Frage: Wer zahlt die Weiterbildung? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Arbeitsamt (bzw. die Agentur für Arbeit) die Kosten – und das teilweise vollständig! In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Weiterbildung mit Kostenübernahme durch das Arbeitsamt wissen müssen.
In Zeiten des digitalen Wandels und eines dynamischen Arbeitsmarkts fördert die Agentur für Arbeit gezielt Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung. Ziel ist es,:
Besonders für Menschen in der Arbeitslosigkeit oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind geförderte Weiterbildungen ein attraktives Instrument zur beruflichen Neuorientierung.
Die Förderung ist keine pauschale Leistung, sondern eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Anspruch auf eine Weiterbildung mit Kostenübernahme haben in der Regel:
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, entscheidet die Agentur nach einem persönlichen Beratungsgespräch.
Bei genehmigter Förderung durch einen Bildungsgutschein werden folgende Kosten übernommen:
Zudem erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, solange Sie an der Maßnahme teilnehmen. Es entstehen Ihnen also keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Der Weg zur Kostenübernahme erfolgt in mehreren Schritten:
Wichtig: Der Bildungsgutschein ist in der Regel nur für eine bestimmte Dauer und für einen bestimmten Kurs gültig. Achten Sie auf die Fristen und individuellen Vorgaben!
Gefördert werden nur anerkannte, zertifizierte Weiterbildungen nach AZAV. Mögliche Themenfelder sind:
Auch Umschulungen über mehrere Monate bis zu zwei Jahren können gefördert werden – ideal für einen beruflichen Neuanfang.
Die Agentur prüft Ihren Antrag individuell. So erhöhen Sie Ihre Chancen:
Eine vom Arbeitsamt finanzierte Weiterbildung ist eine hervorragende Chance, sich beruflich neu zu orientieren, Fachwissen aufzubauen und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Mit dem richtigen Kurs und der passenden Begründung für den Antrag steht Ihrer Qualifizierung nichts mehr im Weg.
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