Sep 12, 2025

Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Alle Fakten im Überblick

Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Alle Fakten im Überblick

Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Alles, was Sie wissen müssen

In Zeiten des Fachkräftemangels und der digitalen Transformation wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Besonders für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen kann eine berufliche Weiterbildung eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Doch viele fragen sich: Zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung – inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten und in einigen Fällen sogar Kinderbetreuung oder Unterkunft.

1. Welche Weiterbildungen werden vom Arbeitsamt gefördert?

Das Arbeitsamt fördert ausschließlich anerkannte und zertifizierte Weiterbildungen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Umschulungen in einen neuen Beruf
  • Berufliche Weiterbildungen zur Fachqualifikation
  • Sprachkurse für die berufliche Integration
  • Technische Schulungen oder IT-Weiterbildungen

Wichtig ist, dass die Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfindet und die Teilnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert.

2. Voraussetzungen für die Förderung durch das Arbeitsamt

Damit das Arbeitsamt die Weiterbildung bezahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Ihr Arbeitsvermittler hält die Maßnahme für notwendig
  • Die Weiterbildung ist bei einem zugelassenen Träger (z. B. nach AZAV Zertifizierung)
  • Die Maßnahme ist im KURSNET der Agentur für Arbeit gelistet

In einem Beratungsgespräch prüft Ihr zuständiger Arbeitsvermittler, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben und ob die gewünschte Weiterbildung sinnvoll ist.

3. Was genau wird bezahlt?

Wird eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt genehmigt, können folgende Kosten übernommen werden:

  • Kosten für den Bildungsträger (Lehrgangskosten)
  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung
  • Prüfungsgebühren

Die genaue Kostenübernahme wird im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit individuell vereinbart und im sogenannten Bildungsgutschein festgehalten.

4. Der Bildungsgutschein: Ihr Ticket zur geförderten Weiterbildung

Wenn Sie eine Weiterbildung über das Arbeitsamt absolvieren möchten, benötigen Sie einen Bildungsgutschein. Dieser Gutschein ist eine schriftliche Zusicherung der Übernahme von Weiterbildungskosten durch das Arbeitsamt. Der Bildungsgutschein enthält wichtige Informationen wie :

  • Ziel der Maßnahme
  • Dauer der Weiterbildung
  • Regionale Gültigkeit
  • Startzeitpunkt

Mit dem Bildungsgutschein können Sie sich anschließend bei einem geeigneten Bildungsträger anmelden.

5. Tipps zur Antragstellung

Damit der Antrag auf Förderung erfolgreich ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch beim Arbeitsamt vor
  2. Holen Sie Informationen zu geförderten Maßnahmen auf KURSNET ein
  3. Formulieren Sie überzeugend, warum die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert
  4. Bringen Sie ggf. Angebote oder Informationsmaterial zu Maßnahmen mit

Je überzeugender Ihre Argumente, desto höher die Chance, dass Ihr Antrag bewilligt wird.

6. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom Standort und der Auslastung der jeweiligen Arbeitsagentur ab. In der Regel sollten Sie mit ein bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen – vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig.

7. Fazit: Weiterbildung mit Unterstützung durch das Arbeitsamt

Ja, das Arbeitsamt kann eine Weiterbildung vollständig bezahlen – mit dem richtigen Antrag und einem stimmigen Konzept. Nutzen Sie Ihre Chance zur Neuorientierung und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft. Eine Weiterbildung ist nicht nur ein Sprungbrett zurück in den Job, sondern auch ein nachhaltiger Schritt für Ihre Karriere!

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