In Zeiten des Fachkräftemangels und der digitalen Transformation wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Besonders für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen kann eine berufliche Weiterbildung eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Doch viele fragen sich: Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung – inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten und in einigen Fällen sogar Kinderbetreuung oder Unterkunft.
Das Arbeitsamt fördert ausschließlich anerkannte und zertifizierte Weiterbildungen. Hierzu gehören beispielsweise:
Wichtig ist, dass die Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfindet und die Teilnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert.
Damit das Arbeitsamt die Weiterbildung bezahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:
In einem Beratungsgespräch prüft Ihr zuständiger Arbeitsvermittler, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben und ob die gewünschte Weiterbildung sinnvoll ist.
Wird eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt genehmigt, können folgende Kosten übernommen werden:
Die genaue Kostenübernahme wird im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit individuell vereinbart und im sogenannten Bildungsgutschein festgehalten.
Wenn Sie eine Weiterbildung über das Arbeitsamt absolvieren möchten, benötigen Sie einen Bildungsgutschein. Dieser Gutschein ist eine schriftliche Zusicherung der Übernahme von Weiterbildungskosten durch das Arbeitsamt. Der Bildungsgutschein enthält wichtige Informationen wie :
Mit dem Bildungsgutschein können Sie sich anschließend bei einem geeigneten Bildungsträger anmelden.
Damit der Antrag auf Förderung erfolgreich ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Je überzeugender Ihre Argumente, desto höher die Chance, dass Ihr Antrag bewilligt wird.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom Standort und der Auslastung der jeweiligen Arbeitsagentur ab. In der Regel sollten Sie mit ein bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen – vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig.
Ja, das Arbeitsamt kann eine Weiterbildung vollständig bezahlen – mit dem richtigen Antrag und einem stimmigen Konzept. Nutzen Sie Ihre Chance zur Neuorientierung und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft. Eine Weiterbildung ist nicht nur ein Sprungbrett zurück in den Job, sondern auch ein nachhaltiger Schritt für Ihre Karriere!
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